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Konzessionsabgabe

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Ronny:
@ nomos

Ich hatte Sie um konkrete Argumente gebeten, warum die Konzessionsabgabe wettbewerbsschädlich sei.

Darauf antworten Sie:


--- Zitat --- @Ronny, Sorry, aber das sehe ich immer noch so. Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!

... und jetzt habe ich Ihnen wunschgemäß aufgezeigt, dass selbst das immer noch als \"Konzessionsabgabe\" bezeichnete Privatentgelt wettbewerbsbeeinflussend ist.

--- Ende Zitat ---
Ganz im Ernst und ohne jede Ironie: Ist Ihnen bekannt, was ein Argument ist?

Wie soll man Sie ernst nehmen?

nomos:

--- Zitat ---Original von Ronny
@ nomos

Ich hatte Sie um konkrete Argumente gebeten, warum die Konzessionsabgabe wettbewerbsschädlich sei.

Darauf antworten Sie:


--- Zitat --- @Ronny, Sorry, aber das sehe ich immer noch so. Konzessionen sind ein Gegensatz zu Wettbewerb!

... und jetzt habe ich Ihnen wunschgemäß aufgezeigt, dass selbst das immer noch als \"Konzessionsabgabe\" bezeichnete Privatentgelt wettbewerbsbeeinflussend ist.

--- Ende Zitat ---
Ganz im Ernst und ohne jede Ironie: Ist Ihnen bekannt, was ein Argument ist?

Wie soll man Sie ernst nehmen?
--- Ende Zitat ---
@Ronny, sonst haben Sie nichts gelesen? Gar kein Argument?

Das soll ich Ernst nehmen?  Das ist jetzt kein Argument, das ist ein Bumerang!   8)   Black hat mit dem Lesen wohl auch Schwierigkeiten.

Black:
Ständig an verschiedener Stelle den gleichen Unsinn zu schreiben und später nur noch zu verlinken ersetzt keine eigene Argumentation.

Und erst recht nicht wenn ich Ihnen bereits damals in den Threads, auf die sie jetzt wieder verweisen geantwortet hatte.

Ronny:
@ all

Kann mir jemand von den anderen Forumsteilnehmern erklären, welche Argumente nomos dafür hat, dass eine korrekt erhobene Konzessionsabgabe wettbewerbsschädlich sei?

Nomos entzieht sich leider einer Diskussion.

Schade. Wichtige Themen werden so natürlich nicht geklärt.

reblaus:
@Ronny
Ein Argument habe ich Ihnen geliefert. Steuerhinterziehung, Betrug und sonstige Straftaten zugunsten der Firmenkasse sind nicht nur strafbar, sondern immer auch wettbewerbswidrig.

Nomos schreibt aber selbst, dass diese Missstände vom Fiskus unnachsichtig verfolgt werden. Dann werden zu Unrecht einbehaltene Steuern nachträglich eingezogen, und der Wettbewerbsnachteil neutralisiert.

Wettbewerbswidrig wäre auch, wenn der Gemeindeversorger mit dem 20jährigen Jubiläum der Erhebung von Konzessionsabgaben werben würde. Jubliäen werden nur alle 25 Jahre gefeiert. Ebenfalls wäre wettbewerbswidrig, wenn die Gemeinde im Ortsblatt in einem zweiseitigen bezahlten PR-Artikel die Beibehaltung der Konzessionsabgabe bewerben würde, ohne diese Anzeige über dem Text auf jeder Seite separat mit dem Wort \"Anzeige\" als Werbebeitrag kenntlich zu machen.

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