Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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Black:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Black
Meinen Sie mit \"jetzt\", dass diese Definition nun auch bei Ihnen angekommen ist? Denn in der Fachliteratur wird der Charakter als privatrechtliches Entgelt schon sehr lange vertreten (vergl. zB. Cronauge, Das neue Konzessionsabgabenrecht, 1992 , S. 15)

--- Ende Zitat ---
Ja klar, 1992 war das Energiewirtschaftsrecht schon neu geregelt und die privatrechtliche Straßenmiete war schon in der Pipeline.
--- Ende Zitat ---
Nun, also wird seit über 16 Jahren die KA in der Fachliteratur als privatrechtliches Entgelt definiert. Das ist also kein überraschend neuer Zustand.





--- Zitat ---Original von nomos
Diese Abgabe wird bis heute zu den staatlichen Steuern und Abgaben gerechnet
--- Ende Zitat ---

Welche (ernstzunehmende) Person tut das denn?



--- Zitat ---Original von nomos
Es gibt Fachleute, die sehen da noch viel mehr \"Murks\":
--- Ende Zitat ---

Auch Dr. Frithjof Spreer, plädiert in dem von Ihnen verlinkten Beitrag nur für eine Umstellung der Berechnungsmethode der KA, aber nicht für ihre Abschaffung.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von nomos
Diese Abgabe wird bis heute zu den staatlichen Steuern und Abgaben gerechnet
--- Ende Zitat ---
Welche (ernstzunehmende) Person tut das denn?
--- Ende Zitat ---
Haben Sie nicht geklickt? Nein, eine Antwort macht auch keinen Sinn.
Eine \"(ernstzunehmende) Person\" tut so was nicht, sonst fällt sofort das Prädikat weg. ;)
--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von nomos
Es gibt Fachleute, die sehen da noch viel mehr \"Murks\":
--- Ende Zitat ---
Auch Dr. Frithjof Spreer, plädiert in dem von Ihnen verlinkten Beitrag nur für eine Umstellung der Berechnungsmethode der KA, aber nicht für ihre Abschaffung.
--- Ende Zitat ---
Richtig erkannt, ich bin da sehr altmodisch (siehe oben 1941) und plädiere für die Abschaffung. Außerdem geht die Modifizierung die Dr. Spreer da sieht schon in die richtige Richtung:
--- Zitat ---Bei konsequent durchdachtem Unbundling wird klar, dass die Kommunen nur die Netzbetreiber konzessionieren können, die dann, als natürliche Monopolisten, auch konzessionsabgabenpflichtig würden und die Konzessionsabgaben auf die Netznutzungsentgelte umlegen könnten. Die im freien Wettbewerb erfolgte Lieferung dagegen muss konzessionsabgabenfrei sein.
--- Ende Zitat ---

Black:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von nomos
Diese Abgabe wird bis heute zu den staatlichen Steuern und Abgaben gerechnet
--- Ende Zitat ---
Welche (ernstzunehmende) Person tut das denn?
--- Ende Zitat ---

Haben Sie nicht geklickt? Nein, eine Antwort macht auch keinen Sinn.
Eine \"(ernstzunehmende) Person\" tut so was nicht, sonst fällt sofort das Prädikat weg. ;)

--- Ende Zitat ---

Muahaha...weil EWE die KA so auf ihrer Firmen-Homepage (!) unter \"Abgaben\" listet wollen Sie darin einen ernsthafte Meinung innerhalb der rechtswissenschaftlichen Diskussion erkennen, die KA als Abgabe im rechtlichen Sinn zu klassifizieren?

Und daraus leiten Sie dann noch eine Aussage ab, die einen breiten Konsens vortäuscht \"Diese Abgabe wird bis heute zu den staatlichen Steuern und Abgaben gerechnet \"

Haben Sie noch was Besseres?

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Muahaha...weil EWE die KA so auf ihrer Firmen-Homepage (!) unter \"Abgaben\" listet wollen Sie darin einen ernsthafte Meinung innerhalb der rechtswissenschaftlichen Diskussion erkennen, die KA als Abgabe im rechtlichen Sinn zu klassifizieren?

Und daraus leiten Sie dann noch eine Aussage ab, die einen breiten Konsens vortäuscht \"Diese Abgabe wird bis heute zu den staatlichen Steuern und Abgaben gerechnet \"

Haben Sie noch was Besseres?
--- Ende Zitat ---
Das war ein Beispiel und es gibt davon viele. Ich muss Ihnen doch jetzt hoffentlich nicht sämtliche Firmen- und sonstige Seiten auflisten, wo das auch so ist.

Hier noch ein Beispiel aus einem Vergleichsportal. Was finden Sie da unter Abgaben und Steuern?

Dann zitiere ich auch mal aus Anfang der 90er:


--- Zitat ---Nach Feststellung der Süddeutschen Zeitung (2.8.) handelt es sich bei der Konzessionsabgabe um eine \"neue Steuer durch die Hintertür\", da die den Energieversorgern damit aufgebürdeten Belastungen letztlich der Verbraucher zu bezahlen habe.
--- Ende Zitat ---
Das hier ist zwar ein Verbraucherforum und kein rechtswissenschaftliches Seminar, aber  da wäre diese heutige \"Konzessionsabgabe\" mit Sicherheit innerhalb einer \"rechtswissenschaftlichen Diskussion\" und erst recht unter einer steuerwissenschaftlichen Diskussion eine harte Nuss. Es sprechen eine Vielzahl von Merkmalen für eine staatliche Abgabe. Über die entsprechende Wirkung kann man kaum streiten. Aber das führe ich jetzt nicht nochmals aus.[/list]

RR-E-ft:
@nomos

Ich glaube nicht, dass die Konzessionsabgaben für ein juristisches Seminar eine harte Nuss sein müssen. Aber vielleicht besuchen Sie einfach mal eines, um dies selbst festzustellen.

Es ist unbestritten, dass es sich bei den sog. Konzessionsabgaben nach dem EnWG um ein privatrechtliches Entgelt handelt. Für das Gegenteil  kann man sich nicht auf Aussgen der EWE und anderer Versorger und ihrer Lobbyverbände berufen. Oder meinen Sie, auch die juristische Qualifikation der Kollegen vom Bundeskartellamt, welche dies in einer aktuellen Entscheidung explizit nochmals erwähnt haben, in Zweifel ziehen zu müssen. Es ist wohl davon auszugehen, dass diese Kollegen mehr rechtswissenschaftliche Seminare von innen gesehen haben als die Anzahl Ihrer Erwähnungen solcher  Seminare hier und andernorts. Die Süddeutsche Zeitung ist ein anerkanntes Blatt, aber eben nicht als juristische Fachzeitschrift, weshalb es nicht zielführend sein kann, sich innerhalb einer Diskussion auf eine fremdzitierte Zuschreibung einer Feststellung des Blattes zu berufen. Es ist auch nicht überschaubar, was diese Zeitung in der langen Geschichte ihres Bestehens bisher sonst  alles schon festgestellt hat und was ggf. erst noch von dieser festzustellen wäre.  

Zudem kann man bei Lektüre der entsprchenden Bestimmungen des EnWG 2005 feststellen, dass der entsprechenden berechtigten  Kritik von Dr. Spreer am EnWG 1998 insoweit abgeholfen wurde.

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