Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit
Harry01:
@RR-E-ft
--- Zitat ---Erwarten Sie nicht manchmal etwas viel?
--- Ende Zitat ---
Ja vielleicht. Ich gehe zumindest davon aus, daß auch mal über den Tellerrand hinausgedacht wird. Aber anscheinend muß ich etwas umdenken.
--- Zitat ---Es tut nicht gut, den Gegner darauf hinzuweisen, dass ein Antrag gestellt wurde, über den noch nicht entschieden ist!
--- Ende Zitat ---
Oh Sch....Naja, ich habe ja eine Email geschickt, und bis die gelesen und bearbeitet wird, werden wohl wieder zwei Wochen ins Land gehen. Dann ist auch über den Antrag entscheiden.
--- Zitat ---Viel Erfolg!
--- Ende Zitat ---
Danke, ich werde weiter berichten, was so passiert. Wenn ich mich nicht mehr melde, dann wurde mir der Strom abgedreht :cry:
Harry01:
Ich habe gerade mal beim Gericht angerufen: Der Antrag ist noch immer nicht bearbeitet und das wird wohl auch erst heute nachmittag geschehen. Wenn der Richter aus der Sitzung kommt, ist die Sachbearbeiterin, mit der ich gerade gesprochen habe, schon im Wochenende und auch sonst ist dann niemand mehr da, der Auskunft über die Entscheidung geben könnte. Dazu kam noch, daß wahrscheinlich das Gericht im Zuständigkeitsbereich des Versorgers über den Antrag entscheidet und somit die Akte nach Helmstedt überbracht wird. Wie kann das denn jetzt sein???
Fazit: Wahrscheinlich erfahre ich erst am Dienstag, ob und wie entschieden wurde oder ob die Akte auf dem Weg zum AG Helmstedt ist, damit dort dann irgendwann mal entschieden wird. Was hat das denn noch mit Dringlichkeit zu tun? Heute ist Freitag der 13te, jetzt fehlt nur noch, daß die mir heute noch Hahn zudrehen! Das wird ein echt tolles Pfingstwochenende.
RR-E-ft:
@Harry01
Rufen Sie bei Gericht an und weisen Sie auf die örtliche Zuständigkeit hin.
Diese ergibt sich am Ort der Abnahmestelle aus § 29 ZPO (gemeinsamer Erfüllungsort für Energielieferungen, vgl. Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 29 Rn. 25 \"Energieversorgungsverträge\").
Eine Verweisung wird nicht notwendig sein!
Wegen der Dringlichkeit ist jetzt zu entscheiden!
Verweisen Sie auf Ihre Grundrechte und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz:
Der Staat hat für einen effektiven Rechtsschutz zu sorgen, auch vor Feiertagen!
Andernfalls stände das Gewaltmonopol des Staates auf dem Spiel, weil die Bürger auf Faustrecht und Selbstjustiz verwiesen wären.
Um dies auszuschließen, gibt es gerade Gerichte, die effektiven Rechtsschutz gewährleisten müssen.
Über einen solchen Antrag kann nicht erst nach langer Zeit entschieden werden.
Er ist in der Regel sofort zu bearbeiten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Harry01:
Hallo Herr Fricke,
Danke für den Hinweis.
Beim Gericht geht niemand mehr ans Telefon!
Ich hoffe doch, daß die Richter solche Dinge wissen und daß das mal wieder eine Aussage einer rechtsunkundigen Angestellten war. Ich habe keine Chance mehr, jetzt noch auf den Antrag einzuwirken. Wie gesagt, telefonisch ist niemand mehr erreichbar und ein Fax würde dann sicher auch erst nach dem Wochenende bemerkt werden.
Es ist einfach traurig, zu erfahren, was in unseren Gerichten für unkompetente Leute arbeiten und man diesen hilflos ausgeliefert ist. Wenn sich die Sachbearbeiter nicht auf so eine rechtlich korrekte Argumentation mit Verweis auf die Grundrechte einlassen, was hat man denn noch für Chancen, bei so einer Dringlichkeit zu seinem Recht zu kommen?
Ich werde es weiter probieren, noch jemanden an den Hörer zu bekommen, aber ich mache mir da keine Hoffnungen mehr. Ich kann mich nun nur an die letzte Mahnung klammern, in der steht, daß mit der Versorgungseinstellung erst bei nicht erfolgtem Zahlungseingang ab dem 19.05.05 zu rechnen ist.
RR-E-ft:
@Harry01
Faxen Sie an das Amtsgericht mit dem Vermerk \"Dringend- Bitte sofort vorlegen\".
Es ist immer jemand bei Gericht, weil das Gericht auch in Notfällen ständig zu erreichen sein muss. Es bestehen entsprechende Notdienste undzwar gerade auch beim Amtsgerichten, die in dringenden Fällen auch zuständig sind, wenn man auf die Schnelle etwa das Landgericht nicht erreichen kann.
Es gibt keine rechtsfreien Zeiten.
Weisen Sie darauf hin, dass es auch einen besonderen Gerichtsstand der Niederlassung gem. § 21 ZPO gibt, sofern Ihr Versorger eine solche in Ihrer Nähe unterhält.
Geben Sie an, wo sich diese innerhalb des Gerichtsbezirkes befindet.
Eine solche Niederlassung kann etwa ein Kundencentrum sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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