Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
Gridpem:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Hallo Gidpem,
Der Volksmund sagt, dass Lesen bildet !
Bei Beherzigen dieser Weisheit hätte sich Ihr Kommentar von soeben erübrigt.
Heißer Tipp: Bitte die KAV (Konzessions-Abgaben-Verordnung) und dort den § 1 Satz 1 sorgfältig und evtl. sogar 2 x lesen.
Da findet sich nirgendwo ein Netzbetreiber, der angeblich die Konzessionsabgabe an die Gemeinde bzw. Stadt zahlt.
Weitere Aufklärung liefert übrigens auch der § 2 Abs. 3 des EnWG (Energie-Wirtschaft-Gesetz).
Das, und nur das wollte ich mit meinen Beiträgen sagen; und vielleicht konnte dies nun dank Unterstützung durch nomos gelingen.
Und wenn dies gelungen ist, habe ich mehr erreicht als erhofft.
--- Ende Zitat ---
@ h.terbeck
das ist ein Problem des Gesetzgebers. Dieser hat zwar das Energiewirtschaftsgesetz geändert, aber es noch nicht geschafft, die Konzessionsabgabenverordnung entsprechend anzupassen. Wenn Du ein paar Politiker findest, die sich der Sache annehmen und die Verordnung entsprechend ändern, wäre das sicherlich auch bald aus der Welt geschafft.
Im praktischen Handeln spielt es jedoch keine Rolle was in der Verordnung steht. Es wird keiner doppelt geschröpft.
@ nomos
ob sie unberechtigt ist ???
Würdest Du auf deinem privatem Grundstück Energieversorgungsleitungen, die nicht Deiner Versorgung dienen, dulden, ohne irgendeine Entschädigung dafür zu erhalten ? Ich glaube, das würde Dich ganz schön nerven.
Warum soll die Gemeinde auf öffentlichem Grund und Boden so etwas für umsonst dulden ?
userD0010:
Hallo Gridpem
eigentlich ist es mir zu mühsam, aber dennoch nötig!
Es muss intellektuell offenbar äußerst schwierig sein, einen etwas komplizierteren Sachverhalt allgemeinverständlich darzustellen.
Warum geistert immer noch im Hirn Mancher die Idee, dass der Endverbraucher von seinem Energielieferanten zwei Mal auf offiziellem Wege 8über seine Energierechnung) geschröpft wird ?
Ich versuch´s mal etwas einfacher darzustellen.
1. der Energieversorger (z.B. Eon) zahlt an die Gemeinde X die Konzessionsabgabe im Sinne der KAV, wie es der Gesetzgeber duldet bzw. in der KAV vorgesehen hat
2. die Gemeinde nimmt diese Konzessionsabgabe ein und stellt sie als Erträge aus XXX in den Haushalt ein (sie ist übrigens Besitzerin der öffentlichen Wege und Grundstücke der Stadt, über bzw. durch die sie die Verlegung und den Betrieb von Leitungen duldet und dafür die sog. Konzessionsabgabe (eine Form von Pacht) entgegennimmt.
3. die Stadtwerke berechnen dem Endverbraucher in der Strom- und/oder Gasrechnung den sog. Tarif, in dem verschiedene Aufwands- und auch Ertragspositionen zu eben diesem Tarif zusammengefasst sind.
Zu den Positionen zählt auch die sog. Konzessionsabgabe.
4. die Stadtwerke (zumeist GmbH´s) erstellen eine Bilanz mit einer sog. Gewinn- und Verlustrechnung.
5. Überschüsse/Gewinne der Stadtwerke sind üblicher weise an den Haupt-/Alleingesellschafter/Eigentümer der GmbH, also im Normalfalle die Stadt, abzuführen.
Wenn diese Schrittfolge nachvollzogen ist, ergeben sich zwei Resultate, die da lauten:
A.)Die Stadt erhält einmal direkt vom Energieversorger den vereinbarten oder gem. Verordnung festgelegten Betrag als Konzessionsabgabe gemäß den Vorschriften der Konzessions-Abgaben-Verordnung.
B.)Die Stadt erhält indirekt über die eigenen Stadtwerke im Rahmen des gültigen Verbrauchertrarifes die in diesen eingerechnete Konzessionsabgabe ein zweites Mal vergütet.
Das bedeutet nicht, dass der Endverbraucher DIREKT zwei Mal die Konzessionsabgabe an seinen Energielieferanten zahlt. (was ich auch nie behauptet habe !)
Aber die entscheidende Frage stellt sich dennoch dahingehend, ob es im Sinne des Gesetzes ist, dass auf diesem Wege doch der Endverbraucherpreis höher als erforderlich ausfällt oder ob die Stadtwerke ihren Energiepreis an die Endverbraucher in eben dieser Stadt nicht ein wenig günstiger gestalten könnten, weil der Eigner dieser Stadt ja bereits die Konzessionsabgabe vom Energielieferanten erhalten hat. Dies würde im Übrigen den Vorschriften des EnWG entsprechen!
Abschließend, aber auch wirklich abschließend an Sie den Hinweis, dass ich ebenfalls zu keinem Zeitpunkt die Praxis der zitierten Stadt bzw. Stadtwerke als in unserer gesamten Republik allgemeinverbindlich deklariert habe. Es mag sein, dass hier nur ein Einzelfall vorliegt, was ich aber nicht glaube.
Nomos habe ich übrigens die Kopie der Bestätigung der STWG zur Kenntnis gegeben!
Es ist übrigens völlig müßig, darüber zu diskutieren, was der Gesetzgeber beabsichtigt bzw. in seinem Schrifttum an sinnigem oder unsinnigem zum Thema Energie - (kosten) niedergeschrieben hat.
Wer hat Angst vor´m bösen Wulf (entschuldigung, ich meinte Wolf )
nomos:
--- Zitat ---Original von Gridpem
@ nomos
ob sie unberechtigt ist ???
Würdest Du auf deinem privatem Grundstück Energieversorgungsleitungen, die nicht Deiner Versorgung dienen, dulden, ohne irgendeine Entschädigung dafür zu erhalten ? Ich glaube, das würde Dich ganz schön nerven.
Warum soll die Gemeinde auf öffentlichem Grund und Boden so etwas für umsonst dulden ?
--- Ende Zitat ---
@Gridpem, sie ist in meinen Augen unberechtigt, das habe ich eigentlich schon deutlich gemacht. Dein Bespiel hinkt. Die Leitungen dienen der Energieversorgung der Bürger. Die Versorgung mit Energie gehört zur selbstverständlichen und unverzichtbaren Infrastruktur einer Gemeinde. Sie sind Bestandteil jeder erschlossenen Straße. Oft wird der Bürger zu Heizgas sogar aus Umweltgründen verpflichtet. Der Bürger hat die Straßen bereits bezahlt, auch die Leitungen. Warum soll der Bürger für die Nutzung dieser Grundvoraussetzung für das Dasein in der Gemeinde nochmal bezahlen? Es bezahlt hier nicht ein Fremder, auch wenn die Abführung an die Gemeinde durch den Netzbetreiber erfolgt. Es bezahlt der Bürger als Verbraucher und oft ist der angeblich \"Fremde\" über den die Abrechnung erfolgt auch noch der gemeindeeigene Betrieb (Eigen-, Regiebetrieb oder kommunale GmbH).
Wenn schon das Beispiel mit dem privaten Grundstück, dann passt da nur \"die eigene Leitung für die eigene Versorgung\".
Kein Grundstückseigentümer würde sich selbst eine Abgabe berechnen. Allenfalls als zusätzlich abkassierender Vermieter, wenn er diese \"Abgabe\" seinem Mieter in Rechnung stellen könnte. Was würde denn ein Mieter dazu sagen, wenn er für die Leitungsnutzung für die Energieversorgung seiner Wohnung einen extra Opolus bezahlen müsste.
Mit der Begründung für die Konzessionsabgabe könnte man noch viele Straßenzölle erheben. Der LKW, der Öl oder Holz liefert, belastet die Gemeindestraße sicher mehr als ein Fußgänger, Radfahrer oder PKW. Kein Mensch verlangt hier ernsthaft Gebühren für die unterschiedliche Nutzung. Der Energietransport über die Leitungen belastet die Bürger und die Umwelt noch am geringsten.
Die Konzessionsabgabe dient alleine der allgemeinen zweckfreien Finanzierung der Gemeindehaushalte, die auf die ohnehin teuere Energie aufgeschlagen wird. Es gibt da keinen wirklichen Unterschied zu einer Steuer.
Gridpem:
@ h.terbeck
Zitat:
Ich versuch´s mal etwas einfacher darzustellen.
1. der Energieversorger (z.B. Eon) zahlt an die Gemeinde X die Konzessionsabgabe im Sinne der KAV, wie es der Gesetzgeber duldet bzw. in der KAV vorgesehen hat
2. die Gemeinde nimmt diese Konzessionsabgabe ein und stellt sie als Erträge aus XXX in den Haushalt ein (sie ist übrigens Besitzerin der öffentlichen Wege und Grundstücke der Stadt, über bzw. durch die sie die Verlegung und den Betrieb von Leitungen duldet und dafür die sog. Konzessionsabgabe (eine Form von Pacht) entgegennimmt.
3. die Stadtwerke berechnen dem Endverbraucher in der Strom- und/oder Gasrechnung den sog. Tarif, in dem verschiedene Aufwands- und auch Ertragspositionen zu eben diesem Tarif zusammengefasst sind.
Zu den Positionen zählt auch die sog. Konzessionsabgabe.
im Punkt 1 und 3 liegt der Hund begraben
Es gibt so weit ich weiss, nur einen Konzessionsvertrag, entweder, wie in Deinem Beispiel mit E.ON oder mit den Stadtwerken, je nach dem, wer der Netzbetreiber ist.
Wenn der KA-Vertrag mit den Stadtwerken läuft, zahlt E.ON keine KA an die Stadt, auf welcher Basis denn auch. Umgedreht natürlich auch nicht. Läuft der KA-vertrag mit E.ON, werden die Stadtwerke keine KA an die Stadt abführen.
Wenn der KA-Vertrag mit E.ON läuft und die Stadtwerke Strom- und Gas verkaufen ist die KA für die Stadtwerke ein Durchlaufposten, aus dem kein Gewinn entsteht und demzufolge auch nichts abgeführt werden kann.
nomos:
--- Zitat ---Original von Gridpem
... Konzessionsabgabe (eine Form von Pacht) ...
--- Ende Zitat ---
@Gridpem, ich habe da nur noch mit dem Pachtvergleich meine Schwierigkeiten.
Ver- und Entsorgungsleitungen gehören zur Funktion einer öffentlichen Gemeindestraße. Sie ist öffentlich und dient der Erschließung, damit in der Stadt oder Gemeinde zum Beispiel Menschen überhaupt wohnen können. Die Straße muss zur Nutzung nicht nochmal gepachtet werden.
Welche Klimmzüge auch im rechtlichen Sinne mit dieser \"Abgabe\" gemacht werden um diese zusätzliche Einnahmequelle zu sichern ist schon bemerkenswert. Es soll sich da ja nicht um Verwaltungs- oder Steuerrecht und auch um keine Abgabe mehr handeln, sondern es soll jetzt ein privatrechtliches Entgelt sein.
Für den Bürger und Verbraucher ist das unerheblich, er zahlt dieses \"Entgelt\" letztendlich wie eine Gemeindesteuer. So wird diese \"Abgabe\" schließlich auch verwendet.
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