Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
userD0010:
Hallo Gridpem
so lange Stadtwerke in dieser Republik nicht gleichzeitig Eigentümer der städtischen Wege, Straßen und Plätze sind, so lange kann es nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auch keinen Vertrag zwischen Eon (oder RWE oder EnBW oder Vattenfall) und den Stadtwerken über die Abführung bzw. Einnahme von Konzessionsabgaben geben!
Sie sollten dazu nicht nur die KAV, sondern auch die Informationen über den Ursprung und die Entstehung der Konzessionsabgabe lesen.
Sie sollten allerdings durch die Nennung des Netzbetreibers nicht noch zusätzlich einen Dritten (Unschuldigen) ins Spiel bringen, auch das Thema verdeckte Gewinne bzw. Durchlaufender Posten scheinen nur vom Hörensagen bekannt zu sein.
Wir sollten es aber bei dem derzeitigen Sachstand belassen
userD0010:
Hallo Nomos
Nachschlag zum Thema Konzessionsabgabe/Pacht
(Ihnen persönlich vermutlich bekannt)
Woher stammt die Konzessionsabgabe:
Hugo Stinnes, der 1902 zusammen mit Aug. Thyssen die Mehrheit an der damaligen RWE (damals Rheinisch-Westfälische-Elektrizitätswerk AG) unter Beteiligung der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und der Disconto Gesellschaft erworben hat, eben dieser Hugo Stinnes hatte bereits während der Weimarer Rebublik die konzernpolitisch clevere Idee, die bis heute fortwirkt und von sämtlichen späteren Nutznießern (Städten und Gemeinden) bereitwillig übernommen wurde:
MIT JEDER GEMEINDE SCHLOSS ER (STINNES) VERTRÄGE; DIE IHM EIN GEBIETSMONOPOL BEI DER ENERGIEVERSORGUNG SICHERTEN. Die Kommungen bekamen Konzern-Anteile und kassierten jährlich Dividenden. Kommunalpolitiker wurden durch Aufsichtsrats- Regionalbeirats- oder Führungspositionen in den Konzern eingebunden.
Bereits in den zwanziger Jahren bildeten sich in Deutschland Konturen eienr abgestuften Energieversorgung aus Großstromproduzenten, Regionalversorgern und auch Stadtwerken heraus, die ihre Versorgungsgebiete durch Demarkations- und Konzessionsverträge absteckten.
Was in dieser und der späteren Entwicklung der Energieversorgung unverändert fortbestand und wegen des besonderen Interesses von städten und Gemeinden sehr schnell von einem Vertrag zu einer Verordnung umgewandelt wurde, ist und bleibt die Konzessionsabgabe i.S. des Hugo Stinnes. die nur im Preisgebilde wesentliche Änderungen erfahren hat.
Gruß
superhaase:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
so lange Stadtwerke in dieser Republik nicht gleichzeitig Eigentümer der städtischen Wege, Straßen und Plätze sind, so lange kann es nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auch keinen Vertrag zwischen Eon (oder RWE oder EnBW oder Vattenfall) und den Stadtwerken über die Abführung bzw. Einnahme von Konzessionsabgaben geben!
--- Ende Zitat ---
Das hat auch niemand behauptet. Sie interpretieren da falsch.
--- Zitat ---...\"Es ist richtig, dass die Stadtwrke Greven GmbH die Konzessionsabgabe in ihre Preiskalkulation einbeziehen und an die Stadt Greven abführen.\"
--- Ende Zitat ---
Sowiet so gut.
Können Sie bitte auch noch zitieren, woraus Sie schließen,
dass dann EON (oder wer auch immer der vorgelagerte Lieferant ist) ebenfalls (zum zweiten Male) eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde Greven zahlt?
Bisher haben Sie das nicht glaubhaft belegt.
Wenn die Stadtwerke (bzw. deren Netzbetriebstochter) die KA zahlen (als Netzbetreiber), dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der vorgelagerte Lieferant auch eine KA an Greven zahlen muss, obwohl er dort die Netzte nicht betreibt und somit die Wege nicht nutzt. Auf welcher Grundlage denn auch?
Ich denke, Sie interpretieren da etwas hinein, was nicht der Realität entspricht. Da scheint Ihr \"Sachstand\" falsch zu sein, also sollten wir es nicht dabei belassen. ;)
Ansonsten muss ich Zeus ausdrücklich zustimmen.
ciao,
sh
nomos:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
...
Hugo Stinnes hatte bereits während der Weimarer Rebublik die konzernpolitisch clevere Idee, die bis heute fortwirkt und von sämtlichen späteren Nutznießern (Städten und Gemeinden) bereitwillig übernommen wurde: ...
--- Ende Zitat ---
Hallo, h.terbeck
das ist bei der Sektsteuer nicht so, die wurde vor 105 Jahren zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte von Kaiser Wilhelm II im Jahre 1902 eingeführt. Heute kassiert der Staat ca. 450 Millionen Euro im Jahr. Die Flotte existiert nicht mehr, einen Kaiser haben wir auch nicht mehr, dafür blieb uns die Sektsteuer erhalten.
Die Konzessionsabgabe haben wir leider noch, aber auch leider die Demarkationsgrenzen bei den Gasversorgungsnetzen und die Monopole. Die Großproduzenten und die Verflechtung der Politik mit dem Ganzen blieb uns auch erhalten. Wir sollten etwas dagegen tun!
Das Abkassieren mit der Konzessionsabgabe ist schon schlimm genug. Zweimal kann ich mir das selbst im Münsterland nicht vorstellen. Ich würde da nochmal recherchieren.
nomos:
TOTAL-TANKSTELLEN SPAREN DURCH STROMVERSCHWENDUNG KONZESSIONSABGABE
Für Sondervertragskunden beträgt die höchstzulässige Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh.
Damit die Tankstellen nicht bis zu 2,39 Ct/kWh bezahlen müssen, rücken zwei Mal im Jahr Fachleute an, die nutzlose Stromfresser anschließen, um den Stromverbrauch der Stationen auf die Spitze zu treiben. Was absurd klingt, hat einen handfesten Grund. Durch das gezielte Überschreiten der Verbrauchsspitzen sparen die Tankstellenpächter viel Geld – dem Gesetzgeber sei Dank.
Als Sondervertragskunde gilt nach der Verordnung wer in Niederspannung (bis 1kV) versorgt wird, zweimal im Jahr eine Leistung von 30 kW überschreitet und einen Jahresverbrauch von mindestens 30.000 kWh (gem. neuem EnWG) hat.
Das kann man auch künstlich durch Stromverschwendung erreichen und ordentlich Geld sparen. Wer das noch nicht gesehen hat:
Monitor Wiederholungen am 16.11.2007
05:00 Uhr - ARD
09:45 Uhr - RBB
Die gesamte Konzessionsabgabe gehört auf den Müll!
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