Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

GVH - Gasversorgung Hünxe

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sir_diddler:
@cremer

doch ist wirklich so.

@kampfzwerg

habe in einem anderen Thread gelesen wo du gepostet hast, dass Du auch die 1,5 Pf/kWh in Ansatz bringst. Ist das korrekt ?

Kommt ein nettes Überschuss-Sümmchen rechnerisch heraus  =)

Wäre toll wenn die das zurückzahlen würden, da für könnt ich mir dann noch einen Twingo oder besser noch ein Trike kaufen  8) :]

Dann könnte ich jeden 2ten Monat 150,- € weniger zahlen als VORAUS-Zahlung gem. altem Vertrags-AP + JGP.

Kampfzwerg:
@sir_diddler

ja, das ist korrekt.
In doppelter Hinsicht  ;)

Ich glaube aber kaum, dass die NGW freiwillig auch nur eine Mark herausrücken.
Deswegen hilft nur eines, selbst aktiv werden.
Richtig kürzen - und sparen. Auch in doppelter Hinsicht. ;)

Aber wieso \"auch\"?
Jeder SV-Kunde muss die Preise auf die bei seinem Vertragsschluss geltenden Preise - die stehen bei  NGW in den Sonderbedingungen - kürzen.
Diese Preise sind i.d.R. nicht die selben, die auf dem sogenannten Preisblatt, oder auf der ersten Abrechnung, stehen.
Wenn ich Deine Bilder vernünftig lesen könnte......

sir_diddler:
@kampfzwerg

Habe mal folgenden Text vorbereitet, was meinst Du dazu ?

SCHREIBEN AN GVH (Geschäftsführer):

Sehr geehrte Damen und Herren,  

nach eingehender Recherche und Einholung von Rechtsauskünften teilen wir Ihnen hiermit mit,
dass wir ab sofort nur noch den mit Ihnen am 22.09.1999 bei Vertragsabschluss vereinbarten geltenden
Gaspreis für Sonderkunden bezahlen werden.

Dieser ist auf der Rückseite des von Ihnen uns vorgelegten und von uns unterzeichneten
ERDGASLIEFERUNGSVERTRAG aufgedruckt, Ihr Formular M/V1168 07.98 Neubau.

Hieraus ergibt sich aus Punkt III Abs. 2.1 wie folgt:
... beträgt für den Arbeitspreis 1,5 Pf/kWh und für den Jahresgrundpreis 180,- DM bei einer NWB .. bis 25 kW.

Gleichzeitig stelle ich hiermit die Unwirksamkeit Ihrer Preisanpassungsklausel nach § 307 BGB fest.

Aufgrund dieser Preise haben wir eine Neuberechnung (Anlage) der Jahresverbrauchsabrechnungen durchgeführt  und ermittelten ein Guthaben zu unseren Gunsten von

   X.xxx,xx Euro[/B]

Wir fordern Sie hiermit auf, eine Rechnungskorrektur gem. § 21 AVBV und die Auskehr der resultierenden Überzahlungen, vorzunehmen Überweisen Sie dieses Guthaben bis zum

   27.03.2008
auf unser unten angegebenes Konto. Gleichfalls ist es Ihnen verboten, dieses Guthaben mit Tariferhöhungen
zu verrechnen, es ist daher also voll ohne Verrechnung auszuzahlen.

Die von Ihnen geforderten Nachzahlungen in Höhe von xxx,xx € für 2005, xxx,xx € für 2006 und xxx,xx €
für 2007 sind gemäß unserer Widersprüche vom 30.10.07, 31.10.05 und 28.01.2005 nicht fällig und daher rechtswidrig.

Schon jetzt weise ich eine eventuell von Ihrer Seite vorgenommene Verrechnung meiner Zahlungen auf der Basis des von Ihnen geforderten Erhöhungssatzes zurück und fordere Sie auf, meine Zahlungen nur auf der
Basis des bisherigen von 1999 lt. Vertragsrückseite zu verrechnen.

Auf den erfolgten Schriftwechsel weise ich hin:
Unsere Widersprüche vom 28.01.05 (Einschreiben - Rückschein), 30.10.07,
unsere Schreiben vom 31.10.05, 13.11.06, 30.10.07, 25.11.07 / Fax vom 18.01.08
Ihre Schreiben vom  07.02.05, 02.12.05, Mai 2006 (ohne Original Unterschrift), 19.07.07, 22.10.07, 29.11.07
und 30.01.08

Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen
falschen Sachverhalt vorzutäuschen.

Den Erhalt dieses Schreibens bitten wir Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß

Cremer:
@sir_diddler,

kommen Sie doch mal über die pn oder e-mail, ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Tarifanwendung

Netznutzer:
Wie soll § 21 AVBV funktionieren, wenn Sie sich auf den Standpunkt stellen, Sie hätten einen Sondervertrag?

Gruß

NN

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