Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

GVH - Gasversorgung Hünxe

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sir_diddler:
@kampfzwerg

alles klar, dann lass ich den Text einfach weg.

Die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel gem. 307 BGB habe ich ja jetzt auch angezweifelt.


--- Zitat ---Gleichzeitig bezweifeln wir hiermit die Wirksamkeit Ihrer Preisanpassungsklausel nach § 307 BGB.
--- Ende Zitat ---

Sollte ich dies noch dazu schreiben:
Bitte legen Sie uns eine nach § 307 BGB wirksame Preisanpassungklausel vor !

Was meinst Du ?

sir_diddler:
@ alle

Was mich eigentlich wundert ist folgender Hinweis auf der Seite von NGW über deren Beteiligung an der GVH Gasversorgung Hünxe.


--- Zitat ---Gasversorgung für das Gebiet der Gemeinde Hünxe (1.659 Haushalte und 19 Sondervertragskunden), Länge des Rohrnetzes: 38 km
(Quelle: NGW - Beteiligung - GVH)
--- Ende Zitat ---

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es NUR 19 Sondervertragskunden geben soll.
Da würde mich doch mal interssieren wer diese 19 Kunden sein sollen.

Kann man dies irgendwie in Erfahrung bringen.

Übrigens kam heute Post von der NGW bezüglich erneuter Preiserhöhung um brutto 0,4 ct/kWh somit im Sondertarif best 6,18 ct/kWh.

Somit ergeht wieder Widerspruch gem. § 307 BGB.
(abwarten und weiter mit Gas Tee kochen, ach nee machen wir ja mit Strom :))

Wasserwaage:
das kommt wohl auf die definition von \"sondervertragskunde\" an.

wahrscheinlich werden so nur die kunden bezeichnet die auch einen \"sondervertragsmesssatz\" haben, also eine leistungsmessung. und dann wären 19 ganz schön viel bei der geringen einwohnerzahl.

Kampfzwerg:
@sir_diddler

\"Bitte legen Sie uns eine nach § 307 BGB wirksame Preisanpassungklausel vor !\"
Das sollte m.E. keine Bitte sein sondern eine Forderung.

\"Somit ergeht wieder Widerspruch gem. § 307 BGB.\"
Sorry, auch wenn sich das jetzt nach Korintenk.. anhört,
aber es gibt keinen \"Widerspruch gem. §307 BGB\"  ;)

sir_diddler:
@ kampfzwerg

o.k. umformuliert.


--- Zitat ---Gleichzeitig bezweifeln wir hiermit die Wirksamkeit Ihrer Preisanpassungsklausel nach § 307 BGB und fordern Sie hiermit auf, uns eine nach § 307 BGB wirksame Preisanpassungsklausel vorzulegen.
--- Ende Zitat ---

Wie sollte ich Eurer Meinung nach jetzt auf die erneute Preiserhöhung reagieren?

Sollt dazu auch nochmal ein Schreiben absetzen oder dieses dazu nutzen?

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