Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit
Harry01:
@Cremer
--- Zitat ---Das heißt:
Für die Sperre selbst muss er ein Schreiben schicken, worin sodann der exakteTermin gesetzt wird, ab wann gesperrt werden wird (kann).
--- Ende Zitat ---
Ja aber kann ich mich denn darauf verlassen? Ich denke eher nicht!
Herr Fricke schreibt im vorangegangenen Post, daß es keiner erneuten Sperrandrohung bedarf.
--- Zitat ---...das Gasversorgungsunternehmen berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen....
--- Ende Zitat ---
Genau. Die Androhung ist ja schon mit der Mahnung erfolgt.
--- Zitat ---Dies widerspricht Ihr Argument, aus dem Thread vom 28.4., 10.54Uhr. Dort sind Sie entsprechend dem Schreiben des Versorgers der Auffassung, dass dieser ohne weitere Ankündigung ab dem 2.2.05 mit einer Frist von 14 Tagen sperren kann.
--- Ende Zitat ---
Dazu habe ich inzwischen eine geteilte Auffassung, weil die Rechtslage aufgrund der unterschiedlichen Regelungen (AVB und Vertragsbestimmungen) nicht eindeutig ist und unterschiedliche Fristen errechnet werden können. Ich weiß wirklich nicht, was hier nun gilt und kann mir auch keinen Reim darauf machen.
Harry01:
Es gibt Neuigkeiten!
Ich war heute beim Amtsgericht und habe den Erlass auf einstweilige Verfügung beantragt. Natürlich hat dort noch niemand so einen Fall bearbeitet, aber nach intensiver Erklärung und Durchsehen des Vorgangs hat es dann doch geklappt.
Nun hat sich auch Avacon auf die Email mit dem Standard-Blabla gemeldet.
RR-E-ft:
Harry01
Lesen Sie die entsprechenden Beiträge im Forum. Es ist alles schon besprochen.
Lesen Sie vor allem auch \"Fragen und Antworten\" und \"Neuigkeiten\" auf der Seite.
Fragen sie dringend bei Gericht nach, was aus Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geworden ist. machen Sie entsprechenden Druck. Gehen Sie unbedingt selbst zum Amtsgericht.
Sollte etwa eine Glaubhaftmachung für den Vortrag (eidesstattliche Versicherung) fehlen, geben Sie diese noch ab!
Ihr Ziel sollte es sein, eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu bekommen.
Wenn Sie die Entscheidung in Ihrem Sinne haben, faxen sie diese an Ihren Versorger.
Wirksam wird diese jedoch erst, wenn sie durch einen von Ihnen zu beauftragenden Gerichtsvollzieher Ihrem Versorger zugestellt worden ist!
Also nicht ruhig zurücklehnen und die Pfingstferien kommen lassen!
Im Erfolgfalle faxen Sie die Entscheidung auch an den Bund der Energieverbraucher, damit diese sogleich im Netz veröffentlicht werden kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Harry01:
Hallo Herr Fricke,
--- Zitat ---Fragen sie dringend bei Gericht nach, was aus Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geworden ist. machen Sie entsprechenden Druck.
--- Ende Zitat ---
Natürlich werde ich dranbleiben an der Sache. Mir wurde zugesichert, daß der Antrag spätestens morgen dem Richter zur Entscheidung vorgelegt wird.
--- Zitat ---Gehen Sie unbedingt selbst zum Amtsgericht.
--- Ende Zitat ---
Ich war persönlich beim Gericht zur Antragstellung. Sämtlichen Schriftwechsel und die Urteile habe ich dem Antrag beigefügt.
--- Zitat ---Sollte etwa eine Glaubhaftmachung für den Vortrag (eidesstattliche Versicherung) fehlen, geben Sie diese noch ab!
--- Ende Zitat ---
Die eidesstattliche Versicherung ist im Antrag vermerkt.
--- Zitat ---Ihr Ziel sollte es sein, eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu bekommen.
--- Ende Zitat ---
Auch das wurde wegen besonderer Dringlichkeit im Antrag aufgenommen. Warum haben Sie mich eigentlich nicht vorher darauf hingewiesen, worauf bei einem solchen Antrag zu achten ist? Naja, scheint ja gutgegangen zu sein.
--- Zitat ---Wenn Sie die Entscheidung in Ihrem Sinne haben, faxen sie diese an Ihren Versorger.
--- Ende Zitat ---
Ich habe die heutige Email des Versorgers zwischenzeitlich beantwortet und ihn schonmal in Kenntnis gesetzt, daß ich aufgrund seiner versäumten Frist einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt habe. Gleichzeitig habe ich letztmalig angedroht, daß bei Belästigung mit weiteren Mahnungen und Sperrandrohungen der Vorgang zur Prüfung eines Straftatbestandes an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet wird.
--- Zitat ---Wirksam wird diese jedoch erst, wenn sie durch einen von Ihnen zu beauftragenden Gerichtsvollzieher Ihrem Versorger zugestellt worden ist!
--- Ende Zitat ---
Der Rechtspfleger hat mir gesagt, daß die Zusetllung per Post erfolgen wird und das ausreicht. Da muß ich wohl nochmal nachhaken.
--- Zitat ---Also nicht ruhig zurücklehnen und die Pfingstferien kommen lassen!
--- Ende Zitat ---
Naja, nach der heutigen Mahnung habe ich ja zeitlich noch etwas Luft. Aber keine Sorge, es wird schon nichts anbrennen :wink:
--- Zitat ---Im Erfolgfalle faxen Sie die Entscheidung auch an den Bund der Energieverbraucher, damit diese sogleich im Netz veröffentlicht werden kann.
--- Ende Zitat ---
Mal sehen, wie die Sache ausgeht. Es wurde angedeutet, daß sich der Richter nicht unbedingt an die bereits gefällten Urteile und Beschlüsse halten muß/wird. Auch die Kostenentscheidung ist völlig offen, obwohl beantragt wurde, diese der Antragsgegnerin aufzuerlegen.
RR-E-ft:
@Harry01
Erwarten Sie nicht manchmal etwas viel?
Lesen Sie auch hier:
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=1003
Es tut nicht gut, den Gegner darauf hinzuweisen, dass ein Antrag gestellt wurde, über den noch nicht entschieden ist!
Viel Erfolg!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln