Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
nomos:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Apropos Vorgang nicht richtig verstanden:
Wir reden hier über Konzessionsabgabe. Diese wird vom NETZBETREIBER den Lieferanten in Rechnung gestellt, mit der NN-Abrechnung. Sofern also die Lieferanten sich nicht beklagen, dass sie in der NN-Abrechnung doch KA zahlen, da diese ja nur gesamtnetzmäßig verringert kalkuliert wurde, obwohl in der genannten Gemeinde keine erhoben wird, ist es deren Problem, dies vom Netzbetreiber zurückzufordern. Wenn aber, so wie ich meine, die Gemeinde zum Gesamtnetz der SW Würzburg gehört, z.B. wie ein Stadtteil, wie soll ein Netzbetreiber das dann kalkulieren? Dann kann er doch nur eine Gesamtkalkulation für das Gesamtnetz erstellen, in dem er das so macht, wie beschrieben. Das ist dann Pech für die Gemeinde und ihre Bewohner, dass sie das Netz nicht als separates bewirtschaftet.
--- Ende Zitat ---
@NN, richtig, es geht um die Konzessionsabgabe. Netzbetreiber und Lieferant dürfte in diesem Fall identisch gewesen sein oder jetzt zur engsten Verwandschaft gehören. Die \"NN-Abrechnung\" verlässt das Haus nicht.
Die Stadtwerke können einen separaten Tarif für die selbständige Gemeinde Eibelstadt ebenso kalkulieren wie sie auch unterschiedliche Tarife anbieten. Um die nicht bezahlte Konzessionsabgabe für die Eibelstädter im verlangten Preis nicht zu berechnen bedarf es keiner großen Rechenkünste. Im Zeitalter der EDV ist eine solche Begründung ein schlechter Witz. Das ist kein Pech, das ist eine der abstrusen Absurditäten dieser sogenannten Abgabe. Ich würde einen Rechtsstreit begrüssen, damit die Chance eröffnet wird, die gesamte Konzessionsabgabe mit ihren Merkwürdigkeiten auf den Prüfstand zu bringen und um sie ad absurdum zu führen. Die diversen Änderungen der Grundlagen in den letzten Jahren haben den Unsinn nur vermehrt. Wer da in der Kette an wen bezahlt und welche Rechtskonstrukte hier künstlich geschaffen wurden, ändert nichts an der Tatsache, dass letztendlich der Endverbraucher diese \"Konzessionsabgabe\" bezahlt. Er bezahlt hier völlig zweckfrei für selbstverständliche Versorgungsleitungen, die zur Infrastrukur einer Stadt und Gemeinde gehören und die bereits von ihm finanziert wurde.
Gasnetz der WVV
Seit 1.7.07 ist die 100-prozentige Tochter Mainfranken Netze GmbH Netzbetreiber.[/list]
Wusel:
Hat eigentlich jemand schon mal versucht, die genaue Höhe der Konzessionsabgabe in cent/kWh für einen Gas- oder Stromtarif zu erfahren?
Mein Versorger (städtische Stadtwerke) stellt sich auf meine diesbezüglichen Anfragen einfach tot.
Die Stadt (der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Finanzen) beruft sich jedoch auf Verschwiegenheitspflicht zu den Verträgen mit ihrer Stadtwerke. Es sei Ihnen ohne die Einwilligung der Stadtwerke nicht erlaubt, diese vertraglichen Details zu veröffentlichen. Das wäre Rechtsbruch.
Lediglich die eingenommene Gesamtsumme aus den Konzessionsabgaben dürfe man nennen. Das nutzt mir aber nichts, wenn ich den Wert ct/kWh für einen Tarif- oder Sonderkunden wissen möchte.
Sind solche Geheimnisse normal oder wird man hier als Bürger wieder nur für dumm verkauft?
Wie seid Ihr vorgegangen, um den Wert der Konzessionasbgabe zu erfahren?
Grüße
Wusel
userD0010:
Hallo wusel
schon einmal geprüft, von wem die Stadt denn die Konzessionsabgabe des EnergieLI§FERANTEN erhält und wie hoch dieser Betrag ist?
Ich hege immer noch den Verdacht, dass die Stadt einmal die Abgabe vom Versorger erhält und gleichzeitig über die Stadtwerke noch einmal bei den Verbrauchern kassiert. Leider bislang nur Verdacht!
svenbianca:
@ wusel
Auszug aus der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
KAV - Konzessionsabgabenverordnung
Vom 9. Januar 1992
(BGBl. I 1992 S. 12 ber. 407, 1999 S. 1669; 10.11.2001 S. 2992)
§ 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben
(1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden.
(2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden:
bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, 0,61 Cent,
bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden
bis 25 000 Einwohner 1,32 Cent,
bis 100 000 Einwohner 1,59 Cent,
bis 500 000 Einwohner 1,99 Cent,
über 500 000 Einwohner 2,39 Cent,
userD0010:
svenbianca/wusel
und wie hoch ist die Abgabe bei sog. Nicht-Tarif-Kunden, also Kunden mit Sonderverträgen?
Leider habe ich bei meinem EVU nicht die Möglichkeit, die Höhe der KA gem. Grundversorgungsvertrag mit der Höhe gem. früherem Allg. Tarif zu vergleichen um feststellen zu können, ob sich daraus Unterschiede ergaben.
Aber wo auch immer wir in dem Kalkulationsdschungel der EVU´s herumwühlen, werden wir garantiert nicht im Detail fündig und fühlen uns ständig abgezockt.
Vielleicht wäre es ja einmal interessant, wenn hier aus verschiedenen Stadtwerken und EVU`s die jeweiligen Konzessionsabgaben einmal gegenübergestellt würden.
Gleiches wäre bestimmt auch für die Netznutzungsentgelte von Interesse. Da werden dann sicherlich einige Netze aus Platin, einige aus Gold und ein paar weniger Wertvolle zutage treten.
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