Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
tangocharly:
@ub40
Mein Vorschlag:
Vergessen Sie das Argument \"objektives Indiz\". Jedenfalls solange, als Sie nicht eine Abschrift der Konzessions-Vereinbarung zwischen Stadt und Versorger in Händen haben.
Wenn Sie und Meyer vereinbaren, Sie nähmen ihn im Auto in\'s VfB-Stadion mit, dann wird der Schulze halt ggf. laufen oder die Tram nehmen müssen.
Es mag Fälle geben, wo sich nach sauberer Subsumtion der von Ihnen vorgestellte Schluß ziehen lassen könnte; aber da gilt immer noch die alte Skatweisheit: \"Entweder man hält die Ässer - oder man hält die Fresser\".
Konzentrieren sollten Sie sich aber stärker auf die Passagen \"Sonderpreisprodukte\" und \"(außertrariflich)\". Dort werden Sie den Angelhaken am sinnvollsten platzieren, wenn Sie den Hecht an die Angel kriegen wollen.
PLUS:
Manche peinliche Blüte wurde hier schon getrieben.
Die GRÜNE-Listen-Fraktion in Erlangen hat schon 2007 sogar ernsthaft den Antrag gestellt, dass die kassierte Konzessionsabgabe den PV-Einspeisern ausbezahlt werden soll.
Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion \"Erstattung der Konzessionsabgabe für Photovoltaikanlagen“
--- Zitat ---Auszug aus der Stellungnahme der Stadtwerke Erlangen
Verzichtet die Stadt Erlangen auf die KA oder verlangt niedrigere KA-Sätze als in der KAV vorgegeben (bei Städten größer 100.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh netto) dann dürfen auch nur diese KA-Sätze abgerechnet werden. Für die ESTW ist die KA im Regelfall lediglich ein durchlaufender Posten (Einnahmen sind steuerpflichtige Umsatzerlöse und die Abführung an die Stadt sind Betriebsausgaben). Eine selektive Erhebung bzw. Nichterhebung der KA von bestimmten Kunden (z.B. Fotovoltaikbesitzer) hat unseres Erachtens in der KAV § 3 keine Rechtsgrundlage.
Aus vorgenannten Gründen ist eine Auszahlung der KA gemäß dem Vorschlag der Grünen Liste durch die ESTW an Privatpersonen grundsätzlich nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Beispielrechnungen von Herrn Dr. Hundhausen korrigiert werden müssen, da der KA-Satz nicht 0,99 Ct/kWh sondern 1,99 Ct/kWh beträgt.
--- Ende Zitat ---
Antrag
Solaristen kriegen halt nie den Hals voll ;)
Bezug siehe hier:
Plötzlich Fragen zur Höhe der Konzessionsabgaben von EWE
PLUS:
Die umstrittene Konzessionsabgabe gehört abgeschafft und nicht ausgebaut.
Der politische Einfluss der Kommunalpolitik ist groß, insbesondere durch die Verflechtung zwischen Kommunal- und Landespolitik mit vielen Doppelmandaten ist das in Baden-Württemberg so. Mancher Bürgermeister sitzt gleichzeitig als Abgeordneter im Landtag. Die Baden-Württemberger sollten das bei der anstehenden Landtagswahl am 27. März berücksichtigen. Keinen Bewerber mit Doppelmandat wählen!
\"Die Konzessionsabgabe auf dem Weg zur Einheitsabgabe\" lautet jetzt ein Artikel in der aktuellen Organzeitschrift Nr.1/2011 Die Gemeinde (Seite 35).
Durch die zunehmenden Gassonderverträge befürchtet man eine Einnahmenverringerung. Trotz träger Masse wechselt der eine oder andere Verbraucher langsam doch und so wird die übbige Konzessionsabgabe beim Wechsel von der Grundversorgung in den Sondervertrag deutlich geringer.
Es steht zu befürchten, dass wenn die Verbraucher und ihre Vertreter wieder schlafen, eine höhere Einheitsabgabe angestrebt und durchgesetzt wird um die Stadtsäckel zu bedienen. Die gesamte sogenannte Abgabe gehört längst als Relikt der Monopolzeit abgeschafft. Nicht nur der Unterschied zwischen Grundversorgungsgas und Sondervertragsgas ist nicht nachvollziehbar, es ist diese gesamte verkappte \"privatrechtliche\" Quasisteuer. Nicht den Apotheker fragen, sondern den Abgeordneten, wie die Politik aussieht, die er vertritt.
Insbesondere die Gas-Konzessionsabgabe ist im Visier der Kommunalpolitiker. Man war aktiv und das baden-württembergische Wirtschaftsministerium möchte jetzt 2011 die anstehende Novellierung des Engergiewirtschaftsrechts zum Anlaß nehmen, die Sicherung des Gas-Konzessionsabgabenaufkommens für die Kommunen mit einzubringen. Im Zusammenwirken mit dem Gemeindetag und dem Städtetag!
Damit die Signale nicht überhört werden, was tun die Verbraucher und ihre Vertreter!? Vom Verbraucherminister ist kein Widerstand zu erwarten!
RR-E-ft:
In SH gibt es auch solche Bestrebungen.
Der Bund der Energieverbraucher hatte Gelegeneheit zur Stellungnahme zu einer Beschlussvorlage und hat sich dagegen ausgesprochen, weil den Gemeinden ohne jedwede Gegenleistung höhere Einnahmen zufließen würden. Die KA gehören m.E. insgesamt abgeschafft.
Wegerechte sollten von den Gemeinden wie für Telekommunikations- Festnetze unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sein.
Christian Guhl:
Natürlich ist die Abschaffung der KA wünschenswert. Aber was wird dabei herauskommen ? Die Versorger werden die Kostenreduzierung genauso weitergeben, wie die gesunkenen Strom-Börsenpreise - nämlich garnicht !
Die Kommunen werden argumentieren, sie seinen dringend auf die Einnahmen angewiesen. Wenn die KA wegfällt, wird eben die Grundsteuer erhöht. Es steht zu befürchten, dass durch den Wegfall der KA auf den Bürger sogar Mehrkosten
zukommen.
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