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Konzessionsabgabe

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Netznutzer:
Ausgeschüttete Gewinne, an wen auch immer, sind nie eine Quersubventionierung!

die einfachste Form von Quersubventionierung wäre z.B. den Verlust der Bäder mit in die Kalkulation der Netzentgelte Strom/Gas einfliessen zu lassen. Die ist aufgrund der gesetzgeberischen Vorlage im Kalkulationsleitfaden nicht möglich.

Gruß

NN

Christian Guhl:
Durch die Stadtwerke sollen ja gerade die Preise und so auch die Gewinne zum Wohle der Bürger niedrig gehalten werden. Das stellt den Unterschied zu einer gewinnorientierten Kapitalgesellschaft dar.Wenn sich dann trotz niedriger Preise Gewinne nicht vermeiden lassen, können sie ja in den kommunalen Haushalt einfliessen. Da hat niemand etwas dagegen. Aber Strompreis-Kalkulationen von vorn herein so aufzustellen, das dabei noch ein Stadtbad "übrig" ist, kann nicht Sinn und Zweck eines kommunalen Unternehmens sein. Für die Unterhaltung von städtischen Betrieben sind die Grundsteuern da. Aber da trauen sich viele Stadträte aus Feigheit nicht ran.

PLUS:

--- Zitat von: Black am 21. Mai 2013, 11:54:22 ---Ich kann an Quersubventionierung nichts Schlimmes erkennen. Bedeutet es doch letztendlich nur, dass die Gewinne eines Stadtwerkes z.B. für den Unterhalt eines Stadtbades o.Ä. genutzt werden. Die Gewinne kommen also mittelbar dem Bürger zugute.
Ohne Stadtwerk würden diese Unternehmensgewinne auch anfallen, nur eben bei einem privaten Versorger. Der private Versorger wird diese Gewinne natürlich nicht für eine Quersubventionierung nutzen, sondern einfach behalten bzw. an seine Aktionäre ausschütten.
--- Ende Zitat ---
Robin Hood war vermutlich eine Räuberlegende. Robin-Hood-Steuern, -Abgaben, -Verrechungen etc. pp. sind aber leider Realität. Sie werden mit Salmitaktik eingeführt und dann ausgebaut. Die Konzessionsabgabe gehört dazu. Sie wird zweckfrei unter fragwürdigen unterschiedlichen Bedingungen abkassiert und füllt völlig zweckfrei die Stadtsäckel. Die Quersubventionen gehören dazu. Hier wird nochmal zusätzlich mit überhöhten Preisen abkassiert und öffentliche Aufgaben mit dem Geld der Strom- und Gasverbraucher finanziert. Es ist für mich bemerkenswert, wenn ein Jurist da, von der Gerechtigkeit mal abgesehen, keine rechtlichen Probleme sieht. Wann darf man Einnahmen und Ausgaben oder Gewinne und Verluste privat verrechnen? Die Quersubventionierung war auch für Stadtwerke nicht zulässig. Man hat das "Recht" nachträglich geändert um den Folgen der Übertretungen zu entgehen. So bekommt die Rechtsstaatlichkeit doch immer wieder kräftige Schläge und als Spuren bleiben die  Dellen sichtbar.

Stadtwerke sind dazu keine privaten Versorger. Sie haben besondere Verpflichtungen und unterliegen Beschränkungen, gerade auch was den Gewinn angeht.

Abgesehen davon würden "die Gewinne" in diesen Größeordnungen bei einem funktionierenden Wettbewerb nicht anfallen, auch nicht bei einer Stadtwerke GmbH.

In der Zwischenzeit machen einige Stadtwerke im Dunstkreis der Energiewende kräftige Verluste (Beispiel), da ist Schluss mit lustig und Schluss mit der Quersubventionierung, Schwimmbäder nicht ausgenommen.  Eine tolle weitere Zwickmühle für die betroffenen Kommunen.

@Black, das Stadtbad wird gerne als Beispiel genommen. Das hat einen langen Bart, soll der noch länger werden? Man versucht es immer wieder, es kommt bei Vielen an. Klar, Viele nutzen das öffentliche Schwimmbad. Der Unterhalt ist aber nicht Aufgabe der Strom- und Gasverbraucher. Wenn, dann ist das aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. @Black, Sie wissen es genau, die Quersubventionierung macht längst nicht halt bei den Stadtbädern oder dem öffentlichen Nahverkehr. Es werden Sportarenen für die Nutzung durch den bezahlten Profisport quersubventioniert und mehr.

@NN, zu den Quersubventionen kamen noch die überhöhten und ausgeschütteten Gewinne, die dann noch zusätzlich zweckentfremdet verwendet wurden. Nur ein Teil wurde zur Eigenkapitalstärkung genutzt. Wären die Gewinne in die Energieversorgung investiert worden, sehe es da anders aus.

 Jeder Dorfbürgermeister will bald sein eigenes "Stadtwerk", seine eigenen Energienetze. Warum wohl?! Was ist wirtschaftlicher, 2000 Netzbetriebe oder zwei Dutzend?

@Christian Guhl, ich sehe da nicht die Grundsteuer, sondern die Gewerbesteuer als ausbaufähige Finanzierungsquelle. Da stehen die Kommunen im Wettbewerb und unterbieten sich wo es geht. Bei der Konzessionsabgabe, das Thema hier, kassieren 99,99% die Höchstsätze.  Wird eine Sportarena von den Stadtwerken für den Profisport querfinanziert, das wird ja auch argumentiert, das ist ein Imagegewinn, es fördert den Bekanntheitsgrad, der dem Gewerbe der Stadt nützt.

Black:

--- Zitat von: Christian Guhl am 21. Mai 2013, 13:48:55 ---Durch die Stadtwerke sollen ja gerade die Preise und so auch die Gewinne zum Wohle der Bürger niedrig gehalten werden.
Das stellt den Unterschied zu einer gewinnorientierten Kapitalgesellschaft dar.
--- Ende Zitat ---

Eine solche Vorgabe für Stadtwerke gibt es nicht.


--- Zitat von: Christian Guhl am 21. Mai 2013, 13:48:55 ---Aber Strompreis-Kalkulationen von vorn herein so aufzustellen, das dabei noch ein Stadtbad "übrig" ist, kann nicht Sinn und Zweck eines kommunalen Unternehmens sein.

--- Ende Zitat ---

Kein Stadtwerk wird seine Strompreise auf diese Weise kalkulieren. Hinzu kommt, dass ein Stadtwerk, dass teurer ist als seine privatwirtschaftliche Konkurrenz sehr schnell viele Kunden verlieren würde. Kein Kunde ist gezwungen sich vom Stadtwerk beliefern zu lassen, wenn er glaubt die Preise seien dort falsch kalkuliert.

khh:
Stadtwerke könnten und sollten aber ein (Preis)Regulativ am Markt sein, wenn sie sich auf ihr Kerngeschäft in ihrer Kommune konzentrieren und dabei bspw. eine dezentrale Energieerzeugung mit einbeziehen. Das würden die Bürger mittragen und durch Kundentreue auch honorieren!

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