Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
PLUS:
--- Zitat ---Hinsichtlich der Berechnung der Konzessionsabgabe Gas im Durchleitungsfall gibt es dagegen eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsauffassung des Bundeskartellamts. ...
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Eine wettbewerbliche Benachteiligung des mit dem Netzbetreiber integrierten Unternehmens oder der mit dem Konzessionär verbundenen oder assoziierten Lieferanten kann m.E. schon dann nicht in Betracht kommen, wenn sich diese ihrerseits an die Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 KAV halten würden. Wann ein Sondervertragsverhältnis vorliegt, ist im Falle eines Drittlieferanten nicht problematisch. Problematisch ist vielmehr der Umstand, dass die mit den Konzessionären verbundenen Versorger alles was Hände und Füsse hat, in Allg. Tarife stecken, um dann bei den Verbrauchern die erhöhte Abgabe abzugreifen. ...
--- Ende Zitat ---
@tangocharly, mit der Konzessionsabgabe sollte sich wirklich jeder kritisch auseinandersetzen. Das \"Konzessionsabgaben\"-Konstrukt ist unlogisch, unkorrekt, einfach das reine Chaos. Eine Einladung für Manipulationen, egal ob Strom oder Gas. Man kann dazu hier im Forum genügend nachlesen.
Was rechtfertigt denn überhaupt diese völlig zweckfreie \"Wegenutzungsgebühr\" oder gar noch unterschiedliche verbrauchsabhängige Sätze für eine vom Verbraucher und den Bürgern bezahlten Infrastruktur, die eindeutig zur kommunalen Grundversorgungsaufgabe gehört. Der Begriff der Erschließung umfasst nicht nur den Verkehr, sondern den gesamten Anschluss der Gebäude an das öffentliche Straßennetz sowie die öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Kanalisation, Kommunikation, Gas und Elektrizität). Leben wäre sonst in der Gemeinde überhaupt nicht möglich. Die Rechtfertigungsversuche enden in aller Regel beim Finanzbedarf der Kommunen. Der Zweck heiligt die Mittel. Bei der Heizung handelt sich quasi um eine kommunale Sondersteuer für Gasverbraucher, die von Holz- und Ölverbrauchern nicht erhoben wird. Wann kommt die Nutzungsgebühr für Luft und Sonnenenergie, die sich über das Gemeindegebiet auf die Solardächer und in die Wohnungen verbreiten? Ein modernes Windrad nutzt zum Beispiel heute ja einen enormen Luftraum bis in Höhen von 180 und mehr Meter! :evil: Tausende sollen davon gebaut werden.
Die Frage, ob eine wettbewerbliche Benachteiligung vorliegt oder nicht, ist keine Rechtsfrage, die mit Rechtsauffassungen zu klären wäre. Entweder sie liegt bei diesem Konstrukt unter Berücksichtigung der besonderen Körperschaftssteuerregelung vor - oder eben nicht. Das Bundeskartellamt hat bei seiner umfassenden Prüfung festgestellt, dass unter den gegebenen Bedingungen eine missbräuchliche Wettbewerbsbenachteiligung vorliegt. Der Streit ist so absurd wie wenn man mit Paragrafen beweisen wollte, dass ZWEI + ZWEI tatsächlich VIER ergibt. [/list]PS
Wer sich mit der KA befasst und sich dabei ansieht, wo die Konzessionsabgabe in der kommunalen Jahresrechnung (Buchführung) buchungstechnisch in einer Kontengruppe für \"laufende Verwaltungstätigkeit\" mit Bußgeldern und Säumniszuschlägen quasi unter \"Sonstiges\" versteckt wird, wundert sich kaum noch. Die Zuordnung zu Steuern, bzw. dass es sich um steuerähnliche Einnahmen handelt, will man unter allen Umständen vermeiden. Da kommt dann wohl der Gemeindefinanzausgleich als Sonderinteressen noch mit ins unfaire Konzessionsabgaben-Spiel. Von Transparenz keine Spur! Da müssen bald die Piraten in die Kommunalpolitik einziehen bevor die Transparenz auch dort flöten geht. ;)
Geheimsache Öffentliche Kassen und Haushalte! Kontenklasse 6
Gruppe 65 Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6511 Konzessionsabgaben
6521 Erstattung von Steuern
6561 Bußgelder
6562 Säumniszuschläge
6563 Einzahlungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften
6591 Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit[/list]
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Wann ein Sondervertragsverhältnis vorliegt, ist im Falle eines Drittlieferanten nicht problematisch. Problematisch ist vielmehr der Umstand, dass die mit den Konzessionären verbundenen Versorger alles was Hände und Füsse hat, in Allg. Tarife stecken, um dann bei den Verbrauchern die erhöhte Abgabe abzugreifen.
--- Ende Zitat ---
Das mag beim Gas so sein, beim Strom wird das Sondervertragsverhältnis durch den § 2 Abs.7 KAV an bestimmte Verbrauchsmengen geknüpft, die vom normalen Kunden niemals erreicht werden. So hat jeder \"Nichtgrundversorgungsversorger\"lt.KAV jede Menge \"grundversorgte\" Kunden.
tangocharly:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
--- Zitat ---Original von tangocharly
Wann ein Sondervertragsverhältnis vorliegt, ist im Falle eines Drittlieferanten nicht problematisch. Problematisch ist vielmehr der Umstand, dass die mit den Konzessionären verbundenen Versorger alles was Hände und Füsse hat, in Allg. Tarife stecken, um dann bei den Verbrauchern die erhöhte Abgabe abzugreifen.
--- Ende Zitat ---
Das mag beim Gas so sein, beim Strom wird das Sondervertragsverhältnis durch den § 2 Abs.7 KAV an bestimmte Verbrauchsmengen geknüpft, die vom normalen Kunden niemals erreicht werden. So hat jeder \"Nichtgrundversorgungsversorger\"lt.KAV jede Menge \"grundversorgte\" Kunden.
--- Ende Zitat ---
§ 2 Abs. 7 KAV: \"Unbeschadet des § 1 Abs. 3 und 4 KAV (!) gelten Stromlieferungen....\". Die Bestimmung definiert also nicht das Sondervertragsverhältnis, sondern eine Fiktion (gelten als) für bestimmte nichtgemessene Abnehmer (SLP).
Christian Guhl:
Das Bundeskartellamt hat mir mitgeteilt, dass alle Kunden von Nichtgrundversorgern, die die in § 2 Abs.7 genannten Abnahmemengen nicht erreichen, als Tarifkunden gewertet werden und die höhere KA zahlen müssen.
PLUS:
--- Zitat von: Christian Guhl am 12. August 2012, 22:17:26 ---Das Bundeskartellamt hat mir mitgeteilt, dass alle Kunden von Nichtgrundversorgern, die die in § 2 Abs.7 genannten Abnahmemengen nicht erreichen, als Tarifkunden gewertet werden und die höhere KA zahlen müssen.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---§ 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben
(1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden.
(2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden:
..............
(3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht
überschritten werden:
1. bei Strom 0,11 Cent,
2. bei Gas 0,03 Cent.
(4) Bei Strom dürfen Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder
gezahlt werden, deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Durchschnittserlös
je Kilowattstunde aus der Lieferung von Strom an alle Sondervertragskunden liegt.
(7) Unbeschadet des § 1 Abs. 3 und 4 gelten Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 Kilovolt) konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 Kilowattstunden.
--- Ende Zitat ---
Bei Strom ist das wohl so siehe (7) und die Umgehungs-Manipulationen dazu sind lange bekannt:
MONITOR Nr. 570 am 15. November 2007
Absurde Preispolitik: Stromfresser helfen Geld sparen
Bericht: Lutz Polanz, Philip Nickenig
"Folgendes haben Sie auch nicht gewusst: Kann man Sprit sparen, indem man im Leerlauf Vollgas gibt? Natürlich nicht. Total absurd? Nee, so geht Strom sparen. Wirklich. So macht's ein Mineralölkonzern, der eigentlich ganz ökologisch wirtschaftete, dann aber durch geltende Stromtarife bestraft wurde. Und dann zum Super-Fön griff.
Sie verstehen jetzt gar nix mehr? Staunen Sie, was Lutz Polanz und Philip Nickenig herausgefunden haben."
VIDEO ist leider nicht mehr verfügbar: http://www.wdr.de//tv/monitor/sendungen/archivuebersicht/uebersicht2007.php5
Eine Tankstellenkette mit hohem Stromverbrauch hatte einen Dienstleister beauftragt, Stromfresser (riesige Heizlüftern) anzuschliessen um die in der Verordnung genannten Bedingungen (7 - 30 Kilowatt) zu erfüllen.
Die Konzessionsabgabenverordung ist halt eine einzige Krankheit. Sie wird von den Kommunen mit ihren Stadtwerken mit Hilfe der Verflechtungen mit der Landes- und Bundespolitik und den diversen Lobbyverbänden am Leben gehalten. Man kassiert steuerfrei und zuverlässig jährlich mehrere Milliarden von den Verbrauchern.
Die Infrastruktur, Leitungen, Straßen haben die Bürger aber schon bezahlt und die Versorgung gehört zu den Grundvoraussetzungen in einer Gemeinde. Die einzige Rechtfertigung "Wir brauchen das Geld".
Zusätzlich kassiert man Gewinne, die überhöht und zweckentfremdet verwendet werden. Quersubventionen für alles Mögliche kommen dazu. Für den Strom zahlen die Deutschen nicht ohne Grund am meisten. Die Nutzung von umweltfreundlichem Gas wird so zusätzlich verteuert. Pellets werden auf der Straße geliefert und verursachen Feinstaub und mehr. 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer sind auch nicht erklärbar. Aber das wurde alles schon geschrieben. Die Verbraucher und ihre Vertreter nehmen das alles ja mit großer Geduld so hin. Wo ist denn ein nennenswerter Widerstand gegen diesen Unfug. Unsinnige Reste und ungerechtfertigte Abzocke aus der "Monopolzeit " gibt es noch genügend.
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