Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
Gridpem:
--- Zitat ---Original von svenbianca
das kommt auf den Vertrag an.
--- Ende Zitat ---
Und das ist ja das Problem. Den Gasliefervertrag schließe ich mit einem Lieferanten.
Die Konzessionsabgabe ist aber eine Sache des Netzbetreibers.
Woher soll der Netzbetreiber wissen, was ich für einen Vertrag habe ?
Beim Grundversorger bin ich immer in der hohen KA, weil ich einen Tarifvertrag habe und der Netzbetreiber weiss das auch, weil er ja den Grundversorger feststellt.
Bei z.B. E WIE EINFACH oder LichtBlick gibt es aber keine Tarifverträge.
Habe ich dann immer einen Sondervertrag ???
Gruß aus Meck-Pomm
RR-E-ft:
@Gridpem
Alles, was nicht Gas- Grundversorgung ist, ist Sondervertrag im Sinne der KAV.
Gridpem:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Gridpem
Alles, was nicht Gas- Grundversorgung ist, ist Sondervertrag im Sinne der KAV.
--- Ende Zitat ---
Dann können die Grundversorger doch alle Verträge als Sonderverträge abschließen, wobei der Gaspreis gegenüber dem Preis des Grundversorgungstarifes um die KA veringert werden könnte.
Das tut den Grundversorgern finanziell nicht weh und wir alle hätten günstigere Gaspreise.
Warum überlassen die meisten Grundversorger diesen KA-Vorteil den fremden Gaslieferanten ???
nomos:
--- Zitat ---Original von Gridpem
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Gridpem
Alles, was nicht Gas- Grundversorgung ist, ist Sondervertrag im Sinne der KAV.
--- Ende Zitat ---
Dann können die Grundversorger doch alle Verträge als Sonderverträge abschließen, wobei der Gaspreis gegenüber dem Preis des Grundversorgungstarifes um die KA veringert werden könnte.
Das tut den Grundversorgern finanziell nicht weh und wir alle hätten günstigere Gaspreise.
Warum überlassen die meisten Grundversorger diesen KA-Vorteil den fremden Gaslieferanten ???
--- Ende Zitat ---
@Gridpem, dem Grundversorger tut da grundsätzlich nichts weh, das ist quasi ein Durchlaufposten. Der Endverbraucher zahlt letztendlich die Konzessionsabgabe!
Außerdem sind überwiegend kommunale Stadtwerke Grundversorger. Die Bürgermeister, oft gleichzeitig ARV oder gar VV der Unternehmen, haben an einer möglichst hohen Konzessionsabgabe Interesse. Sie berechnen die Konzessionsabgabe in aller Regel am obersten Limit der KAV. Sie werden kaum eine Tarifpolitik befürworten, die die Konzessionsabgabe schmälert.
Um die abstruse und sogenannte \"Konzessionsabgabe\" müssen sich die Bürger und Verbraucher schon selbst kümmern.
uwes:
--- Zitat ---Original von GridpemDann können die Grundversorger doch alle Verträge als Sonderverträge abschließen, wobei der Gaspreis gegenüber dem Preis des Grundversorgungstarifes um die KA veringert werden könnte.
Das tut den Grundversorgern finanziell nicht weh und wir alle hätten günstigere Gaspreise.
Warum überlassen die meisten Grundversorger diesen KA-Vorteil den fremden Gaslieferanten ???
--- Ende Zitat ---
Das Problem liegt viel tiefer. In diversen Verfahren wird damit argumentiert, dass die Versorger die sie nach den §§ 1 und 2 ENWG treffende Pflicht zur möglichst preisgünstigen Versorgung mit Energie nicht ordnungsgemäß erfüllen, wenn Sie \"nur\" Tarifkundenverträge nicht aber Sonderkundenverträge anbieten. Dann sind i.d.R. alle Verträge um die höheren Konzessionsabgaben plus Steuer für die Verbraucher teurer. Ich habe bislang selten erlebt, dass die Konzessionsabgaben bei kommunal beherrschten Gasversorgungsunternehmen für Tarifkunden unterhalb des Höchstbetrages vereinbart wurden.
Das hat zur Folge, dass Kommunen (oder Städte) mit eigenem Grundversorger jährlich Millionen Euro an Konzessionsabgaben kassieren. Wenn diese jetzt (als Gesellschafter oder verantwortlicher Aufsichtsrat) die Geschäftsführung Ihres eigenen Unternehmens anweisen würden, Sonderkundenverträge anzubieten, würden die kommunalen Kassen erneut um erhebliche Einnahmen gebracht.
Da die Gaskunden aber ja so bereitwillig diese Beträge (mit dem Gaspreis) zahlten, gab es keine Veranlassung das zu ändern.
Dabei sind mit den Konzessionsabgaben i.d.R. die chronisch defizitären kommunalen Einrichtungen wie z.B. Bäderbetriebe oder der ÖPNV mit finanziert worden, weil die Steuereinnahmen dafür nicht reichten. Auf diese Weise hat man den Gaskunden Aufgaben zugemutet, die eigentlich den Steuerzahlern auferlegt werden müssten. Weil Steuererhöhungen jedoch praktisch nicht mehr durchsetzbar sind, wählte man diesen - eleganten - Weg.
Allerdings haben einige Protestler diesen Umstand bereits erkannt und allein durch die Schilderung dieses Problems in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gerichtsverfahren erheblichen Druck ausgeübt. Dem Vernehmen nach soll bereits ein Versorger im Umland von Bremen die Einführung von - günstigeren - Sonderverträgen mit entsprechend geringerer Konzessionsabgabenbelastung angekündigt haben.
Insgesamt bin ich der Auffassung, dass das \"Nichtanbieten\" von günstigeren Sonderverträgen genauso einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt, wie überhöhte Preise ohnehin. Tarifkunden in dieser Situation sollten auch dieses Argument für den Missbrauch und den Vorwurf überhöhter Preise nicht aus den Augen verlieren.
Uwes
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