Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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Gridpem:
@ h.terbeck

Zitat:

\"In diesem Gewinn ist dann selbstverständlich auch der Preisbestandteil aus Konzessionsabgabe enthalten!\"


Wenn Sie das so sehen, haben Sie noch die Umsatzsteuer vergessen (lach,lach)

Die Konzessionsabgabe ist genau wie die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten für ein Unternehmen, der keinerlei Auswirkungen auf den Gewinn haben darf und auch nicht hat, es sei denn, jemand dreht daran bewusst und besch.....

Die KA wird auf der einen Seite eingenommen und auf der anderen Seite wieder abgeführt, aber nicht als Teil der Gewinnausschüttung, oder sehen Sie z.B. die Zahlung der Umsatzsteuer als eine Gewinnausschüttung an das Finanzamt ???

Zeus:
@h.terbeck

Ich habe mich heute nochmals eingehend mit der Frage der Konzessionsabgaben beschäftigt. Und mich lange sowohl mit den Verantwortlichen der Stadtwerke (100% Stadtbeteiligung), der  Gasanstalt (Börsennotierte Aktiengesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt) als auch der Stadtverwaltung unterhalten. Das was - nach Ihren Schilderungen offensichtlich in Greven abläuft kann hier nicht nachvollzogen werden. Die Vorlieferanten (z.B. die Saar-Ferngas bei Erdgas) berechnen keine KA und führen auch keine an die Stadt ab.
Um noch konkreter zu werden : Die Stadtwerke beliefern z.B.Teilgebiete der Stadt und einige Firmen mit Fernwärme zu deren Herstellung sie auch teiweise Erdgas seitens der Gasanstalt beziehen; die Rechnungstellung erfolgt ohne Einbeziehung von KA. Die  Anrechnung der KA erfolgt nur ein Mal im Endverbraucherpreis, obwohl hier eigentlich zwei Vorlieferanten eingeschaltet sind, die Saar-Ferngas und die Gasanstalt.
Vielleicht verstehen Sie jetzt warum der Vorgang Greven für uns nicht nachvollziebar ist.

userD0010:
Es schmerzt nur.
Die Umsatzsteuer ist ein Betrag, den der Energieversorger auf seinen Netto-Verkaufspreis aufschlägt und an die Finanzbehörde (nach Vorsteuerabzug) abzuführen hat.
Die Konzessionsabgabe ist dagegen keine Steuer, sondern ein Entgelt, das der jeweiligen Stadt für die Nutzung von Wegen stadteigenen Grundstücken seitens des Energielieferanten gezahlt wird.
Dass der Endverbraucher sowohl die MWSt. (Umsatzsteuer ! ) als auch die Konzessionsabgabe, aber auch weitere kalkulierte bzw. kalkulatorische Posten im Abnahmepreis für Energie zu zahlen hat, ist hoffentlich hinreichend bekannt.

nomos:
Hier scheinen ja viele Missverständnisse über die Konzessionsabgabe zu bestehen.

Mit der Umsatzsteuer sollte man die Konzessionsabgabe nicht vergleichen. Das sind zwei unterschiedliche Schuhe. Wird die Konzessionsabgabe bei kommunalen Stadtwerken \"nicht verdient\", kann das sogar zu einer verdeckten Gewinnabführung mit steuerlichen Konsequenzen führen.

Wer sich mit der Konzessionsabgabe näher beschäftigen möchte, hier gibt es eine gute fachliche Information.

Ich sehe die Konzessionsabgabe durch nichts gerechtfertigt. Begründet wird sie   letztendlich mit dem Finanzbedarf der Kommunen. Die Konzessionsabgabe wird ja nicht für die Sicherung der Daseinsvorsorge verwendet. Die Gas- und Stromkunden finanzieren damit den allgemeinen Haushalt über die ohnehin überhöhten Preise mit. Wer mit Öl oder Holz heizt ist da fein raus.

Aber wenn man schon über die Mehrwertsteuer spricht, was rechtfertigt eigentlich den Unterschied von 19 % Mehrwertsteuer für umweltfreundliches Heizgas und 7 % Mehrwertsteuer für Pellets? Die Mehrwertsteuer wird auch auf die Konzessionsabgabe berechnet. Ist doch toll wie das so geregelt ist und der Staat immer mit kassiert!  X(

Teuerer \"Zoll\" für umweltfreundliches Gas!

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Stadt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege von den Versorgungsunternehmen und damit über den Preis vom Verbraucher kassiert. Der Bürger bezahlt quasi die Straßen und muss dann trotzdem noch Miete für die Benutzung bezahlen. Die Stadt kassiert zwar vom Versorger, aber der reicht das eins zu eins an den Bürger und Verbraucher weiter. Der Verordnungsgeber hat außerdem nur Höchstsätze festgelegt, aber nicht bestimmt, dass diese überhaupt berechnet oder bis zum Limit ausgeschöpft  werden müssen.

Gerade das umweltfreundliche und so gut wie feinstaubfreie Erdgas gehört gefördert und nicht mit den höchstmöglichen Abgabesätzen belegt.

Die Konzessionsabgabe ist für die Stadt eine nennenswerte Einnahmequelle. Quasi ein Wegebenutzungszoll für eine unverzichtbare Energie.
[*] Hat die Stadt nicht bereits von grundrechtswegen die Versorgung ihrer Bürger mit Strom, Gas und Wasser sicherzustellen?
    [*] Darf die Stadt mit der Konzessionsabgabe über die Kosten hinaus den Verbraucher zur Kasse bitten und damit die Energie über Gebühr verteuern?
    [*] Steht das im Einklang mit den aktuellen Gesetzen und den dort formulierten Zielen?[/list]In der Hansestadt Hamburg gab es bereits 1941 eine bemerkenswerte Konzessionsabgabenverordnung, in deren Vorspruch steht, dass die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.

Wie weit sind wir heute trotz zahlreicher politischen Bekundungen von diesem Ziel entfernt?

Siehe auch hier: Die Zeit

userD0010:
Danke, nomos
Endlich die hoffentlich erleuchtende Nachricht für Zeus, Gridpem und Netznutzer, denn hier ist endlich jemand, der nicht nur die KAV gelesen und verstanden hat, sondern diese auch hoffentlich verständlich vortrug.
Chapeau :D

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