Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
GVH - Gasversorgung Hünxe
eislud:
Nur mal so.
Ich möchte so lange wie möglich über meinen doch so günstigen Sondervertrag beliefert werden.
Ich hüte mich also davor, auf jedes Schreiben meines Versorgers zu reagieren.
Ich weise auch meinen Versorger nicht etwa direkt darauf hin, dass seine Preisanpassungsklausel unwirksam ist und
ich bitte auch nicht um eine wirksame Preisanpassungsklausel.
Ich möchte ja auf gar keinen Fall eine Kündigung heraufbeschwören.
Ich kommuniziere eigentlich nur zu zwei Gelegenheiten mit meinem Versorger:
Ich widerspreche der Jahresrechnung mit Hilfe des Musterschreibens und lege meine eigene Jahresabrechnung bei.
Ich teile meinem Versorger Veränderungen in den Abschlagszahlungen mit.
(Ich ich ich... :D)
Was passieren kann wenn man unnötigerweise allem möglichen widerspricht, wo es sowieso schon nicht Vertragsbestandteil geworden wäre bzw. es sowieso schon keine Wirksamkeit entfalten hätte:
Widerspruch gegen Vertragsänderung - Kündigung falls Widerspruch nicht zurückgenommen wird - Widerspruch zurücknehmen - Vertragsänderung akzeptiert
Gruss eislud
sir_diddler:
@ eislud
Also lasse ich dass mit dem:
--- Zitat ---und fordern Sie hiermit auf, uns eine nach § 307 BGB wirksame Preisanpassungsklausel vorzulegen.
--- Ende Zitat ---
weg.
Ich will ja auch nicht auf jedes Schreiben antworten, aber irgendwie muss ich dem Versorger doch mitteilen, warum ich nunmehr die Abschläge von 200,-/2mtl. auf 50,- reduziere.
--- Zitat ---ebenso ergibt sich hieraus ein zweimonatlicher Abschlag in Höhe von
50,00 Euro
den wir entsprechend nun ab Mai an Sie überweisen werden.
--- Ende Zitat ---
oder sollte man dies auch nicht tun.
eislud:
@sir_diddler
Ich habe meinem Versorger bisher noch überhaupt nicht direkt erläutert, warum ich meine Abschäge reduziert habe und was mit dem Vertrag nicht stimmt. Ich habe ihm in meinem ersten Widerspruch mit Musterschreiben lediglich mitgeteilt, dass ich ab sofort einen Abschlag in Höhe von x Euro leisten werde. Bei weiteren Abschlagsreduzierungen habe ich ihm mitgeteilt, dass ich die Abschläge wegen Minderverbrauch reduziere, das war ja auch so. Bei meinen eigenen Jahresabrechnungen habe ich mit den Anfangspreisen aus meinem Vertrag gerechnet, die aber auch schon nicht selbsterklärend sind, weil sie in DEM im Vertrag stehen, ich sie aber ohne weitere Erklärung in Euro in der Jahresrechnung aufgeführt habe, natürlich umgerechnet.
Der Versorger soll sich doch bitte selbst seine Gedanken machen über den Inhalt meines Widerspruchs / Musterschreibens und insbesondere die rechtliche Wirksamkeit des Vertrages bzw. einzelner Teile des Vertrages.
Natürlich mußt Du einer Jahresrechnung widersprechen und deine eigene aufmachen und natürlich mußt Du auch Deinen Versorger über Änderungen der Abschlagshöhe informieren.
Mehr mußt Du aber nicht tun.
Du mußt ihm nicht erklären, dass sein Preisanpassungsklausel unwirksam ist und Du mußt auch nicht jeder Preiserhöhung widersprechen.
Das ist ja aber nur meine persönliche Meinung, die daraus folgt, möglichst wenig Arbeit zu haben und den Sondervertrag so lange wie möglich zu behalten.
Gruss eislud
Kampfzwerg:
@sir_diddler @Eislud
Hallo Ihr zwei,
jeder hat seine eigene Methode - und viele Wege führen nach Rom. :)
Ich denke, wenn das erste ! Mal ein Widerspruch eines SV-Kunden in dem Wissen um den SV formuliert wird, sollte man schon explizit den Nachweis einer wirksamen Preisänderungsklausel fordern.
Adäquat gibt es bei (Tarifkunden und) den Muster-Widersprüchen gem. 315 ja ebenfalls die Aufforderung des Nachweises eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts.
Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Das soll jetzt nicht etwa heissen, dass man das Musterschreiben in diesen Fällen nicht verwenden sollte, nur eben etwas mehr anpassen.
Andererseits reagiere ich, wie @Eislud auch, schon längst nicht mehr auf jedes (INFO-Preisänderungs-) Schreiben des EVU. Das resultiert aber als Ergebnis aus mehrjähriger Erfahrung.
Wichtg sind - nach dem ersten Widerspruch - auch m. E. ebenfalls nur die Jahresabrechnungen.
Warum und auf welcher Preisbasis die Abschläge gekürzt werden - eben bis zum entsprechenden Nachweis - sollte man ihm nach meiner Meinung aber ebenfalls kurz mitteilen.
Wenn ich überlege, dass der Versorger von mir über 500 will und unter 100 bekommt.....
und letzlich bat er dann um eine Anpassung des Abschlags in Höhe von 4,- =) und selbst die bekommt er nicht. (ohne dass ich auf dieses Schreiben reagierte)
Bis dato hat meine Methode also seit E 04 sehr gut funktioniert -
Und auch ich möchte natürlich meinen SV möglichst lange behalten. ;)obwohl - mit einem Tarifvertrag und dem Widerspruch nach 315 könnte man ja auch auf 0 kürzen. Aber die Rückstellungen sollten dann etwas höher ausfallen. =)
Grundsätzlich aber stimme ich @Eislud zu, so wenig Informationen wie möglich und nur so viele wie nötig. Aber der erste Widerspruch, der sollte dann auch \"sitzen.\"
Möglichst wenig Aufwand - für möglichst viel Erfolg!
Aber- wie gesagt - aus heutiger Erfahrung.
Und das ist (m)eine Meinung.
sir_diddler:
@ eislud / @ kampfzwerg
Erst einmal frohe Ostern.
Habe mein Schreiben nochmals dahingehend angepasst und werde
es meinem Versorger am Dienstag per E-Rsch zustellen.
Und dann abwarten. 8) :)
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