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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas

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RR-E-ft:
Stellungnahme Bund der Energieverbraucher

Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer ändert sich an den Gewinnanteilen der Energiekonzerne am Preis nichts.

Sind die Margen unter Verstoß gegen § 2 Abs. 1 EnWG und §§ 1, 20, 29 GWB zu hoch, müssen sie abgesenkt werden, ohne dass dies von der Höhe der Mehrwertsteuer abhinge.

Zudem wird wohl vergessen, dass es zum 01.01.2007 eine Steuererhöhung von 16 auf 19 Prozent gab. Dadurch hat sich - ohne Not- Energie für den Letzverbraucher verteuert.

Die Mehrwertsteuer trifft sowieso nur die privaten Haushalte, weil gewerbliche Energieverbraucher regelmäßig vorsteuerabzugsberechtigt sind. Und für die privaten Haushalte ist Energie ebenso wichtig wie das tägliche Brot  und deshalb wäre eine Absenkung auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent durchaus gerechtfertigt.

Was dabei eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent (die vollständig an die Endkunden weitergegeben werden muss) mit einem \"Steuergeschenk für die Energiekonzerne\" zu tun haben könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Fakt ist, dass die Energiekonzerne durch die Unternehmenssteuerreform eine Entlastung erfahren. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.

Jede Energiepreiserhöhung führt bisher unmittelbar auch zu Steuermehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer.
Es gibt keinen Grund dafür, dass das so sein muss.

Wo Energie bereits mit der Öko- Sondersteuer belastet ist, könnte man sogar daran denken, Energie aus der Mehrwertbesteuerung vollständig auszunehmen.

Jedenfalls lässt sich schwerlich die hohe staatliche Belastung (nominal systematisch steigend) auf der einen Seite gutheißen, um auf der anderen Seite Sozialtarife zu forden.

Schließlich könnte man dem Staatshaushalt dadurch Rechnung tragen, dass Verschmutzungsrechte vom Staat nur noch gegen Entgelt zugeteilt werden. Daraus würde auch das richtige Preissignal folgen, weil es die mit hohen Kohlendioxid- Emissionen verbundene Kohleverstromung verteuern würde. Strom aus erneuerbare Energien würde dadurch wohl automatisch  wettbewerbsfähiger...

bjo:
MWST + Energie

was ist zu tun?!

- Doppelbesteuerung abschaffen!
- ECHTEN Markt schaffen
- Kartellstrafen bis hin zur Verstaatlichung und Haft für die Verantwortlichen!
- Netze Strom und Gas sofort verstaatlichen ohne Ausgleich für die großen Vier!

RR-E-ft:
@bjo

Unter dem Titel \"Was (ist zu) tun?\" war dereinst eine etwas umfangreichere Kampfschrift eines Wladimir Iljitsch Uljanow (genannt Lenin) vorgelegt worden, zum erstenmal veröffentlicht als Einzelausgabe im März 1902 in Stuttgart.

Ihre Parolen erscheinen zu simpel und mit der eigentlichen Problematik nichts zu tun haben.

Der wettbewerbsanaloge Preis ist nicht von der Höhe des Mehrwertsteuersatzes auf Energie abhängig.

Das Eigentum ist nach dem Grundgesetz sozialpflichtig, was indes nicht bedeutet, dass sich der Staat ohne Entschädigung Privatvermögen - und sei es in Form des Eigentums an Infrastruktureinrichtungen- \"unter den Nagel reißen\" kann.

Möglicherweise sollte man sich das Grundgesetz noch einmal durchlesen und sich selbst die Frage stellen, ob man etwa noch auf dem Boden des selben steht.

In der DDR war der gesamte Energiebereich bis 1990 verstaatlicht, ohne dass sich jemand daran erinnern könnte, dass dies tatsächlich zu einer möglichst sicheren, umweltverträglichen Energieversorgung beigetragen hätte. Die Erfahrungen waren vollständig andere. Die Energie war für die Bevölkerung billig und es wurde im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster rausgeheizt und überall Energie verschwendet...

Es gibt auch kein Gesetz, wonach ein Kartellrechtsverstoß eine Haftstrafe nach sich ziehen kann. Es gilt Art. 103 Abs. 2 GG.


Siehste hier.

userD0010:
Was zur Verteuerung unserer Energie beiträgt, ist u. a. die Subventionslawine durch Sonnenstrom.
Zitiere Focus:
\"Einer neuen Studie der Beratungsfirma Photon Consulting zufolge bleibt Deutschland der größte Absatzmarkt für Solarzellen -mit immensen Kosten für die Stromkunden. Im Jahr 2007 betrugen die Ausgaben für Photovoltaik 517 Mio Euro. Weil Deutschland als einziger Staat mit dem EEG Solarstrom unbegrenzt fördert, stieg die Zahl der Anlagen und damit die Menge an Sonnenstromleistung erheblich. Trotz Novellierung des EEG werden sich die Zusatzkosten der Solarförderung bis 2030 auf über 95 Mrd. Euro kumulieren, für die dann alle Stromkunden aufkommen müssen. Experten kritisieren die zu hohe Subvention durch dass EEG. Auch die vorgesehene Neufassung dieser Gesetzesregelungen führe zu einer viel zu üppigen Förderung des Solarbereiches. \"Die Verkaufspreise der Solarmodule\" bemängelt A. Kreutzmann, Chefredakteurin des Magazins \"Photon\", werden 70 Prozent über den Herstellungskosten liegen.
Focus Nr. 13/2008, S 90.\"

bjo:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@bjo

Ziemlich simple Parolen, die mit der eigentlichen Problematik nichts zu tun haben. Der wettbewerbsanaloge Preis ist nicht von der Höhe des Mehrwertsteuersatzes auf Energie abhängig.

Habe ich auch nicht geschrieben!

Das Eigentum ist nach dem Grundgesetz sozialpflichtig, was indes nicht bedeutet, dass sich der Staat ohne Entschädigung Privatvermögen - und sei es in Form des Eigentums an Infrastruktureinrichtungen- \"unter den Nagel reißen\" kann.

Eigentum verpflichtet aber auch, als Beispiel kann am anführen
- das nicht bauen der Anschlußleitungen für den Windstrom aus dem Norden
- das vernachlässigen der Masten in NRW und dem Rest von D
- das nicht investieren trotz Vorgaben (Berichte im TV)
..
Möglicherweise sollte man sich das Grundgesetz noch einmal durchlesen und sich selbst die Frage stellen, ob man etwa noch auf dem Boden des selben steht.

- das tu ich ganz bestimmt, das sollten Sie eher den Konzernen schreiben!
(war heute mal wider im RWE Punkt, meine Jahresrechnung abgeben, dort
konnte ich live miterleben was \"RWE-sozial\" ist! Haben Sie jemals einen weinenden Rentner gesehen der um Ratenzahlung gebeten hat die ihm verweigert wurde)

In der DDR war der gesamte Energiebereich bis 1990 verstaatlicht,

- ich war selber kurz nach der Wende drüben und hab mit eigenen Augen die Verschweng erlebt. Was sollten die Leute denn auch machen wenn Thermostatventile und der gleichen nicht verfügbar sind!
- mit dem heutigen Umweltbewußtsein würde derartiges nicht mehr vorkommen!

Ein gutes Beispiel ist doch der ansteigende Benzinpreis!
- statt wie gehoft neuere sparsammere Autos zu kaufen wurden die alten
dereckigen weiter gefahren, nicht aus Spass sondern mangels Knete..
(natürlich gibts auch die den sowas egal ist und Porsche Cay.. fahren)

Da man Geld nur einmal ausgeben kann sollte man möglichst viel beim Verbraucher belassen. Der spart mit guter Aufklärung mehr als durch das verteuern der Energie.
Mit knapper Haushaltskasse ist man gezwungen den Uraltkühlschrank erst zu ersetzen wenn er defekt ist!
.
--- Ende Zitat ---

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