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GVH - Gasversorgung Hünxe

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sir_diddler:
Gasversorgung Hünxe
Betriebsführer NGW Niederrheinische Gas- und Wasserwerke, Duisburg
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Hallo,

unseren Vertrag haben wir 1999 mit der NGW als Betriebsführer der GVH abgeschlossen.

Punkt 5 lautet: Angaben zum Tarif/zu Sonderbedingungen,
als Tarif/Sonderbedingung ist dort eine 21 vermerkt. Dahinter steht dann noch:
\"Die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt jeweils zugunsten des Kunden zum günstigsten Allgemein Tarife ... (Bestabrechnung)\"

Punkt 6 lautet: Laufzeit des Vertrages
hier steht: \"Der Vertrag kann erstmals 10 Jahre nach diesem Zeitpunkt gekündigt werden.\"

Auf der Rückseite steht unter III Abs. 2.1 \"...Der Ausgangspreis beträgt für den Arbeitspreis 1,5 Pf/kWh und für den Jahresgrundpreis 180,- DM bei einer NWB ... bis 25 kW. .... Der vorstehende Ausgangspreis ist zu 25 % an den Lohn gem. Ziffer 2.2, zu 60 % an den Ölpreis gem. Ziffer 2.3 und zu 15 % an den Strompreis gem. Ziffer 2.4 gebunden. Ändert sich eine der nachfolgend definierten Bezugsgrößen, so ändert sich im glecihen Verhältnis der ihr zugeordnete Preisanteil.\"
Ziffer 2.2  Dem Erdgaspreis liegt ein Std-Lohn von 5,61 DM/h als Basiswert zugrunde.
Ziffer 2.3  Dem Erdgaspreis liegt ein Ölpreis von (netto) 25,32 als Basiswert zugrunde.
Ziffer 2.4  Dem Erdgaspreis liegt ein Strompreis von (netto) 35,45 als Basiswert zugrunde.
Ohne Angabe ob DM o. Pf. gemeint sind.

Frage:
Was bedeutet hier Ausgangspreis ?
Heißt das beim Grundpreis wenn die mir dann 33,06 DM/mtl. berechnet haben, das dies nicht gerechtfertigt war ?
Mittlerweile berechnen die als Jahresgrundpreis 235,20 € (460,- DM statt 180,- DM (+256 %)) ?
Wäre dann mein Sonderkunden Grundpreis 1,5 Pf (0,76 ct)/kWh statt jetzt 5,78 ct/kWh (+760 %) ?

Dies ist mir aber jetzt erst aufgefallen nach dem ich die Threads von EISLUD gelesen habe.

Ich habe auch jetzt ein Schreiben bekommen indem die GVH (NGW) androht ihre Ansprüche auf dem Klageweg geltend zu machen. Seit 2006 habe ich für jeweilige Jahresberechnung die Nachforderung nicht geleistet.

Vielleicht kann mir ja jmd (EISLUD o. so.) Tips geben

eislud:
@sir_diddler
Bei dem Ausgangspreis handelt es sich wohl nicht um den Anfangspreis des Vertrages. Die Preise erscheinen für 1999 zu niedrig. Vielleicht handelt es sich hier um eine Art Startpunkt für die Berechnung der Preise im Hause des Versorgers.

Auf der Rückseite unter III Abs. 2.1 bis 2.4, befindet sich wohl die Preisanpassungsklausel. Eine Preisanpassungsklausel ist nur dann wirksam, wenn Preisänderungen anhand der Klausel nachvollzogen und kontrolliert werden können. Zumindest Ziffer 2.2 erscheint jedoch völlig intransparent, weil man als Verbraucher den Stundenlohn schon nicht kennen kann.
Die Preisanpassungsklausel erscheint mir persönlich unwirksam.

Es erscheint nicht völlig klar, ob es sich bei Deinem Vertrag um einen gewöhnlichen Sondervertrag handelt, weil in Punkt 5 auf den Allgemeinen Tarif bezug genommen wird. In einem solchen Fall ist es nicht ganz klar ob sich ein Preisanpassungsrecht nur aus einer Preisanpassungsklausel ergeben kann oder auch aus der Verordnung zum Allgemeinen Tarif früher AVBGasV, heute GasGVV.
Vielleicht auch beispielsweise mal hier schmökern:
Keine \"Grundversorgung\", sondern \"Normsonderkundenvertrag\"?
Sondervertragskunde und § 315 BGB
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
Grundsatzfrage: Wann ist ein Sonderabkommen ein Sondervertrag?

Gibt es im Vertrag eigentlich einen Anfangspreis?

Du hast also auf den Preis aus 2006 gekürzt, zu dem Du das erste mal Deinen Widerspruch an den Versorger gerichtet hast, richtig? Damit solltest Du im Moment mit Deiner Kürzung richtig liegen. Solange nicht eindeutig geklärt ist, ob es sich um einen Sondervertrag handelt, ist es meines Erachtens durchaus richtig, nur auf den Preis zum Zeitpunkt des ersten Widerspruchs zu kürzen, so wie man es im Falle eines Grundversorgungsvertrages machen würde.

Bei Deinen Fragen bezüglich der Preise kann ich im Moment nicht weiterhelfen, das kann ich mit den vorliegenden Daten nicht beurteilen.

Gruss eislud

Kampfzwerg:
sir_diddler

Bitte Ihre Beiträge bei dem bestehenden Versorger NGW anhängen!
 


--- Zitat ---Wäre dann mein Sonderkunden Grundpreis 1,5 Pf (0,76 ct)/kWh statt jetzt 5,78 ct/kWh (+760 %) ?
--- Ende Zitat ---
Genau so wäre es.

Aber @Eislud hat Recht, die Preise sind für 1999 zu niedrig!

Vorsicht. Hier stimmt etwas nicht!



@Evitel2004
vielleicht könntest Du die beiden Threads zusammen führen?
Das wäre lieb.
Vielen Dank

sir_diddler:
@alle

besten Dank erst einmal für die Antworten.

@eislud

Soll ich den Vertrag mal beidseitig einscannen und Dir zu mailen oder posten ?

Ich gehe davon aus, dass wir Sondervertragskunde sind, da wir seit 1999, den Tarif für Sondervertragskunden bezahlen dürfen/eingestuft sind.

In der ersten Abrechnung für 1999/2000 wurde der Tarif G21 berechnet.
Lt. Preisblatt Tarif - Sonstige Tariflieferungen - Arb.preis netto 4,12 Pf/kWh (2,11 ct/kWh) Grundpreis 342,- DM/J (174,86 €/J)
Dies wären dann also auch meine bis heute gültigen Konditionen ?

Für 2002 wurde der Tarif ErdgasMidi
Für 2003, 2004, 2005 wurde der Tarif ErdgasMaxi (im Preisblatt mit dem Hinweis: Es gelten Sonderbedingungen)
Für 2006 wurde der Tarif ErdgasMaxi (im Preisblatt aufgeführt unter SONDERVERTRAGSPREISE, Kunden mit Heizgasverbrauch können einen Sondervertrag abschließen. Ab 1. Okt. 06 gelten folgende Sonderpreise ..)
Für 2007 wurden die Tarife ErdgasMaxi, Mini und Best
abgerechnet
Im Preisblatt 02.2007 wird der ErdgasMaxi unter SONDERPREISE FÜR DIE VERSORGUNG MIT ERDGAS FÜR SONDERKUNDEN aufgeführt.
Das gilt dann 05.2007 für die Tarife BEST, BEST PLUS, BIG und BIG PLUS

Mit Schreiben vom 22.06.07 wurden wir in AUTOMATISCH eingestuft \"Aufgrund der uns vorliegenden NWB (20 kW) ist für sie der Sondervertrag BEST die .. Wahl.\" . Darauf wurde auch schon in einem Schreiben vom 10.04.07 hingewiesen wegen der Einführung eines neuen Preissystems.

Also gehe ich recht in der Annahme, das wir SONDERVERTRAGSKUNDE sind. Dies würde also bedeuten ich könnte meine Abschlagszahlungen auf die Preise von 1999 zurückfahren.
D.h. 23.000 kWh * 2,10 ct/kWh = 483,- € + GG 174,86 € = 657,86 € / 11 x 2 = 119,60 sprich 120,- €/2mtl.
Das waren die Preise in unserer ersten Abrechnung für 1999/2000. Oder noch besser die Rückseitig auf dem Erdgaslieferungsvertrag gedruckten Preise (230 x 0,76 = 174,80 - 92,03 = 266,83 / 11 x 2 = 48,50 €/2mtl)  :D
Habe gerade am Rand vom Vertrag gesehen dass das Formular von 07.98 ist, also könnte das mit den Preisen passen.

Kann ich das so der GVH sprich NGW verkaufen ??

eislud:
@sir_diddler
Wenn Du einen schriftlichen Vertrag hast, ist das schon viel Wert, kann man doch nachsehen was vereinbart ist.
Versuch mal den Vertrag hier im Thread zu posten - schwärze aber vielleicht Deinen Namen  :D

Sofern Dein Vertrag von 1999 nicht gekündigt wurde oder Du selbst eine Tarifumstellung gewünscht hast, gilt meines Erachtens genau dieser Vertrag, so wie Du ihn 1999 abgeschlossen hast. Sind dort Arbeitspreis und Grundpreis benannt so sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nur diese für Dich verbindlich, weil die Preisanpassungsklausel eben regelmäßig unwirksam ist.

Gruss eislud

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