Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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svenbianca:
Konzessionsabgaben für Strom  Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Strom beträgt:

für Tarifkunden in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh
über 500.000 Einwohner 2,39 Ct/kWh
für Strom im Schwachlasttarif 0,61 Ct/kWh
für Sondervertragskunden 0,11 Ct/kWh
Als Sondervertragskunden gelten hierbei nur Kunden, die:

in Niederspannung (bis 1kV) versorgt werden, zweimal (im Jahr) eine gemessene Leistung von 30 kW überschreiten und einen Jahresverbrauch von mindestens 30.000 kWh (gem. neuem EnWG) haben, oder
in Mittelspannung versorgt werden
Die Konzessionsabgaben für Strom werden vom Netzbetreiber zusammen mit den Netznutzungsentgelten erhoben und an die betreffende Gemeinde abgeführt. Bei Sondervertragskunden gewinnt der Grenzpreis hinsichtlich der Feststellung der Abgabepflicht an Bedeutung.


 Konzessionsabgaben für Gas  [Bearbeiten]Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Gas beträgt:

für Gas, dass ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird, in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,51 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 0,61 Ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 0,77 Ct/kWh
über 500.000 Einwohner 0,93 Ct/kWh
für sonstige Tariflieferungen in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 0,27 Ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 0,33 Ct/kWh
über 500.000 Einwohner 0,40 Ct/kWh
für Sondervertragskunden 0,03 Ct/kWh
keine Konzessionsabgabe, wenn der Jahresverbrauch über 5 Mio kWh liegt

Gridpem:
@ svenbianca

Du hast beschrieben, wer bei Strom als Sondervertragskunde gilt.
Wie sieht es denn beim Gas aus ?
Wann ist man Sonderkunde und wann Tarifkunde ?

Gruß aus Meck-Pomm

svenbianca:
das kommt auf den Vertrag an.

Wusel:
Die KAV ist mir bekannt. Aber die hilft hier nicht weiter.
DENN:
Die dort genannten Beträge sind die zulässigen HÖCHSTbeträge.
Siehe  § 2: \"Bemessung und ZULÄSSIGE HÖHE der Konzessionsabgaben\"

Die tatsächlich vereinbarten und gezahlten Konzessionsabgaben können abweichen.
Und genau die möchte ich wissen.
Diese sind nämlich ein Indiz dafür, ob man Sondervertragskunde ist oder Tarifkunde.

Hat sich wirklich hier noch niemand die Mühe gemacht, die tatsächliche Höhe der Konzessionsabgaben pro kWh, die der Versorger an die Kommune zahlt,  zu erfragen?
Scheint nämlich ein großes Geheimnis zu sein.

Grüße
Wusel

E.ON-Kunde:
Zu den Konzessionsabgaben bei E.ON Avacon habe ich hier schon mal etwas kundgetan.
Das muss natürlich nicht auch für alle anderen Versorger gelten, aber ist mal ein Anfang.
Eine umfassende Übersicht gibt\'s wahrscheinlich nur durch mühsames Fragen Suchen bei den Versorgern.

E.ON-Kunde

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