Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach Regulierungsrecht (EnWG, GasNEV) sollte man nicht vermischen mit der realen Eigenkapitalverzinsung von kommunalen Energieversorgern (Stadtwerke) in der üblichen Rechtsform einer GmbH.
Ob Eigenkapitalrenditen von 20, 30 und mehr Prozent vom kommunalen Wirtschaftsrecht gedeckt sind, ist mehr als zweifelhaft.
Die marktübliche Verzinsung nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht (Eigenbetriebsgesetz) ist am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und am Marktzins für Kommunalkredite zu messen und nicht am Regulierungsrecht.
Alleine die Tatsache, dass die Gewinne zum großen Teil zweckfremd verwendet werden, dokumentiert bereits einen klaren Verstoß gegen das EnWG und dass Gewinne in dieser Höhe nicht betriebsnotwendig sind.
Würde das EnWG ernst genommen, müsste man das Kommunalrecht gar nicht bemühen.
siehe hierund hier.