Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit

<< < (4/12) > >>

Reinhold:
Mitgeteilt auf den Energienetzseiten von Dr. Aribert Peters
http://gaspreis.bboard.de/viewtopic.php?p=835722#835722

Harry01:

--- Zitat von: \"Reinhold\" ---Mitgeteilt auf den Energienetzseiten von Dr. Aribert Peters
http://gaspreis.bboard.de/viewtopic.php?p=835722#835722
--- Ende Zitat ---


Danke für den Hinweis, aber das beantwortet meine Frage nicht.  :(

RR-E-ft:
@Harry01


Verlangen Sie von Avacon \"zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung\" schriftlich, vorab per Fax die unverzügliche Rücknahme der Sperrandrohung und verweisen Sie dabei auf die Beschlüsse des AG Marienberg vom 03.03.2005 und des AG Bad Kissingen vom 29.04.2005 sowie das Heilbronner Gaspreisurteil vom 15.04.2005.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
--

RR-E-ft:
@Harry01

Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung fällt zunächst kein Kostenvorschuss an. Es soll ja schnell gehen.

Wenn der Antrag Erfolg hat, werden die Kosten dem Gegner aufgegeben.

Der kann noch Widerspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Verhandlung über den Antrag. Zum Schluss zahlt alles derjenige, der am Ende unterliegt.

Wegen des Antrags aber in jedem Falle einen Anwalt bemühen. Der berät auch über alles andere. Nehmen Sie jedoch die Entscheidungen des Amtsgerichts Marienberg, des Amtsgerichts Bad Kissingen und des Amtsgerichts Heilbronn mit zum Anwalt.

Im Übrigen brauchen sie keine Sorge haben:

Sie haben es doch selbst in der Hand, ob sie gegen den Versorger gerichtlich vorgehen oder nicht. Ihr Versorger müsste in viel größerer Sorge sein.

Schließlich haben Sie eine Reihe ganz aktueller Gerichtsentscheidungen vorzuweisen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln