Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
AKW NEE:
Auf diese Behauptung
--- Zitat ---Original von reblaus
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt.
--- Ende Zitat ---
Kommt diese Antwort:
--- Zitat ---Original von nomos
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.
--- Ende Zitat ---
War ja doch nicht alles so schlecht in der Nazizeit, oder? Die Nazis als Verbraucherschützer, mal was neues. Wer ist hier wohl der Propagandist? Wenn Sie diese Peinlichkeit nicht zurücknehmen und sich dafür entschuldigen, sollten Sie hier nicht mehr schreiben dürfen!
nomos:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
Auf diese Behauptung
--- Zitat ---Original von reblaus
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt.
--- Ende Zitat ---
Kommt diese Antwort:
--- Zitat ---Original von nomos
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.
--- Ende Zitat ---
War ja doch nicht alles so schlecht in der Nazizeit, oder? Die Nazis als Verbraucherschützer, mal was neues. Wer ist hier wohl der Propagandist? Wenn Sie diese Peinlichkeit nicht zurücknehmen und sich dafür entschuldigen, sollten Sie hier nicht mehr schreiben dürfen!
--- Ende Zitat ---
@AKW NEE, peinlich ist Ihr Nazivorwurf und da ist eine klare und vorbehaltlose Entschuldigung angebracht. Es ist ein beliebtes aber untaugliches Mittel, Andersdenkende oder politische Gegner öffentlich zu beschädigen, indem man sie in die Nazisecke schiebt. Es ist ein fieses und unfaires Spiel, Nazis in allem und jedem zu finden, der anderer Meinung ist oder nur auf historische Entwicklungen einer Sache verweist. Bei dieser Gelegenheit ist auch der Hinweis angebracht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Wonach wollen Sie Nazis eigentlich beurteilen? Nach der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände\" (KAE) vom 4. März 1941 nach der auch heute noch die Konzessionsabgabe für Wasser bemessen wird?
Ich sehe keinen Grund irgendetwas zurückzunehmen oder etwas zu entschuldigen. Wenn die Forengemeinde Ihrer Meinung sein sollte; ich muß hier nicht schreiben.[/list]
Black:
--- Zitat ---Original von nomos
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.
--- Ende Zitat ---
Leider hat wohl der Russe Berlin eingenommen bevor die Nazis die KA abschaffen konnten....
RR-E-ft:
@Black
Dabei wird oft vergessen, dass man zuvor schon erheblich weiter war und u.a. vor den Toren Moskaus stand, bevor einmal mehr \"General Winter\" in das Geschehen eingriff. Bevor man die Gültigkeit der KA abschaffte, schaffte man zunächst die Gültigkeit der bis dahin bestehenden europäischen Grenzen ab, wie auch das Recht auf Leben ganzer Bevölkerungskreise....
@nomos
Nochmal zum Kern:
Warum sollten Gemeinden (gesetzlich) verpflichtet werden können, auf Gewinnerzielungs- und -maximierungsabsicht gegründeten Privatunternehmen wie E.ON & Co. entsprechende Leitungswegerechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Dazu wären sie wegen des bestehenden Diskriminierungsverbots verpflichtet, wenn sie auch nur einem einzigen Netzbetreiber , und möge es sich dabei auch um einen Eigenbetrieb handeln, die Leitungswegerechte unentgeltlich einräumen. Jeder private Netzbetreiber könnte wegen des Diskriminierungsverbots die Einräumung der gleichen Rechtsposition und somit unentgeltliche Leitungswegerechte von der Gemeinde verlangen.
Mit dieser zentralen Frage haben Sie sich m.E. nicht auseinadergesetzt. Es könnte doch gerade gegen Haushaltsrecht verstoßen, wenn man auf Entgelte solcher Privatunternehmen wie E.ON & Co. für Sondernutzungen verzichtet. Ebenso fehlt es wohl an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Verzicht auf die Erhebung der Konzessionsabgaben tatsächlich mit sinkenden Energiepreisen vor Ort verbunden sein wird, insbesondere überregionale Anbieter exakt für die eigene Gemeinde gegenüber allen anderen Gebieten günstigere Preise anbieten werden. Dies steht wohl zu bezweifeln.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Nochmal zum Kern:
Warum sollten Gemeinden (gesetzlich) verpflichtet werden können, auf Gewinnerzielungs- und -maximierungsabsicht gegründeten Privatunternehmen wie E.ON & Co. entsprechende Leitungswegerechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Dazu wären sie wegen des bestehenden Diskriminierungsverbots verpflichtet, wenn sie auch nur einem einzigen Netzbetreiber , und möge es sich dabei auch um einen Eigenbetrieb handeln, die Leitungswegerechte unentgeltlich einräumen. Jeder private Netzbetreiber könnte wegen des Diskriminierungsverbots die Einräumung der gleichen Rechtsposition und somit unentgeltliche Leitungswegerechte von der Gemeinde verlangen.
Mit dieser zentralen Frage haben Sie sich m.E. nicht auseinadergesetzt. Es könnte doch gerade gegen Haushalstrecht verstoßen, wenn man auf Entgelte solcher Privatunternehmen wie E.ON & Co. für Sondernutzungen verzichtet. Ebenso fehlt es wohl an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Verzicht auf die Erhebung der Konzessionsabgaben tatsächlich mit sinkenden Energiepreisen vor Ort verbunden sein wird, insbesondere überregionale Anbieter exakt für die eigene Gemeinde gegenüber allen anderen Gebieten günstigere Preise anbieten werden. Dies steht wohl zu bezweifeln.
--- Ende Zitat ---
@ RR-E-ft, das Diskriminierungsverbot verbietet die Willkür, es verpflichtet nicht zu einer Berechnung eines Entgelts.
Es ist lediglich eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung verboten.
Die Gemeinde wird bei mehreren Bewerbern nach den Kriterien der eigenen Verantwortung und Verpflichtungen den geeignetsten Netzbetreiber wählen müssen. Wenn sich kein geeigneter Netzbetreiber findet wird die Gemeinde, was vielfach der Realität entspricht, das Netz selbst betreiben. Das Netz dient der Versorgung der Bürger der Gemeinde. Einen Zwang zur Berechnung einer \"Miete\" sehe ich nicht.
Ich sehe auch keinen Verstoß gegen Haushaltsrecht, ansonsten würde jede Gemeinde, die nicht die höchstmöglichen Gewerbsteuerhebesätze berechnet dagegen verstossen. Es gibt auch wenige Kommunen die auf Kindergartengebühren verzichten. Da sehe ich auch keine Pflicht zur Berechnung und ebenfalls kein Verstoß gegen Haushaltsrecht. Es gibt ja auch bei der KA jahrelange Verzichtsbeispiele ohne dass das Haushaltsrecht verletzt worden wäre. Das nachstehende Beispiel gibt Ihrem Hinweis aber leider Recht, obwohl ja § 4 (2) der KAV vorschreibt, dass ein Verzicht in den Tarifen berücksichtigt werden muss.
Aus meiner Sicht ist es aus Verbrauchersicht eine traurige Entwicklung, wenn die wenigen guten Beispiele unter den heute angeblich vorgegebenen Bedingungen auch noch verschwinden. Richtig finde ich das nicht!
--- Zitat ---Die Gemeinde verzichtete seit Einführung der Konzessionsabgabe für Strom im Jahr 1992 auf die Erhebung. Jährlich waren das knapp 50.000,-- € die den Stromabnehmern auch nicht berechnet wurden. Mittlerweile bieten die Stromlieferanten aber überwiegend Pauschaltarife an. Darin eingerechnet ist der volle Konzessionsabgabesatz auch wenn die Gemeinde diese nicht beansprucht. Die Konzessionsabgabe verbleibt somit beim Energieversorger. Der Gemeinderat hat deshalb die Erhebung ab 2009 beschlossen.
--- Ende Zitat ---
Quelle siehe hier[/list]
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