@h.terbeck
was wohl daran gelegen haben dürfte, dass Sie die entsprechenden, u.a. hier veröffentlichten Musterbriefe unter Verwendung der entsprechenden, richtigen Paragraphen verwandt haben und sich die Schreiben nicht selbst formulieren mussten.
Aber ich muss mich korrigieren, zum Einen sind Sie offensichtlich von Ihren Formulierungen und Ansichten so überzeugt, dass Sie eine Korrektur noch nicht einmal in Betracht ziehen, was in Folge eine Diskussion und Klarstellung verhindert.
Offensichtlich sind Sie einer vernünftigen Argumentation nicht zugeneigt.
Zum Anderen trifft der Ausdruck \"beratungsresistent\" nicht ansatzweise den Kern.
Soll heissen, ich gebe auf, reine Zeitverschwendung.
Bedenken Sie bitte, dass Unsinn nicht dadurch wahrer wird, dass man ihn ständig wiederholt.
„Wer nicht auf gute Gründe hört,
dem werde einfach zugekehrt
die Seite, welche wir benützen,
um drauf zu liegen und zu sitzen.“
Wilhelm Busch
P.S. für Interessierte, zur Verdeutlichung der Problematik:
h.terbeck schrieb:
Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
Diese Art der Formulierung ist mehr als nur nur grober Unfug, der ganze Satz ist schlicht schwachsinnig, und eine derartige Veröffentlichung ist schon grob fahrlässig.
Hier wird - in einem Satz - sowohl akzeptiert als auch bestritten!