Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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userD0010:
Städte und Gemeinden mit eigenen Stadtwerken erhalten von den Energielieferanten die sog. Konzessionsabgabe und erzielen damit einen nicht unerheblichen Finanzbeitrag für den Etat.
Dass die stadteigenen Stadtwerke für ihre Stadt die gleiche Konzessionsabgabe noch einmal bei den Energiekunden kassiert und damit dafür sorgt, dass dem Eigentümer (Stadt) hier der gleiche Betrag noch einmal zufliesst, dürfte nach meinem Rechtsempfinden weder statthaft noch vom Gesetzgeber gedeckt sein, wenn man wie im Falle NRW dazu die gesetzlichen Ausführungen liest.
Gerade hat die Stadt Greven eingeräumt, dass sie von ihrem Energielieferanten die Konzessionsabgabe Jahr für Jahr erhält und ebenfalls die Stadtwerke eingeräumt, die Konzessionsabgabe in ihrem Energiepreis untergebracht haben. Die Stadtwerke versuchen zwar, diesen Einnahmeposten unter der Rubrik Netzentgelte zu begründen; ich halte dies aber für rechtswidrig.
Bitte Meinungen dazu.

Netznutzer:
Alle Städte und Gemeinden erhalten die KA, ob Sie Stadtwerke besitzen oder nicht, es sei denn, sie verzichten auf diese.

Ddie KA wird mit dem Netzentgelt erhoben und vom NETZBETREIBER an die zuständige Gemeinde abgeführt. Der Netzbetreiber erhält die KA von sämtlichen Lieferanten und diese von Ihren Kunden. Sie fällt somit nur 1x an. An welcher Stelle die KA zweimal erhoben werden soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß

NN

userD0010:
Zum Thema Konzessionsabgabe:
Mir war neu, dass die Konzessionsabgabe für die Städte mit eigenen Stadtwerken eine doppelte Einnahme darstellt.
Es ist richtig, dass die jeweilige Stadt die Konzessionsabgabe von dem Energielieferanten kassiert.
Dass aber die Stadt über ihre eigenen Stadtwerke die Konzessionsabgabe noch einmal von ihren Einwohnern kassiert, war mir neu.
Um einer möglichst günstigen Energieversorgung nach dem EnWG gerecht zu werden, sollte doch eigentich eine Stadt ihren Bewohnern über ihre Stadtwerke die Energie zu einem um die Konzessionsabgabe reduzierten Betrag liefern (können), da die Eignerin der Stadt diese Konzessionsabgabe doch bereits vom Energielieferanten kassiert hat.

Netznutzer:
Ich glaube, Sie haben das System nicht verstanden, oder Sie wollen es nicht verstehen.

NN

userD0010:
Wenn man die Verordnung über Konzessionsabgaben im Wortlaut richtig liest, dann zahlen Energieversorgungsunternehmen i.S.d.§ 2 Abs.3  EnWG an GEMEINDEN und LANDKREISE die sog. Konzessionsabgabe für die Versorgung von LETZTVERBRAUCHERN mit Strom und Gas im jeweiligen Gemeindegebiet mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen.
Das dürfte hoffentlich nicht missverständlich sein, oder ?
Wenn aber zudem die jeweilige Stadt über die stadteigenen Stadtwerke die bereits vom Energielieferanten für die  Belieferung von LETZTVERBRAUCHERN gezahlte Konzessionsabgabe  NOCH EINMAL vom Endverbraucher über den Energie-Verkaufspreis einkassiert, stellt dies nach Adam Riese doch das doppelte Kassieren von Konzessionsabgaben durch die Eignerin der Stadtwerke (die Stadtwerke) dar, sobald die Stadtwerke ihre Erlöse aus Energieverkauf im Wege der Gewinnabführung an die Stadt auszahlt.
Es ist zwar richtig und weder miss- noch unverständlich, dass der Endverbraucher die Konzessionsabgabe nur über den Energiepreis, d.h. einmal entrichtet. Doch ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Eignerin der Stadtwerke diese Konzessionsabgabe zwei Mal kassiert. einmal vom Energielieferanten und einmal via Stadtwerke über den Energie-Endpreis.
Dies logisch nachzuvollziehen dürfte nicht allzu schwierig sein, oder ?

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