Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 235321 mal)

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Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #90 am: 20. Februar 2009, 16:04:20 »
Zitat
Original von RuRo
Also, wer ist jetzt abgabepflichtig. Andererorts schrieben Sie mal kurz und knapp: der Netzbetreiber. Gilt das auch im geschilderten Fall?
    @RuRo, Black hat Recht. Es ist der Netzbetreiber. Siehe
  • KAV §2(6) Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, .............

    Unabhängig davon habe ich mit der Konzessionsabgabe andere Probleme. Wer sie erhebt ist da eher Nebensache. ;)

    PS: Am Rande; was ein Netz ist muss wohl der BGH erst mal entscheiden  :]  Danach kommt der Betreiber dran.

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #91 am: 20. Februar 2009, 16:30:07 »
Zitat
Original von Black
Wenn EVU B Rechtsnachfolger von EVU A ist und der Konzessionsvertrag die Rechtsnachfolge regelt, dann dürfte Ihre Frage doch bereits beantwortet sein.

Dürfte sie beantwortet sein, oder ist sie es?

Zitat
Original von Black
Warum Sie dafür mit dem Energieversorgerbegriff des EnWG und dessen Definition herumjonglieren erschließt sich mir nicht.

Ich bin nicht der Jongleur. Der Jongleur ist die ausgegründete Netz B GmbH.  :D

Zitat
Original von nomos
Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, .............

Ihre Anmerkung passt überhaupt nicht zum Sachverhalt. Es gibt dort keinen Dritten. Aber es geht in die richtige Richtung, wenn Sie sich mal ausmalen, was im Rahmen eines \"vertikal integrierten EVUs\" alles möglich ist.

Ggf. dürften Sie sich dann vorstellen, das hier ein Datenaustausch stattfindet, den es bei einer völligen Selbständigkeit des Netzbetreibers nicht geben würde.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #92 am: 20. Februar 2009, 16:57:57 »
Zitat
Original von RuRo
Zitat
Original von Black
Wenn EVU B Rechtsnachfolger von EVU A ist und der Konzessionsvertrag die Rechtsnachfolge regelt, dann dürfte Ihre Frage doch bereits beantwortet sein.

Dürfte sie beantwortet sein, oder ist sie es? .

Hängt davon ab, wie die Rechtsnachfolgeklausel inhaltlich gestaltet ist. Und da diese Klausel Ihnen bekannt zu sein scheint, müßten Sie die Antwort kennen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline ben100

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Konzessionsabgabe
« Antwort #93 am: 20. Februar 2009, 18:22:31 »
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Stadtwerke keine eigenständige GmbH sind und sagen wir mal zur Sanierung eines Stadtobjektes oder anderer Planungen, nun auf Wasser eine Konzessionsabgabe eingeführt werden soll, die es vorher nie gab?

Ist das zulässig. Ich habe das bisher immer so verstanden, daß nur ein eigenständiges Unternehmen die Konzessionsabgabe an die Bürger weiter-
berechnen kann nicht aber die Stadt selber?

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #94 am: 20. Februar 2009, 19:45:45 »
Zitat
Original von RuRo
Zitat
Original von nomos
Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, .............
Ihre Anmerkung passt überhaupt nicht zum Sachverhalt. Es gibt dort keinen Dritten. Aber es geht in die richtige Richtung, wenn Sie sich mal ausmalen, was im Rahmen eines \"vertikal integrierten EVUs\" alles möglich ist.

Ggf. dürften Sie sich dann vorstellen, das hier ein Datenaustausch stattfindet, den es bei einer völligen Selbständigkeit des Netzbetreibers nicht geben würde.
    @RuRo, das ist der Verordnungstext und nicht meine Anmerkung. Es ist nach der Verordnung wohl immer der Netzbetreiber, man muß eben weiter lesen:

    (6) Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen
Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen seines Unternehmens oder durch verbundene oder assoziierte Unternehmen in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat.[/list]
Zitat
Original von ben100
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Stadtwerke keine eigenständige GmbH sind und sagen wir mal zur Sanierung eines Stadtobjektes oder anderer Planungen, nun auf Wasser eine Konzessionsabgabe eingeführt werden soll, die es vorher nie gab?

Ist das zulässig. Ich habe das bisher immer so verstanden, daß nur ein eigenständiges Unternehmen die Konzessionsabgabe an die Bürger weiter-
berechnen kann nicht aber die Stadt selber?
    @ben100, richtig, hier ein Beispiel dazu. Die Gasversorgung (Eigenbetrieb) wurde hier an die benachbarte Stadtwerke GmbH verkauft, u.a. mit der Begründung jetzt Konzessionsabgabe zu kassieren:

siehe hier

Zitat
Weitere Gründe, waren:
- die Aussicht auf dauerhaft günstige bzw. günstigere Preise für die Einwohner und die Stadt selbst,
- die Aussicht, für die Stadt Konzessionsabgabe zu erhalten,
- die Tatsache, dass der erzielte Kaufpreis dem Netto-Restbuchwert der Gasversorgung entsprach und damit auch die anteiligen Schulden der Gasversorgung getilgt werden konnten.
Die angeführten Gründe gelten auch in vollem Umfange für die Stadtwerke Marbach am Neckar.
[/list]

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #95 am: 20. Februar 2009, 20:09:14 »
@nomos

Lesen ist eins - verstehen ein anderes.

Die \"Dritten\" sind Mitwettbewerber des Grundversorgers und keine ausgegründeten GmbH\'s. Lesen Sie die §§ 6 - 10 zu den \"vertikal integrierten EVUs\".

Das Ihnen die KA ein Dorn im Auge ist, ist hinlänglich bekannt, trägt aber nicht zur Lösung der Fragestellung bei. Der beschriebene Fall ist ein konkreter und kein konstruierter. Es geht tatsächlich darum, wer verklagt wen auf Zahlung der KA.

Was das Ergebnis des von Ihnen zitierten Verordnungstextes sein kann, wird zu gegebener Zeit, an gegebener Stelle diskutiert werden. Mit dem beschriebenen Fallbeispiel hat es nichts zu tun, ob Sie es glauben oder nicht.
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Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #96 am: 21. Februar 2009, 12:23:15 »
Zitat
Original von RuRo
@nomos

Lesen ist eins - verstehen ein anderes.
.........
Was das Ergebnis des von Ihnen zitierten Verordnungstextes sein kann, wird zu gegebener Zeit, an gegebener Stelle diskutiert werden. Mit dem beschriebenen Fallbeispiel hat es nichts zu tun, ob Sie es glauben oder nicht.
    Die KAV ist eine Rechtsverordnung die in der Ermächtigung des EnWG ihre Grundlage hat. Ich denke sie ist somit schon mit maßgebend.
Nochmal, es geht um den Halbsatz nach dem Komma, daher  hatte ich ihn ja unterstrichen:
    6) Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen
Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen seines Unternehmens oder durch verbundene oder assoziierte Unternehmen in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat.[/list]Ihre beispielhafte EVU A bleibt doch Eigentümer.
    EnWG § 3 ( 18 )    Energieversorgungsunternehmen
        natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz
als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen, [/list]Ein assoziiertes Unternehmen steht zum Beispiel unter dem maßgeblichen Einfluss eines an ihm beteiligten Konzernunternehmens. Ein solcher wird dann vermutet, wenn mindestens 20% stimmberechtigter Beteiligungsbesitz besteht (§ 311 HGB). Der maßgebliche Einfluss stellt sich über die Vertretung im Aufsichtsrat und die Mitwirkung an wichtigen Unternehmensentscheidungen dar.

@RuRo, richtig, unabhängig von der grundsätzlich nicht gegeben Rechtfertigung halte ich die gesamte Rechtskonstruktion für einen Murks hoch Drei. Vielleicht ist Ihre Frage ja wieder eine Beschäftigung für zahlreiche Juristen (BVerwG - BGH .....usw.).

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #97 am: 13. Juni 2009, 09:53:39 »
Bezug siehe hier:

BFH, 31.07.1990, Az.: I R 171/87 // Sondervertragskunde versus Tarifkunde

Zitat
[...] Diese Regelung geht davon aus, daß es zu einer unangemessen hohen Konzessionsabgabe käme, wenn bei der Berechnung hinsichtlich der an Sonderabnehmer (vgl. die Definition in § 4 der Verordnung 18/52 über Preise für elektrischen Strom, Gas und Wasser vom 26. März 1952, BAnz Nr. 62) erbrachten Versorgungsleistungen dieselben Sätze zugrunde gelegt werden, wie bei Versorgungsleistungen, die zu den Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Tarifpreisen abgegeben werden. Sonderabnehmer nehmen in höherem Umfange Versorgungsleistungen in Anspruch, ohne daß den höheren Roheinnahmen ein entsprechender höherer Aufwand des Konzessionsberechtigten gegenübersteht. Der insbesondere durch die Wegenutzung und den Wegebau entstehende Aufwand ändert sich grundsätzlich nicht, wenn ein bestimmter Abnehmer mehr als die durchschnittliche Abnahmemenge bezieht.
\"Normalabnehmern\" wird kein spezielles Gas geliefert, das die Rohre entsprechend der Konzessionsabgabenunterschiede mehrfach belastet und die Fiktion
    \"Sonderabnehmer nehmen in höherem Umfange Versorgungsleistungen in Anspruch, ohne daß den höheren Roheinnahmen ein entsprechender höherer Aufwand des Konzessionsberechtigten gegenübersteht. Der insbesondere durch die Wegenutzung und den Wegebau entstehende Aufwand ändert sich grundsätzlich nicht, wenn ein bestimmter Abnehmer mehr als die durchschnittliche Abnahmemenge bezieht.\"[/list]ist was die Abnahmemengen betrifft heute nicht mehr zutreffend. Z.B. \"Normsonderkunden\" nutzen nicht zwangsläufig einen höhere Versorgungsleistung als Kunden in der Grundversorgung. Ansonsten trifft der BFH exakt die Realität. Die Konzessionsabgabe ist überwiegend eine zweckfreie Einnahme, die den allgemeinen Stadtsäckel bedient. Mit dem \"Wegebau\" steht die Abgabe unabhängig von der BFH-Feststellung in aller Regel in keinerlei Verbindung! Das müsste der Gemeinderat schon explizit beschliessen.

    Nachstehend ein Beschlussbeispiel das die KA ausnahmsweise einmal teilweise zweckbindet. Bemerkenswert ist aber auch hier wieder die gefundene rechtfertigende Begründung für die Berechnung. Man kassiert für die Monopolsicherung und lässt diese den Verbraucher über den Preis bezahlen. Der Verbraucher zahlt so auch noch zwangsweise für eine für ihn nachteilige Monopolsicherung.  X(  

    Man sieht wie so oft in der Sicherung von Monopolen keine Widersprüche zur geltenden Wirtschaftsordnung. Dass die Versorgung der Bürger zu den primären kommunalen Aufgaben gehört und dazu die Versorgungsleitungen in den Gemeindestraßen selbstverständlich sind, wird ignoriert. Für Geldquellen findet die Politik immer eine Begründung. Fragwürdige, willkürliche und widersprüchliche  Verordnungen werden bedenkenlos akzeptiert solange sie nur den eigentlichen Zweck \"Geld in die Stadtsäckel\" erfüllen.    

    Zitat
    Beschlussfassung über die Erhebung einer
    Konzessionsabgabe für das Jahr 2009
    _______________________________________
    Sachverhalt:
    Die Gemeinde Forstern erhielt im Jahr 2007 von den Sempt-Elektrizitätswerken Erding, Kraftwerken Haag GmbH (Stromversorgungsunternehmen) und Erdgas Südbayern eine Konzessionsabgabe in Höhe von 103.634,35 € (Kraftwerke Haag 7.234,00 €, Sempt-Werke Erding 95.022,16 €, Erdgas Südbayern 1.378,19€).

    Der Vorsitzende setzt das Gremium davon in Kenntnis, dass die Konzessionsabgabe als Ausgleich dafür gesehen wird, dass der Unternehmer das alleinige Recht erhält, die gemeindlichen Straßengrundstücke zur Verlegung von Versorgungseinrichtungen zu benutzen.

    Deshalb stellt diese Konzessionsabgabe im weiteren Sinne auch ein besonderes Entgelt für eine von der Gemeinde erbrachte Leistung dar, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt auf Art. 62 Abs. 2 Ziff. 1 der Gemeindeordnung zurückgegriffen werden kann.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat beschließt, dass die Konzessionsabgabe auch für das Jahr 2009 von den beiden Stromversorgungsunternehmen und Erdgas Südbayern verlangt wird mit der Einschränkung, dass bei landwirtschaftlichen Betrieben nur 5.000 kw/h pro Jahr als normale haushaltsübliche Konzessionsabgabe vereinbart wird. Die Konzessionsabgabe für das Jahr 2009 soll zweckgebunden für die Kalkulation der Wassergebühren mit eingesetzt werden. (Abstimmungsergebnis 16 : 0 Stimmen)

    Offline Black

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #98 am: 13. Juni 2009, 19:58:13 »
    @ nomos
    Der Staat benötigt Einnahmen um seine Aufgaben erfüllen zu können. Neben direkten Gebühren und Abgaben für konkrete Leistungen werden auch allgemeine Steuern erhoben. Auch die Einkommenssteuer z.B. dient allein dem Zweck \"Geld fürs Staatssäckle\".

    Die Konzessionsabgabe wird nicht vom Bürger verlangt sondern vom Netzbetreiber. Dieser wiederum verlangt sie auch nicht vom Bürger sondern vom Lieferanten und erst der Lieferant rechnet die KA in den Strompreis ein.

    Wenn Sie jetzt den Bürger als \"Opfer\" der Gemeinde und der KA sehen, weil diese Kosten letztendlich bei ihm landen, dürften nach ihrer Logik der Staat vom EVU gar keine Abgaben, Steuern oder Gebühren mehr verlangt werden weil die ja alle der Kunde letztendlich finanziert.

    Wenn Sie also der Meinung sind die KA gehöre abgeschafft, dann müssen sie dies politisch umsetzen. Dann setzen Sie sich am besten auch gleich für die abschaffung der Sektsteuer http://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer ein. Denn die kaiserliche Kriegsmarine dürfte mitlerweile finanziert sein.
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    Offline nomos

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #99 am: 14. Juni 2009, 12:27:24 »
    Zitat
    Original von Black
    Der Staat benötigt Einnahmen um seine Aufgaben erfüllen zu können. Neben direkten Gebühren und Abgaben für konkrete Leistungen werden auch allgemeine Steuern erhoben.  ...
      @Black, die sogenannte Konzessionsabgabe ist weder eine Steuer noch eine Abgabe. Es ist auch keine \"allgemeine Steuer\".  Von einer konkreten Leistung kann keine Rede sein.

      Wer mit Braun- oder Steinkohle, Öl oder Pellets heizt trägt über dieses Einnahmenkonstrukt nichts zusätzlich zum allgemeinen Säckel bei. Schön Ihre Aufzählung, wer da was von wem verlangt. Damit lässt sich nicht verschleiern, dass letztendlich der Endverbraucher zahlt. Sie sind auf dem Holzweg, nach meiner Logik darf der Staat Abgaben und Steuern verlangen. Was denn sonst! Das deutsche Steuerchaos ist aber ein weites Thema. Warum z.B. Pellets mit 7 % Mehrwertsteuer belegt sind und Haushaltsgas mit 19 %, das dürfen Sie hier gerne logisch erklären.

      Die Konzessionsabgabe ist ein treffliches Beispiel für das chaotische Steuersystem, auch wenn die KA eigentlich nicht dazuzählt (willkürlich, manipulierbar, unlogisch, unkontrolliert usw.). Gestaltet und entwickelt von einnahmeorientierten Politikern oft mit Interessenskollisionen aus  Mehrfachmandaten und lobbygefärbten Posten. Man kassiert eben gerade neben den allgemeinen Steuern und Abgaben nochmal kräftig ab. Konzessionsabgabe, überhöhte Gewinne aus überhöhten Preisen usw...  

      Die Schaumweinsteuer ist nicht mein Thema, aber Ihr Beispiel zeigt nur, wie man heute völlig begründunglos weiter abkassieren kann und wie lange sich schon der enorme Reformbedarf hier angestaut hat. Den Bürgern kann ich nur raten, hellwach zu bleiben, sonst droht die Gefahr, dass so manche Einnahmequelle das Schicksal der Schaumweinsteuer teilt. 1902 wurde die Schaumweinsteuer als spezielle Luxussteuer in Form einer Banderolensteuer eingeführt. 1933 wurde sie als Maßnahme zur Wirtschaftsbelebung abgeschafft, 1939 als Kriegszuschlag wieder eingeführt. 1952 wurde ein neues Schaumweingesetz geschaffen, dass abgesehen von einigen Änderungen bis heute Bestand hat. Die KA  wurde anfangs in den neuen Bundesländern nicht erhoben. Man hätte sie ganz abschaffen und nicht dort einführen dürfen.

      Die Konzessionen dienten und dienen immer noch der Monopolsicherung. Man hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, dieser \"Abgabe\" einen anderen Namen zu geben. Die Widersprüche stecken bereits mehrfach in der Bezeichnung. Wer sich damit befasst stellt schnell fest, dass das gesamte Konstrukt aus Widersprüchen und Ungereimtheiten besteht. Hier im Forum gibt es dazu ausreichend zu Lesen.

    Offline reblaus

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #100 am: 14. Juni 2009, 16:17:18 »
    @nomos

    Was auch immer Sie wie ändern wollen am Einnahmensystem der öffentlichen Hand, beachten Sie bitte, dass dem Fiskus das ganze Geld, egal aus welchen Quellen es stammt, seit Anfang der Siebzigerjahre nicht reicht, und er daneben noch Billionen an Schulden angehäuft hat. Sie werden daher nicht umhin kommen, neben der Abschaffung von Einnahmen auch irgendetwas dazu zu sagen, wie den die fehlenden Mittel ersetzt werden sollen, oder welche Leistungen gestrichen werden sollen. Und bitte bedenken Sie bei Ihrer Streichliste, dass Sie nicht allein in diesem Land leben, und was Sie gut finden, bei anderen das blanke Entsetzen hervorruft.

    In einer Demokratie ist es nun mal so, dass Sie Mehrheiten finden müssen. Diese Notwendigkeit treibt manchmal wunderliche Blüten, z. B. dass die Steuersätze der Mehrwertsteuer rein gar nichts mit Vernunft aber um so mehr mit Interessen von lautstarken Wählergruppen zu tun haben, die ein Politiker gewinnen muss, will er weiter regieren.

    Da Sie kein politisches Amt bekleiden, gehe ich davon aus, dass Ihre Ansichten in diesem Lande keine Mehrheit finden, oder Sie nicht dazu in der Lage sind, andere von vernünftigen Ideen zu überzeugen. Da sollten Sie dann an Ihrer Argumentation und Auftreten feilen, oder aber mehrheitsfähige Ansichten vertreten.

    Die Konzessionsabgabe hat auch einen ökonomischen Sinn, nämlich das Recht zu erwerben, ein Leitungssystem auf öffentlichem Grund installieren zu können. Wäre das Straßensystem privat, kämen die Versorger kaum billiger davon. Eine solche Zahlung nennt man in anderen Bereichen Miete oder Pacht.

    Nicht ein einziger Politiker ist in Deutschland an der Macht, ohne von uns gewählt worden zu sein. Was gedenken Sie also gegen Ihre idiotischen Mitbürger zu unternehmen, die diesen ganzen Unsinn dulden und in Baden-Württemberg erst kürzlich wiedergewählt haben?

    Ich für meinen Teil finde mich tausendmal lieber mit all den Absurditäten, Dummheiten und Unsinnigkeiten unseres Landes ab, als auch nur eine Sekunde gezwungen zu sein \"heil nomos\" oder den Namen eines anderen \"Weltverbesserers\" zu schreien.

    Offline nomos

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #101 am: 14. Juni 2009, 19:17:16 »
    Zitat
    Original von reblaus
    Ich für meinen Teil finde mich tausendmal lieber mit all den Absurditäten, Dummheiten und Unsinnigkeiten unseres Landes ab, als auch nur eine Sekunde gezwungen zu sein \"heil nomos\" oder den Namen eines anderen \"Weltverbesserers\" zu schreien.
      :P:D :D :D

    [/list]
    Zitat
    Original von reblaus
    In einer Demokratie ist es nun mal so, dass Sie Mehrheiten finden müssen. Diese Notwendigkeit treibt manchmal wunderliche Blüten, z. B. dass die Steuersätze der Mehrwertsteuer rein gar nichts mit Vernunft aber um so mehr mit Interessen von lautstarken Wählergruppen zu tun haben, die ein Politiker gewinnen muss, will er weiter regieren.

    Da Sie kein politisches Amt bekleiden, ......
      So nach dem Motto, nach der Wahl und mit Amt hat man Narrenfreiheit. In der Fasnet mag das noch gehen, aber sonst sind die Mandatsträger nicht als Mitglieder von Narrenvereinigungen gewählt ;).
    zurück zum Thema: Konzessionsabgabe

    PS: Ich \"bekleide\" mich mit keinem Amt; mit Hemd und Hose ja.  :tongue:

    Offline Black

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #102 am: 15. Juni 2009, 10:07:14 »
    Ich denke der normale Bürger hat größere Probleme als eine Konzessionsabgabe, die noch dazu nicht einmal von ihm sondern vom EVU getragen wird.

    Aber ich vermute, wenn der Vermieter des Ladens um die Ecke von Nomos den Mietzins erhöht und der Laden daraufhin seine Preise anheben muss, wird Nomos auch vermuten, dass \"Miete\" ja eigentlich auch nur eine Verschwörung der Unternehmen ist, denn wer zahlt denn die Miete am Ende wirklich? Nicht das Unternehmen als Mieter, sondern der kleine Verbraucher über die Preise....

    PS: Natürlich rechne ich nicht damit, dass Nomos diese Argumentation versteht, er wird vermutlich vielmehr lediglich vehement auf die Unterschiede zwischen Miete und KA hinweisen.
    Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

    Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

    Offline nomos

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #103 am: 15. Juni 2009, 11:06:29 »
    Zitat
    Original von Black
    Ich denke der normale Bürger hat größere Probleme als eine Konzessionsabgabe, die noch dazu nicht einmal von ihm sondern vom EVU getragen wird.
    Aber ich vermute, wenn der Vermieter des Ladens um die Ecke von Nomos den Mietzins erhöht und der Laden daraufhin seine Preise anheben muss, wird Nomos auch vermuten, dass \"Miete\" ja eigentlich auch nur eine Verschwörung der Unternehmen ist, denn wer zahlt denn die Miete am Ende wirklich? Nicht das Unternehmen als Mieter, sondern der kleine Verbraucher über die Preise....
    PS: Natürlich rechne ich nicht damit, dass Nomos diese Argumentation versteht, er wird vermutlich vielmehr lediglich vehement auf die Unterschiede zwischen Miete und KA hinweisen.
      @Black, richtig, damit können Sie nicht rechnen.  Wer den Mietzins mit dieser \"Konzessionsabgabe\" gleichsetzt, zumal als Jurist, sollte sich selbst fragen, was er da verstanden hat. Telekommunikationsunternehmen leihen sich demnach für die Leitungen wohl die Straße und private Grundbesitzern werden zur Leihe bei allen Leitungen grundsätzlich verpflichtet. Wie ist das mit der oberirdischen Nutzung der Straße? Welche \"Miete\" wird da bezahlt. Zahlt der Mineralölbetrieb für die Nutzung durch den Tanklaster oder der Verkehrsbetrieb für die Straßenbahn usw... Die Straße gehört zur Infrastruktur, dazu gehört in einer Kommune die ober- und unterirdische Nutzung durch und für die Bürger. Die Kommune ist zur notwendigen Infrastruktur, dazu gehört vorrangig die Versorgung, verpflichtet. Das zusätzliche Abkassieren bei der Strom- Gas- und Wasserversorgung ist nicht in Ordnung! Monopole sind auch nicht mehr zu sichern.

      Der \"normale Bürger\", den Sie sich wohl als kritik- und wehrlosen Untertanen vorstellen, hat sicher noch andere und auch größere Probleme. Die Konzessionsabgabe bleibt aber trotz Ihres Ablenkungsversuchs ein Bestandteil der Energiepreise bei Strom und Gas, den der Verbraucher bezahlt und nicht das EVU. Das hat schon das erste Angebot bei GAS von E-wie-einfach allen Verbrauchern deutlich vor Augen geführt. Die Differenz zum Grundversorgungspreis war mit dem Unterschied bei der Konzessionsabgabe zu erklären oder möchten Sie das hier wiederlegen. Warum ist der Preis in der Grundversorgung in aller Regel höher? Das liegt an dieser \"Abgabe\"!  Das Gas des grundversorgten Kunden ist  identisch und fliesst nicht durch separate Leitungen.

      Jeder Preisbestandteil gehört in diesem Forum beleuchtet. Erst recht, wenn es sich um staatlich iniziierte Preisbestandteile handelt.

    Offline reblaus

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    Konzessionsabgabe
    « Antwort #104 am: 15. Juni 2009, 15:59:35 »
    Zitat
    Original von nomos Die Straße gehört zur Infrastruktur, dazu gehört in einer Kommune die ober- und unterirdische Nutzung durch und für die Bürger. Die Kommune ist zur notwendigen Infrastruktur, dazu gehört vorrangig die Versorgung, verpflichtet.

    Das mag ja so sein, die Kommune ist aber nicht verpflichtet diese Infrastruktur kostenlos anzubieten. So sind für jedes Baugrundstück Erschließungskosten zu bezahlen. Auf Autobahnen gibt es zwischenzeitlich eine Lkw-Maut. Und seien Sie sicher, auch die Telekom wird man zur Kasse bitten, wenn sie öffentliches Eigentum für private Zwecke nutzen möchte. In den meisten Kommunen besteht eine Kehrpflicht (zumindest in BaWü ist das so, andernorts bleibt es vielleicht dreckig) was als Hand- und Spanndienst zumindest eine geldwerte Leistung darstellt.

    Und wenn es Ihnen mal gestattet ist, die staatliche Infrastruktur \"kostenlos\" zu benutzen, bezahlen Sie das indirekt mit der Mehrwertsteuer auf Ihren Erdgasverbrauch.

    Zitat
    Original von nomosSo nach dem Motto, nach der Wahl und mit Amt hat man Narrenfreiheit.

    Lieber 10.000 gewählte Narren als einen Tyrannen. Die Narren kann man abwählen den Tyrannen nur abschießen.

     

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