Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
nomos:
--- Zitat ---RR-E-ft: Zudem kann man bei Lektüre der entsprchenden Bestimmungen des EnWG 2005 feststellen, dass der entsprechenden berechtigten Kritik von Dr. Spreer am EnWG 1998 insoweit abgeholfen wurde.
--- Ende Zitat ---
Man muß da noch viel abhelfen und wenn nicht, wird man bei dieser \"Abgabe\" noch lange weiter streiten, da bin ich mir sicher.
PWC[/list]Es ist unzutreffend, dass die Konzessionsabgabe \"unbestritten\" sei. Die Frage \"privatrechtliches Entgelt\" oder nicht ist dabei nur ein Teilaspekt. Über die Konzessionsabgabe wird schon sehr lange gestritten. Eine ordentliche Regelung fehlt bis heute. Was heute trotz diverser Novellierungen vorliegt ist ein unakzeptabler Murks.
Die gegenseitig verfolgten Interessen sind mindestens so alt wie die Republik. Die kommunale öffentliche Hand aggiert gegen die von Land Bund und im Ergebnis gegen die Verbraucher. Das Ergebnis ist jedenfalls großer Murks. Der Verbraucher zahlt die Zeche immer ;) - frei nach Götz Werner.
\"Konzessionsabgabe\" oder Gewinn, im kommunalen Konzern \"nur\" eine Frage der Steuer. Egal, der Verbraucher zahlt so oder so, trotz märchenhafter Gesetze (EnWG).
Auch wenn das keine juristische Fachzeitschrift ist, erlaube ich mir zur allgemeinen Information aus der nachstehenden Quelle (Die ZEIT, Ausgabe 43, 26.10.1950) zu zitieren:
--- Zitat ---Quelle für den Kämmerer
»eher wird mancher erstaunt sein; zu hören, daß die Gemeinden sich — auch von ihren eigenen Versorgungsbetrieben — Konzessionsgebühren zahlen lassen, mit der historisch-rechtlichen Begründung, dies sei ein Entgelt dafür, daß sie den kommunalen Grund und Boden für die Verlegung der Leitungen (Gas-, Wasser-, Kabel für elektrischen Strom) hergeben. Was gegenüber privatwirtschaftlichen Versorgungsunternehmen noch verständlich wäre, wird schwer faßbar, wenn es sich um Versorgungsbetriebe handelt, die von den Kommunen als selbständige Rechtspersönlichkeit privatrechtlicher Gestalt (Eigengesellschaft) oder gar als reiner Eigenhetrieb ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb) geführt werden. Tatsächlich wird von Jeher seitens der Gemeinden eine Konzessionsabgabe auch von derartigen Betrieben gefordert. Sie ist sogar eine nicht unbedeutende Quelle der gemeindlichen Haushaltsmittel. Es wird geschätzt, daß zur Zeit jährlich zwischen 250 und 300 Mill. DM in Form von Konzessionsabgäben von den Versorgungsunternehmen zu den Gemeinden hinbewegt werden. Nun könnte es den Gemeinden schließlich gleichgültig sein, ob sie die Abgabe als solche oder in Gestalt der ihnen ohnehin zukommenden Gewinne dieser Unternehmen erhalten. Der Begriff \"Gewinn\" gibt aber den Schlüssel zum Verständnis. Die Versorgungsbetriebe sind nämlich körperschaftsteuerpflichtig, selbst wenn sie als nicht besonders ausgegliederte Betriebe der Gemeinden geführt werden. Erhalten die Gemeinden aus dem Gewinn vorweg ihre Konzessionsabgabe, dann ist diese bei ihnen keine steuerpflichtige Einnahme. Bei den Versorgungsunternehmen aber sind die Konzessionsabgaben grundsätzlich Betriebsausgaben, die den steuerpflichtigen Gewinn schmälern:
Hohe Konzessionsabgabe = niedrigere Körperschaftsteuer bei den Versorgungsbetrieben, steuerfreie Einnahmen bei den Gemeinden. Es ist eben ein Unterschied ob man von einem Gewinn von 1 Million rund 500 000 DM Körperschaftsteuer zahlt oder von diesem Gewinn erst einmal 500 000 DM Konzessionsabgabe an die Gemeinde abführt und von den restlichen 500 000 DM nur 250 000 DM Körperschaftsteuer bezahlt. Die Gemeinde erhält im ersten Falle insgesamt nur 500 000 DM, im zweiten aber 750 000 DM aus ihrem Versorgungsbetrieb.
Das ist natürlich schematisch ausgedrückt und gibt nur das Grundsätzliche wieder. In der Praxis wären und sind die Dinge durchaus nicht immer so einfach. Das Interesse an der Konzessionsabgabe war eine ganze Zeit lang sogar ausgesprochen gering, solange nämlich, als die von den Versorgungsbetrieben zu zahlende Körperschaftsteuer an die Gemeinden zurücküberwiesen wurde. Das wurde anders ab 1938, als die Rücküberweisung fortfiel und die Gemeinden damit nicht mehr in den vollen Genuß der erzielten Gewinne kamen. (Heute hat nur Hessen die Körperschaftsteuer-Rücküberweisung wiedereingeführt.)
Es ist wichtig, festzuhalten, daß die Konzessionsabgabe zwischen Gemeinde und Versorgungsbetrieb vereinbart wurde.
Mit Beginn des Krieges trat der Komplex Konzessionsabgabe in ein neues kritisches Stadium.
Man entdeckte nämlich das preisrechtliche Gesicht an ihr, das sich in der naheliegenden Überlegung auftut, daß hohe Konzessionsabgaben letzten Endes vom Verbraucher, im Preis der Versorgungsleistung, mitbezahlt werden müssen. Der Reichskommissar für die Preisbildung stoppte daher 1941 die Konzessionsabgabe mit der ausdrücklichen Begründung, die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser anzubahnen. Die hierzu erlassene Konzessionsabgabenanordnung (KAE) begrenzte den Höchstbetrag der zu zahlenden Konzessionsabgaben unabhängig von getroffenen Vereinbarungen auf bestimmte Sätze mit dem Ziel, sie allmählich völlig abzubauen.
Diese Regelung gilt noch heute. Sie ist den Gemeinden sehr unangenehm, den Finanzämtern jedoch einigermaßen willkommen, weil die in der KAE und ihren Durchführungsbestimmungen gegebenen Normungen ihnen die Frage weitgehend abnehmen, was als angemessene Konzessionsabgabe anzusehen ist.
Nach dem Gesagten ist es nicht verwunderlich, wenn die KAE heute im Mittelpunkt des Interesses bei der Beratung des Preisgesetzes steht. Der Vorstoß kommt von den Gemeinden über die kommunalen Spitzenverbände. Sie möchten ab sofort die KAE aufgehoben sehen und an ihre Stelle die völlige Vertragsfreiheit zwischen Gemeinde und Versorgungsbetrieb treten lassen. — Das Bundeswirtschaftsministerium möchte anders. Es will die Frage vertagen und erst in das für 1951 angekündigte neue Energie-Wirtschaftsgesetz einbauen.
Das Bundesfinanzministerium steht abwartend, aber sehr interessiert zwischen beiden. Denn es ist klar, fällt die für die Finanzämter so angenehme Begrenzung der Konzessionsabgabe durch Aufhebung der KAE, dann sind zeitraubende Ermittlungen und wahrscheinlich sogar umfangreiche Steuerprozesse wegen der Angemessenheit der Konzessionsabgabe unausbleiblich. Ja, die Finanzverwaltungen kämen sogar in die Lage, die bisher überhaupt noch nicht gründlich geprüfte Frage zu klären, ob die Konzessionsabgabe ihrem Wesen nach überhaupt eine Betriebsausgabe sein kann.
Und natürlich ist die Sache auch preisrechtlich nicht ohne Bedeutung. Nimmt man an, daß die Konzessionsabgaben sich nach Aufhebung verdoppeln, also auf 5—600 Mill. DM jährlich kommen würden, dann kann das preismäßig recht fühlbar werden. Bezahlen würde die Konzessionsabgabe jedenfalls der Verbraucher: formell im Strom-, Wasser-, und Gaspreis - sachlich als (verdeckte) öffentliche Abgabe. Es ist also ein Steuersurrogat, das der Verbraucher aufbringen muß.
...........
--- Ende Zitat ---
[/list]
Black:
@nomos
Interessant, dass Sie PWC zur Quelle Ihrer erkenntnisse machen. Ich dachte die fertigen sonst immer nur \"bezahlte Parteigutachten\" zur Preisbilligkeit.
nomos:
--- Zitat ---Original von Black
@nomos
Interessant, dass Sie PWC zur Quelle Ihrer erkenntnisse machen. Ich dachte die fertigen sonst immer nur \"bezahlte Parteigutachten\" zur Preisbilligkeit.
--- Ende Zitat ---
Ich dachte das noch nie!
reblaus:
@nomos
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt. Wie weit sind Sie mit der Sammlung von Unterschriften, damit die Konzessionsabgabe in Ihrer Gemeinde baldmöglichst per Bürgerbegehren fallen kann. Haben Sie ausreichend Zustimmung erkennen können?
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt. Wie weit sind Sie mit der Sammlung von Unterschriften, damit die Konzessionsabgabe in Ihrer Gemeinde baldmöglichst per Bürgerbegehren fallen kann. Haben Sie ausreichend Zustimmung erkennen können?
--- Ende Zitat ---
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.
Vielleicht sollte sich PWC um den Kern kümmern und sich weniger um die \"richtige Höhe\" der KA bemühen, sondern grundsätzlich klären, ob dieses Abgabensurrogat überhaupt der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit stand hält. PricewaterhouseCoopers denkt ja angeblich nicht nur nach, sondern auch vor. Alleine dieser Streit ist schon ein Indiz. Propagandisten wie Sie könnten nur hoffen, dass die Einnahmequelle erhalten bleibt, sicher ist das bei diesem Chaos nicht! Im Falle des Falles ginge es um mehr als nur um Millionen. [/list]
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln