Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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PLUS:
Der BGH hat die Begründung seines Beschlusses zur Konzessionsabgabe Gas vom 6. November 2012  veröffentlicht.  In dem Beschluss (AZ KVR 54/11) bestätigt der BGH die Auffassung des Bundeskartellamtes: Beide sind sich einig in der Bewertung, die GAG Ahrensburg habe von Drittlieferanten eine missbräuchlich überhöhte Gas-Konzessionsabgabe verlangt.

BGH KVR 54/11

PLUS:
Bezug: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18274.msg100575.html#msg100575

--- Zitat ---BGH, B. v. 06.11.12 Az. KVR 54/11 Konzessionsabgabe GAG Ahrensburg:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=909e4f23442398f023f907ed2f98530b&nr=63837&pos=0&anz=1

Beitrag im BBH- Energieblog:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/konzessionsabgabe-gas-bgh-urteilsgrunde-zu-gag-ahrensburg-schlechte-nachrichten-fur-netzbetreiber/
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Fest steht: Mit der vom BKartA vertretenen (wir berichteten) und vom BGH nun bestätigten Auslegung des § 2 Abs. 6 KAV wird das Gaskonzessionsabgabenaufkommen der Städte und Gemeinden – entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers – schwinden. Hier sind die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände gefragt, eine Novellierung der dringend „renovierungsbedürftigen“ KAV durch den Gesetz- und Verordnungsgeber anzustoßen.
--- Ende Zitat ---

Aber ja, die Geldquelle "Verbraucher" muss am Sprudeln gehalten werden. Es gab da "ursprünglich" schon ganz andere "Intentionen", z.B.:

In der Hansestadt Hamburg gab es bereits 1941 eine bemerkenswerte Konzessionsabgabenverordnung, in deren Vorspruch steht, dass die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.
 

Netznutzer:

--- Zitat ---Aber ja, die Geldquelle "Verbraucher" muss am Sprudeln gehalten werden.
--- Ende Zitat ---

Das Problem ist doch, dass nun die Vertriebe Geld erhalten, dass den Gemeinden fehlt. Die geschlossenen All-Inclusive-Verträge beinhalten einen Preis, der sämtl. Abgaben usw. erhält. Wenn nun die Gaslieferanten bei den Netzbetreibern die KA der verg. 3 Jahre einklagen, werden die NB diese mit den KA-Überweisungen des Jahres 2012 oder spätestens 2013 verrechnen. Die Grundversorger werden, um mithalten zu können, ebenfalls nur noch Sonderverträge anbieten, wenn die Verbraucher Glück haben, um die verringerte KA günstiger. Die Gemeinden, die jetzt zum größten Teil nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen, schauen in die Röhre. Also, Grund-und Hundesteuer erhöhen.

Die KAV wurde zuletzt am 1.11.2006 geändert. Schon weit vorher wurden in unserer Region die Lokalpolitiker auf die Problematik aufmerksam gemacht. Man verkannte die Brisans, wichtiger waren Windvorranggebiete usw., damit musste sich unbedingt beschäftigt werden.

Wenn man auf dem Roß sitzt, dass die Gerichte gefälligst so zu urteilen haben, wie man's braucht, dann kann man schnell fallen.

Gruß

NN

PLUS:
@NN, ja es ist wie so oft, der Verbraucher bleibt der Dumme. Trotzdem, wie sollen die Gemeinden ihre Aufgaben ausreichend finanziert bekommen? Welche Aufgaben haben die Kommunen eigentlich? Sind sie nicht sachlich und räumlich begrenzt? Das sind die Fragen. So wie die Praxis  läuft ist das  jedenfalls nicht klar und schon gar nicht in Ordnung. Stadtkonzerne sind entstanden mit Risiken und Nebenwirkungen.

Für was werden denn Stadtwerke alles missbraucht. Es gibt fast nichts mehr was da nicht quersubventioniert und steuerlich begünstigt wird. So mancher Luxus ist auch dabei, der nichts mit den Aufgaben zu tun hat! Es ist bekannt, man muss das nicht mehr aufzählen. Die steuerliche Quersubventionierung wurde sogar rückwirkend in Gesetze gefasst, damit die eigentlich verbotene Sache für die betroffenen Kommunen sanktionslos blieb. Aber das Ehegattensplitting will man abschaffen. Unglaublich!°

Die KA befindet sich im gleichen Topf. Die Konzessionsabgabenverordnung ist unbeschreiblich, nicht erklärbar. Die einzige Begründung: "Wir brauchen das Geld". Ein in Gesetzesform gebrachtes Einnahmeinteresse. Angeblich weder Steuer noch Abgabe. Eine privatrechtliche Angelegenheit! Quasi ist das hier und aktuell beim Gas eine unlogische, unterschiedliche und ungerechte zusätzliche Steuer für Gasverbraucher. Ist das Gas, das für grundversorgte Verbraucher durch die Leitung fließt denn ein exklusives Edelgas?

Was die Stadtwerke betrifft, die machen ihren Kommunen mit ganz anderen Sachen Sorgen als mit der KA. Die Stadtwerke Ulm z.B. haben 2012 einen Verlust von 15 Millionen Euro ausgewiesen. Jetzt trommelt die Südwestpresse: Stadtwerke haben ihren Preis

auch im Forum kann man lesen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18229.0.html

Black:
Ich kann an Quersubventionierung nichts Schlimmes erkennen. Bedeutet es doch letztendlich nur, dass die Gewinne eines Stadtwerkes z.B. für den Unterhalt eines Stadtbades o.Ä. genutzt werden. Die Gewinne kommen also mittelbar dem Bürger zugute.

Ohne Stadtwerk würden diese Unternehmensgewinne auch anfallen, nur eben bei einem privaten Versorger. Der private Versorger wird diese Gewinne natürlich nicht für eine Quersubventionierung nutzen, sondern einfach behalten bzw. an seine Aktionäre ausschütten.

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