Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
PLUS:
--- Zitat von: berndh am 07. November 2013, 14:37:47 ---Recht machen kann man es Ihnen scheinbar nicht.
Aber wer eine große Anschlussleistung hat und wenn die Änderung kommt, weniger bezahlen will, lässt sich einfach die Anschlussleistung reduzieren.
Fertig it die Laube.
Sparsame können weiterhin sparen, Vielverbraucher müssen weiterhin mehr bezahlen.
Die Konzessionskosten werden dann ja nur anders aufgeteilt, eben auf 24 Std. Nutzungsdauer aufgeteilt.
Treffen wird es die reinen PV Betreiber die weiterhin Ihre Anschlussleistung brauchen, da sie ja nicht 24 Std. PV anliegen haben. Also werden doch endlich auch Ihre Hauptfeinde belastet.
--- Ende Zitat ---
Doch man kann mir das sogar sehr Recht machen. Habe ich doch deutlich geschrieben, in diesem Fall die Konzessionsabgabe einfach abschaffen. Es gibt schwergewichtige Gründe dafür und das mehr als genug. Einfach oben nachlesen.
Bei der Masse der nicht privilegierten Haushaltsenergieverbraucher lässt sich nichts reduzieren. Da wird keine "Laube fertig"!
@berndh, differenzieren sollte noch drin sein. Es handelt sich bei der Konzessionsabgabe nicht um Kosten oder einen Betrag zur Energieversorgung. Das ist eine völlig zweckfreie kommunale Sondersteuer die nur Energieverbraucher trifft und die man noch Konzessionsabgabe nennt.
Anders sieht es bei der Netznutzung aus. Da geht es um Kostendeckung und da wäre der Lobbyreformvorschlag eher ein Lösungsansatz. Aber man hat beim Kämmertag natürlich nur die eigenen Pfründe im Blickfeld und nicht die Bürger, für die man Sorge tragen müsste und die ja alle auch Energieverbraucher sind.
Ich bin Verbraucher und vertrete originäre Verbraucherinteressen. Außerdem, können Sie sich aufschreiben, dass PV-Betreiber nicht meine Feinde sind! Ich bin gegen diese EEG-Wenden-Förderpolitik ohne die es diesen milliardenschweren schädlichen PV-Auswuchs nicht geben würde. Wer diese Politik vertritt ist erkennbar mein Gegner, aber nicht mein Feind.
PLUS:
Das gehört auch hier zum Thema:
Stadtwerke Karlsruhe zahlen 1,9 Mio. Euro Erdgas-Konzessionsabgabe zurück
Nicht in Karlsruhe, nur in Bayern?? Es gibt sie, die Abweichungen von den maximal zulässigen Konzessionsabgaben.
--- Zitat ---Nach aktuellem Datenstand befinden sich diese derzeit allesamt in Bayern, dort vornehmlich im Osten und Südosten.
Hier finden sich zahlreiche Postorte, in denen die Kommunen auf die Erhebung der maximal möglichen Konzessionsabgaben verzichten. Die Höhe der Reduzierung schwankt dabei von 0,02 ct/kWh in Tann über 0,04 ct/kWh in Bayerbach, Floß, Schwarzenbach, Frauenau und Linden (Netzbetreiber überwiegend Bayernwerk AG) bis hin zur vollständigen Befreiung in den Gemeinden Rohrdorf, Essenbach, Postau, Aschau, Manching, Gaimersheim, Unterföhring, Aresing, Karlshuld, Weichering, Teisnach, Prebitz und Hallstadt ....
--- Ende Zitat ---
PLUS:
Auch die Rückforderungen sind ein Geschäft: Konzessionsabgabe
§ 2 KAV ermöglicht eine vollständige Befreiung wenn ein festgelegter Durchschnittspreis für Strom nicht überschritten wird (Absatz 4):
--- Zitat ---Bei Strom dürfen Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder
gezahlt werden, deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Durchschnittserlös
je Kilowattstunde aus der Lieferung von Strom an alle Sondervertragskunden liegt.
--- Ende Zitat ---
und noch das hier
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln