Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

<< < (5/74) > >>

Gridpem:
@ nomos

ein feiner Unterschied aber noch,

Die Gemeinden kassieren nicht vom Versorger, sondern vom Netzbetreiber.
Das ist ein kleiner Unterschied.

@ h.terbeck

Frage: Was wolltest Du uns mit Deinem Beitrag eigentlich sagen ?

userD0010:
Hallo Gidpem,
Der Volksmund sagt, dass Lesen bildet !
Bei Beherzigen dieser Weisheit hätte sich Ihr Kommentar von soeben erübrigt.
Heißer Tipp:  Bitte die KAV (Konzessions-Abgaben-Verordnung) und dort den § 1 Satz 1 sorgfältig und evtl. sogar 2 x lesen.
Da findet sich nirgendwo ein Netzbetreiber, der angeblich die Konzessionsabgabe an die Gemeinde bzw. Stadt zahlt.
Weitere Aufklärung liefert übrigens auch der § 2 Abs. 3 des EnWG (Energie-Wirtschaft-Gesetz).

Das, und nur das wollte ich mit meinen Beiträgen sagen; und vielleicht konnte  dies nun dank Unterstützung durch nomos gelingen.

Und wenn dies gelungen ist, habe ich mehr erreicht als erhofft.

nomos:

--- Zitat ---Original von Gridpem
@ nomos

ein feiner Unterschied aber noch,

Die Gemeinden kassieren nicht vom Versorger, sondern vom Netzbetreiber.
Das ist ein kleiner Unterschied.
--- Ende Zitat ---
@Girdpem, korrekt!

Ich bitte um Nachsicht.  ;) Hier vor Ort und Vielfach macht das bei Gas praktisch keinen Unterschied. Bei Gas sind die kommunalen Stadtwerke noch in aller Regel sowohl Netzbetreiber als auch Versorger. Aber das ändert sich ja jetzt hoffentlich mit dem beginnenden Wettbewerb.  Um noch zu ergänzen, die kommunalen Stadtwerke (Eigen-, Regiebetrieb oder GmbH) gehören ja der Stadt und somit den Bürgern. Die Stadt kassiert von sich selbst oder ihrem eigenen Beteiligungsunternehmen.  Das tut die Stadt nur, weil letztendlich der Verbraucher über den Preis zur Kasse gebeten wird. Nur daran ist diese sogenannte \"Abgabe\" zu messen. Für mich ist sie ungerechtfertigt!  X(

Zeus:
@h.terbeck

Der Beitrag von Nomos bringt keine neue Erkenntnisse. Insbesondere der Beitrag der Friedrich-Ebert-Stiftung muss jedem der sich mit Energiefragen beschäftigt geläufig sein.
Eigentlich hat Nomos Ihre ursprüngliche Frage gar nicht beantwortet und die lautete ob es eigentlich rechtens sei, dass \" bei der jeweilligen Stadt Konzeptionsabgabe von zwei Zahlern( Energielieferant+Stadwerke) eingenommen werden\". Hierum ging es in Ihrem Beitrag, um nicht mehr und nicht weniger. Hierauf wurde Ihnen geantwortet, dass dies nicht der Fall sein kann. Ob dies in Greven wirklich anders gehanhabt wird oder Sie das Schreiben der Stadtwerke falsch interpretiert haben, können wir nicht beurteilen, da Ihnen bisher der Mut fehlte den Text hier einzustellen. Dies kann geschehen ohne den Adressat preiszugeben. Eine allgemeine Diskussion über Sinn und Unsinn von Konzessionsabgaben wurde schon öfters aufgeworfen und muss hier nicht wiederholt werden.

userD0010:
Hallo Zeus,
ich hatte eigentlich erklärt, dass die schriftliche Bestätigung der Stadtwerke Greven hinsichtlich der Konzessionsabgabe und -abführung nicht an mich adressiert war und ich demzufolge eine nicht für mich bestimmte Nachricht auch anstandshalber nicht bzw. nicht ohne Zustimmung des eigentlichen Empfängers an Dritte weitergeben bzw. öffentlich ins Netz stellen kann.
Leider kann ich den Original-Empfänger derzeit nicht erreichen, so dass ich noch einmal nur aus dem Antwortschreiben der Stadtwerke Greven die Original-Passagen zitieren kann wie folgt:
\"Es ist richtig, dass die Stadtwrke Greven GmbH die Konzessionsabgabe in ihre Preiskalkulation einbeziehen und an die Stadt Greven abführen.\"
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen persönlich die Kopie zumailen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln