Hallo Marten,
man muss dem Verhalten unseres gemeinsamen Lieferanten mit etwas mehr Humor, oder besser gesagt, mit etwas Zynismus entgegnen.
Die teilweise nur noch belustigenden Wortklaubereien in deren Briefen, manche aus dem Zusammenhang gerissen, manche aus Texten an andere Kunden übernommen, beantworte ich teilweise nicht mehr, teilweise aber mit Fakten, denen dann leider keine Antwort mehr folgt.
Und da setze ich dann an und erinnere jeweils an die Beantwortung meiner Frage(n), natürlich ohne Resultat.
Und auf dieses Obligo kann ich dann immer wieder verweisen, wenn mir wieder zwei (Esel) i.A. das Papier für meinen Ordner liefern.
Man sollte im Falle solcher \"dubiosen\" Rechnungen doch einmal strategisch wirksam vorgehen und die Rechnung als falsch an den Lieferanten zurückschicken mit der Bitte, eine korrekte, auf den Jahresbezug ausgelegte Abrechnung vorzulegen.
So lange man (hoffentlich) nicht überzahlt hat, bleibt´s dann halt bei den bisherigen Abschlagzahlungen.
Und diese Aktion lässt sich so lange fortsetzen, bis unserem gemeinsamenLieferanten das berühmte Licht aufgeht.
Mir wollte er nämlich Monat für Monat Mahngebühren in Rechnung stellen, weil ich grundsätzlich am Fälligkeitstage abends um 23,15 Uhr am Terminal meiner Bank meine Abschlagzahlungen erledigte und von der Bank die Bestätigung erhielt, dass die Überweisung erfolgt sei. (also Verpflichtung pünktlich erfüllt !)
Unser Lieferant meinte dann stets wiederholen zu müssen, dass meinem Kundenkonto bei ihm der Betrag jeweils erst zwei bis vier Tage später zugebucht sei und er deshalb auf Mahngebühren nicht verzichten könne.
Als ich vorschlug, dass man dort doch vielleicht einmal überlegen sollte, eine EDV-Anlage zu installieren, die möglicherweise sogar (Bonität vorausgesetzt) die Zahlungseingänge bei der Hausbank übernehmen und ordnungsgemäß zubuchen könnte, war Ruhe. Nach meinem weiteren Vorschlag, ggf. gegen eine Leistungsvergütung entsprechend den Bezügen der Briefverfasser dies dort im Hause gern organisieren zu wollen, blieb jede weitere Reaktion aus und die Mahngebühren tauchten nie wieder auf irgendwelchen Rechnungen auf.
Momentan versuche ich durch freundliche Anfragen die jeweiligen Preisaufschläge bei der Weiterreichung von erzeugtem Strom über die einzelnen zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaften zu erfragen.
Das sind so simple Fragen wie: RWE-Power = A (Mischkalkulation Kraftwerkserzeugungspreis), RWE-Energy = Preisaufschlag B auf A. RWE-Trading = A + B = C (Preis Energiebörse Leipzig) = Netto-Bezugspreis D plus Faktor E =(Netzdurchleitungskosten A-B-C) plus Faktor F = minimale Handelsspanne unseres Lieferanten == Energiepreis in unserer Rechnung ( preisgünstiger als die tägliche Currywurst lt. Bernotat).
Man könnte die Preisaufschlagskette ja noch um einige Positionen erweitern, so z.B. um den Preisaufschlag Lobby mit diversen Unterabteilungen (Laurenz Meyer, Wolfgang Clement, Lustreisen und sonstige maßlose Veranstaltungen, Alterszeitvergoldung des Vorstands etc.etc.), da gibt´s noch reichlich Spielraum, bis der Endpreis an uns nachhaltig begründet, als angemessen und differenziert kalkuliert erklärt worden ist.
Mir ist in diesen Tagen die mir vor fast 18 Jahren nach dem damaligen Vertragsabschluss nachträglich übersandte AVBGasV (Stand 21.06.1979) wieder in die Hand gerutscht. Wer diese hat bzw. nach dieser seinen Vertrag abgeschlossen hat, wird feststellen, dass darin in nahezu jedem sog. Paragrafen von Tarif die Rede ist, sei es Tarifpreise, Tarife, allgemeine Tarife, Tarifänderung.
Ich gebe dies zu bedenken bei der Betrachtung/Diskussion über Sondervertrag, Grundversorgung etc. pp.
Aber wir als Verbraucher sind offenbar nicht wehrhaft oder wehrbereit genug, sonst hätten wir ja schon längst zu einem Generalboykott der Energieriesen aufgerufen. Was wir alles bewirken könnten, wenn wir nur plötzlich und unerwartet alle gleichzeitig für 30 Minuten die Hauptsicherung abschalten würden und gleichzeitig wieder zuschalten.
Was würde denn passieren, wenn wir alle bis zur Vorlage nachprüfbarer Kalkulationen nur 1 Euro Abschlag monatlich zahlen würden?
Was würde passieren, wenn wir alle gleichzeitig an den Müllermeister aus Frrrrranken einen gleichlautenden Brief schreiben würden mit einer Kopie an den von uns (leider) gewählten Bundes- oder Landtagsabgeordneten?
Was würde passieren, wenn wir alle Herrn Verheugen einen 5 Euro Schein schicken würden, damit er sich eine Badehose leisten kann, weil er ja sonst bei seiner aufopfernden Arbeit friert und Schriftsätze, die unsere Interessen gegenüber der Industrie vertreten sollen, nur noch zitternd, d. h. unleserlich unterschreiben kann.
Unsere Rechtsprechung verdient doch in vielen Fällen nicht mehr diese Bezeichnung; manchmal ist es ja schon eine Frechheit, dass ein Richter überhauüt die Formel \"im Namen des Volkes\" in den Mund nimmt oder zu Papier bringt.
Wir sollten alle gemeinsam unsere gemeinsame Lieferanten mit einem gemeinsam festgelegten Brieftext glücklich machen und statt der Bezahlung von Energierechnungen einen Spendenaufruf für die notleidene Energieindustrie veranstalten. Kopie aber bitte ans Kanzleramt.
In diesem Sinne