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GVH - Gasversorgung Hünxe

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sir_diddler:
So, habe den Brief am Dienstag abgeschickt und gestern kam der Rückschein per Post zurück.

Da bin ich mal gespannt auf deren Antwort  :D

sir_diddler:
Von der GVH bisher immer noch keine Reaktion auf mein Schreiben zur Reduzierung auf die Preise von 1999.

Dafür habe ich nun die Zusage meiner Rechtsschutzversicherung für die Über-
nahme der Kosten für die Klage gegen die GVH, zwar erst nur für die Kosten der
Erstberatung, aber immerhin.

Nun dann werde ich mir mal bei Frau Holling einen Termin besorgen um
hoffentlich dem Gasversorger mal so richtig einzuheizen. (grins)

Weitere Infos von der Front folgen.

sir_diddler:
Hallo Leute,

ich habe RA angeschrieben wegen einer evtl. Klage zur Rückzahlung der zuviel geleisteten Zahlungen.

Es wurde mir mitgeteilt:

--- Zitat ---... das Sie Rückforderungsansprüche nur für einen Zeitraum von 3 Jahren geltend machen können, weiter gehende Ansprüche über diesen Zeitraum hinaus wären verjährt.
--- Ende Zitat ---

Das widerspricht allem aus der Diskussion Verjährung etc.

RR-E-ft:
@sir_diddler


--- Zitat ---Das widerspricht allem aus der Diskussion Verjährung etc.
--- Ende Zitat ---

Dann haben Sie offenbar die Diskussion nicht richtig verfolgt. Oder die Diskussion läuft schief.

Der Rückforderungsanspruch gem. § 812 BGB wird sofort mit der Zahlung des überhöhten Preises fällig und unterliegt der regelmäßigen  Verjährung, die grundsätzlich drei Jahre beträgt und am Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch (auf Rückforderung) entstanden ist.

Verjährung hat man deshalb wegen aller Zuvielzahlungen, die vor dem dem 01.01.2005 erfolgt sind, zu besorgen.

Besonders clever, hier den Inhalt der Korrespondenz mit dem eigenen Anwalt ins Netz zu stellen. :rolleyes:

Machen die Gasversorger auch immer.

sir_diddler:
Hallo,

habe heute, als SONDERKUNDE, von der GVH einen Mahnbescheid zugestellt bekommen.

Gegen diesen werde ich natürlich Widerspruch einlegen und wie es sich gehört als Einschreiben mit Rückschein ans AG zurücksenden.

Dann werde ich erst einmal wieder abwarten und Tee trinken, ob die wirklich den Mut haben eine Klage mit ungewissem Ausgang anzustreben.

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