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Hauseinspeisung von PV-Strom

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superhaase:

--- Zitat ---Original von Energiepionier
Aber es wäre für mich ein gewaltiger Vorteil.
--- Ende Zitat ---
Inwiefern?
Weil Du keinen Zählerplatz im Hausanschlussraum mehr hast?
Sonst sehe ich keinen Vorteil.
Außerdem musst Du damit rechnen, dass sie Dir wegen der langen Leitung von der PV-Anlage bis zum Netz Leitungsverluste abziehen bzw. in Rechnung stellen.

Energiepionier:
Der Vorteil ist, dass ich selbst verbrauchten Strom, mit meinem BHKW wieder
nachliefern könnte.
Dann könnte ich quasi zum Bezugstarif einspeisen.

superhaase:
Das verstehe ich nun nicht.

Bei Überschusseinspeisung des BHKW, bekommst Du für den selbstverbrauchten Strom ja Deinen Bezugstarif bzw. Du sparst entsprechend Bezugskosten. Für den überschüssigen eingespeisten Strom bekommst Du weniger.

Wenn Du nun aber mit der PV-Anlage ins Hausnetz einspeist, verdrängst Du zu Teil den BHKW-Strom, so dass dies eher nachteilig für Dich ist.
Außerdem wird die Abgrenzung zwischen den Tarifen dann praktisch unmöglich, weil es ja zeitlich ganz unterschiedliche Last- und Erzeugungsverläufe sind. Aus diesem Grund wird der Netzbetreiber das wohl auch nicht zulassen.

Wenn Du aber die PV-Anlage ganz normal direkt ins öff. Netz einspeisen lässt, dann verlierst Du beim PV-Strom nichts, hast aber beim BHKW-Strom die oben genannten Vorteile der Überschusseinspeisung.
Dabei ist die Abrechnung ganz einfach, und der Netzbetreiber macht auch keinen Ärger.

Also ist das, was Du vor hast, entweder nicht zulässig, oder aber zu Deinem Nachteil.

Ich rate Dir: lass es und mach\'s wie alle anderen auch.

ciao,
sh

Energiepionier:

--- Zitat ---Original von Energiepionier
angenommen die PV Anlage produziert 5000 kWh im Jahr,
diese fließen direkt ins Hausnetz.
von diesen 5000 kWh werden im Haus 3000 kWh selbst verbraucht,
dann fließen 2000 kWh ins Netz
Kaufmännisch: Einspeisung ins Haus - Einspeisung ins Netz = Verbrauch
                              5000                    -    2000                        =  3000
Diese 3000 kWh müssen zum Bezugstarif gekauft werden.
--- Ende Zitat ---

Mit meinem BHKW hätte ich nun die Möglichkeit diese 3000 kWh
zu einem beliebigen Zeitpunkt, vorrangig Winter, zusätzlich ins Netz einzuspeisen.
Dann würde ich für diese 3000 kWh nicht den Bezugstarif zahlen müssen,
und hätte praktisch zum Bezugstarif eingespeist.

Die EEG-Novellierung ab 1.1.2009 sieht grundsätzlich diese Regelung,
interne Hausbilanzierung vor.

Wer weiß in welchem § des EEG das nachzulesen ist?

superhaase:
Eine \"interne Hausbilanzierung über die Zeit integriert\" wäre wirklich was Neues.
Das setzt einen Zweirichtungszähler am Hausanschlusspunkt voraus.
Dann würde sich für Dich auch der von Dir angegebene Vorteil ergeben.

Mal sehen, ob\'s so kommt - ich hab da Zweifel.

ciao,
sh

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