Original von nomos
Hier eine neue Episode aus dem Landtag von B-W, die Kommunen und ihre Interessen sind da gut vertreten! Die SPD-BW hat nicht den Energieverbraucher im Blick. Die SPD-BW macht sich Sorgen um die Gas-Konzessionsabgabe wegen dem beginnenden Wechsel von Gaskunden (Sondervertrag!). Sie möchte die Pfründe für die Kommunen via Bundesratsinitiative (KA-Lückenschluss zum Sondervertrag) sicherstellen.
WM Pfister sieht noch keinen Handlungsbedarf (noch abwarten!):
\"Das Ausmaß des Wechsels von Gaskunden insbesondere mit Bezug von Gas zu Heizzwecken in Sonderverträge oder zu neuen Anbietern ist derzeit noch klein, die weitere Entwicklung noch nicht abzusehen.\"
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Das WM-BW vertritt dazu, wenn man die Drucksache liest, eine merkwürdige Rechtsauffassung.
Dort wird die Auffassung vertreten, dass Tarifkunden i.S.v. § 1 Abs. 3 KAV nur solche sind, welche als Haushaltskunden i.S.v. § 3 Nr. 22 EnWG (2005) bezeichnet werden. Ganz abgesehen davon, dass diese Auffassung nicht nachvollziehbar ist, muß man dann aber auch in der Verordnung weiter lesen: nämlich regelt § 1 Abs. 4 KAV, dass \"alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind, Sondervertragskunden\" seien.
Na wenn das so ist, dann sind alle Gaskunden, die mehr als 10.000 kWh Gas zapfen, d.h. die Heizgaskunden, nach dieser Logik des WM-BW \"Sondervertragskunden\" (bitte jetzt die Logik des VIII. Senats vom 13.06.2007 zur Sondervertragskundenproblematik aus dem Focus streichen - damit keine Mißverständnisse entstehen).
Und, liebe Gasrebellen, was schließen wir dann daraus (wenn das WM-BW in seiner Auffassung richtig liegen sollte) ? Die meisten, wenn nicht gar alle, Gasabrechnungen sind falsch und führen zu einer gewaltigen Gewinnexplosion bei den Versorgern. D.h., wenn die Versorger immer schön ihre angeblich normierten Konzessionsabgaben zwischen 0,22 - 0,9 ct/kWh in die Gasabrechnung eingerechnet haben, so hätte die Rechnung richtigerweise nur mit einem Abgabensatz von 0,03 ct/kWh belastet werden dürfen (Sondervertragskunden-Abgabensatz !).
Na, da brate mir doch einer einen Hund - wer zieht den da wen über den Tisch ? Und wer schaut dabei müsig zu (z.B. die Kartellbehörde - § 29 GWB -), das WM-BW (in Personalunion als Kartellbehörde und Netzbehörde), die Kommunen (als Nutznießer), der BGH (- VIII. Senat - nach dessen Auffassung ja die Gaspreise \"auf einer Eisscholle im Nordatlantik treiben\" und keinerlei Verbindung zur Außenwelt aufweisen).
Mir wird übel, wenn ich mit ansehe, wie schlampig diese explosive Materie gehandelt wird, solange die breite Masse \"Gaskunde\" nur die Klappe hält und zahlt.