@h.terbeck
Über die Höhe eines Niveaus kann man sehr unterschiedlicher Auffassung sein.
Für juristische Begriffsbestimmungen gilt das nicht.
Bei allem Verständnis für Ihr Engagement!
Aber:
Ich bin sicher, besser ich hoffe es, dass Sie
nicht meinen, was Sie hier schreiben!
Für das allgemeine Verständnis ist es allerdings immer besser, wenn man das schreibt was man auch meint!
Gut gemeint ist definitiv nicht gut gemacht!
Geschrieben haben Sie einen Unsinn, der schon erschreckend ist.
Daher ist man geradezu verpflichtet Ihre Aussagen zu hinterfragen und zu korrigieren!
Nichts anderes haben die Antwortenden getan.
Damit neue Mitglieder nicht auf völlig falsche Fährten geschickt oder aber völlig verwirrt werden.
Das sollten Sie nicht persönlich nehmen.
Denn es geht gerade nicht um Wortklaubereien, da haben Sie absolut Recht! Nur nicht in dem Sinne, den Sie meinen.
Für Nichtverstehenwoller:
Vielleicht hilft´s ja aber auch, wenn neben dem LG Bremen sogar kürzlich noch das LG Dortmund unwirksame Preiserhöungen in seinem Urteil (zwar noch nicht rechtskräftig) -wie man so schön sagt- für unbillig erklärt.
Das ist inhaltlich genau so ein grober Unfug wie viele Ihrer anderen Aussagen.
Ansonsten bringt die Kasuistik uns nicht weiter und darum sollten wir es bei dem \"Erreichten\" belassen
Fällt in die gleiche Kategorie.
Und über den Ton Ihrer Beiträge sollten Sie vielleicht ebenfalls einmal nachdenken.
An AKW NEE`S Antworten gab es nichts auszusetzen. Sie wollten sie nur nicht verstehen. Hoffe ich!
Und ob Sie es nun glauben oder nicht:
Es gibt keinen Billigkeits-Stichtag! :rolleyes:
@Thomas S.
Diese Diskussionen und \"Wortklaubereien\" sind alles andere als unnötig.
Sorry, aber Ihr Beitrag war dazu der beste Beweis!