Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Hauseinspeisung von PV-Strom
Energiepionier:
Jetzt hast Du es anscheinend kapiert.
Meine Rechtsanwältin Dr. Bönning behauptet, dass diese Änderung kommen
wird.
Ich würde gern nachlesen wo das steht, in der Novellierung hab ich nichts gefunden.
Meine RAin trau ich mich nicht fragen, die berechnet mir jedes Wort.
Der Zweirichtungszähler am Übergabepunkt wäre dann Voraussetzung,
da hast Du Recht. Den habe ich schon.
superhaase:
--- Zitat ---Original von Energiepionier
Jetzt hast Du es anscheinend kapiert.
--- Ende Zitat ---
Kapiert hab ichs schon länger. :rolleyes:
Nur ist es bis jetzt nicht zulässig, wie ich schon erwähnte.
Wenn Du den Wortlaut des entsprechenden Teil des EEG gefunden hast, wäre ich Dir für eine Meldung hier dankbar.
Du hast einen Zweirichtungszähler am Hausanschlusspunkt?
Mit einem BHKW, das ins Hausnetz einspeist?
Das glaub ich nicht.
Gewöhnlich sind zwei einzelne, entgegengesetzt in Reihe geschaltete Zähler mit Rücklaufsperre vorgeschrieben (normale Überschusseinspeisung).
ciao,
sh
Energiepionier:
laut meiner RAin ist die interne Hauseinspeisung von PV Strom schon seit 2004
per Gerichtsentscheid, erlaubt.
Jetzt soll es auch im EEG festgeschrieben werden.
Ich wollt Dich nicht verletzen, mit den \"nicht kapiert\".
Aber Du hast doch immer geschrieben, dass es für mich kein Vorteil wäre,
jetzt erkennst Du aber, dass es ein Vorteil wäre, sogar ein gewaltiger.
Wenn ich mehr erfahre darüber, werde ich berichten.
Bist Du beschäftigt bei einem EVU?
aber sicher ist ein elektronischer Zweirichtungszähler für BHKW
Einspeisung erlaubt. Den hab ich schon seit 1993.
Warum glaubst Du das nicht?
superhaase:
Nein, ich bin nicht bei einem EVU beschäftigt, aber ich habe eine PV-Anlage.
Ich glaube wir missverstehen uns da:
Ich meine mit Zweirichtungszähler eigentlich einen einfachen Zähler ohne Rücklaufsperre, der also bei Netzeinspeisung rückwärts läuft.
Das ist kein Zweirichtungszähler, da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Du hast mit Deinem BHKW wahrscheinlich einen elektronischen Zweirichtungszähler mit zwei Zählwerken. Das ist die normale Überschusseinspeisung und ist gleichzusetzen mit zwei entgegengesetzt installierten Einzelzählern.
Nur wenn aber am Hausanschlusspunkt ein einzelner Zähler ohne Rücklaufsperre installiert ist, hast Du durch die interne Hauseinspeisung von BHKW und PV den von Dir beschriebenen Vorteil. (zeitunabhängige integrierende Billanzierung)
Und das geht bisher nicht.
Ich glaube auch nicht, dass das kommen wird, dass am Hausanschlusspunkt ein Zähler ohne Rücklaufsperre ist, und mit einzelnen Zählern dann vom BHKW und von der PV-Anlage ins Hausnetz eingespeist werden kann.
Versteh mich nicht falsch: ich würde es gut finden, wenn so eine \"Hausjahresbillanzierung\" für Kleinstromerzeuger möglich wäre. Nur werden das die Netzbetreiber sicher irgendwie zu verhindern wissen.
Für große Stromerzeuger wird das sowieso nie erlaubt werden.
Die Netzbetreiber wollen nicht (und der Gesetzgeber bisher wohl auch nicht), dass Du quasi zeitweise BHKW-Strom für 21ct (Bezugspreis Haushaltsstrom) einspeist, um ihn später wieder aus dem Netz zurückzuholen und zu verbrauchen. Das Netz wäre dann ein kostenloser Speicher für sehr teueren BHKW-Strom.
Schaumermal, nasengmersscho.... ;)
ciao,
sh
Energiepionier:
jetzt haben wir uns verstanden.
Dieser Zähler ohne Rücklaufsperre, also ein saldierender Zähler
wäre natürlich das Beste. Aber der wird nicht erlaubt.
Meines Erachtens wäre es aber für Kleinst-BHKW unter 50 kW
oder vielleicht auch 20 kW die richtige Lösung.
Kein Verwaltungsaufwand, über die Baukostenzuschüsse haben die
Stromanschluss-Nehmer das Netz sowieso schon bezahlt.
Und deshalb sollte man den Strom kurzfristig im Niederspannungsnetz
\"Parken\" dürfen.
Das wäre der Durchbruch für die dezentrale Stromversorgung.
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