Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
Das Grundgesetz gibt keine Wirtschaftsordnung vor. Wir könnten auch eine Staatswirtschaft etablieren.
......

--- Ende Zitat ---
Richtig ist,  dass der Verfassungsgeber die soziale Marktwirschaft nicht ausdrücklich als Wirtschaftssystem beschrieben hat. Wir können der Verfassung aber entnehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist. Ein Sozialstaat ist ein Staat, der jedem  Bürger ein menschenwürdiges Leben gewährleistet und den in Not geratenen Bürgern hilft. Die Wirtschaftsordnung mit der sozialen Marktwirtschaft entspricht somit der Verfassung.

Was Prof.Dr. Hermann von Laer dazu sagt, können Sie hier nachlesen wenn Sie möchten.

Es ist nicht alles bedeutungslos was Sie da aufzählen und die Kontrolle der verordnungsgerechten Rechnungsstellung  und Abführung der Konzessionsabgabe erfolgt weder durch den Gemeindrat noch durch die Verwaltung. Fragen Sie mal in Ihrem Rathaus nach wie uns was da kontrolliert wird. Die KA wird vielleicht ausnahmsweise durch die Betriebsprüfung im Falle der möglichen verdeckten Gewinnausschüttung ins Auge genommen. Der Gegenstand ist dort aber nicht die korrekte Abrechnung und Abführung, sondern die steuerliche Behandlung.

Die Diskussion mit Ihnen macht auf dieser Basis keinen Sinn.[/list]

reblaus:
@nomos
Der Gemeinderat muss dem Konzessionsvertrag zustimmen. In diesem ist Höhe und Modalität der Konzessionsabgabe eindeutig bestimmt. Wenn sich dann einzelne Beamte mit dem Geschäftsführer der Gemeindewerke zusammensetzen und irgend etwas anderes auskungeln, ist das gesetzeswidrig und eventuell strafbar. Hierfür sind spezielle Behörden zuständig. Der Gesetzesverstoß Einzelner begründet aber nicht, dass das Gesetz gegen das verstoßen wurde, unsinnig ist. Wenn Sie befürchten, dass man in Ihrem Rathaus zuviel kungelt, sollten Sie sich mit der KAV bewaffnen, und denen diese Verordnung um die Ohren hauen, damit sie zukünftig korrekt angewendet wird.

Das Sozialstaatsprinzip erfordert Einnahmen des Staates. Die Konzessionsabgabe ist daher sogar geeignet den Sozialstaat zu stärken.

Wie Sie ganz richtig bemerken, ist dies ein ernstes Forum, in dem sich zahlreiche Verbraucher Hilfe bei ihren Problemen erwarten. Wenn Sie hier die objektiv falsche Behauptung aufstellen, dass eine Konzessionsabgabe unzulässig oder zumindest verfassungswidrig sei, ist es die Pflicht jedes sachkundigen Mitglieds Ihnen ganz energisch zu widersprechen und unnachsichtig auf die Fehlerhaftigkeit Ihrer Argumentationskette hinzuweisen. Anderenfalls würden andere Leser den falschen Eindruck gewinnen, dass Ihre Ansicht einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten könnte und als Meinung vertretbar ist.

Ich habe Sie nicht veranlasst mit undurchdachten und falschen Überlegungen an die Öffentlichkeit zu treten. Wenn Sie dies dennoch tun, setzen Sie sich dem Risiko aus, dass Ihre fehlerhaften Gedankengänge schonungslos öffentlich diskutiert werden.

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
.......
Wenn Sie hier die objektiv falsche Behauptung aufstellen, dass eine Konzessionsabgabe unzulässig oder zumindest verfassungswidrig sei, ist es die Pflicht jedes sachkundigen Mitglieds Ihnen ganz energisch zu widersprechen und unnachsichtig auf die Fehlerhaftigkeit Ihrer Argumentationskette hinzuweisen. Anderenfalls würden andere Leser den falschen Eindruck gewinnen, dass Ihre Ansicht einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten könnte und als Meinung vertretbar ist.

Ich habe Sie nicht veranlasst mit undurchdachten und falschen Überlegungen an die Öffentlichkeit zu treten. Wenn Sie dies dennoch tun, setzen Sie sich dem Risiko aus, dass Ihre fehlerhaften Gedankengänge schonungslos öffentlich diskutiert werden.
--- Ende Zitat ---
Das ist starker Tobak was Sie da als  \"sachkundiges Mitglied\" abliefern. Wo ist sie denn, Ihre objektive \"wissenschaftliche Überprüfung\"?  Ich glaube auch nicht, dass alle die Sie als \"sachkundiges Mitglied\" damit vereinnahmen wollen, alle ihre Ansichten teilen. Ich nehme für mich mindestens ebenso in Anspruch, dass ich auch sachkundig bin, allerdings erwarte ich nicht, dass jeder Forumsteilnehmer meiner Meinung in allen Punkten folgt. Wenn keine Meinungsunterschiede mehr gegeben oder diese nicht mehr zugelassen sind, kann das Forum schliessen.

Die Ungereimtheiten und wo die \"Fehlerhaftigkeit\" zu finden sind, ist schon an anderer Stelle \"objektiv\" aufgefallen:  

Stromsparen an der Tankstelle

Heizlüfter im Kühlhaus

und das Thema ist nicht wirklich neu:

--- Zitat ---Es gibt eine Konzessionsabgabenverordnung von 1941, in deren Vorspruch es heißt, daß die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität. Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.
--- Ende Zitat ---
1956 - Hansestadt?

Eibelstadt; war die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter nie das Wort \"Konzessionsabgabe\", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Auffassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis berechnet wurde. Bis man feststellte, dass dem nicht so ist. Die Stadtwerke teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Das mussten die Räte und die Gaskunden glauben, kontrollieren konnten sie es nicht.

Die SPD-BW machte sich Sorgen um die Gas-Konzessionsabgabe wegen dem beginnenden Wechsel von Gaskunden (Sondervertrag!). Sie möchte die Pfründe für die Kommunen via Bundesratsinitiative (KA-Lückenschluss zum Sondervertrag) sicherstellen.  Im Landtag B-W

Die \"Konzessionsabgabe\" wirklich ohne Zweifel und kein Thema?

Zu Ihrem Sozialstaats-Ausflug:

Der grund- oder ersatzversorgte Gaskunde bezahlt das höchste und zigfache des völlig zweckfreien \"Entgelt\" für den Stadtsäckel.  Sehr sozial!

Die sogenannte Konzessionsabgabe entfällt sogar ganz, wenn der Durchschnittspreis für Sonderkunden (incl. Steuern und Abgaben, ohne Umsatzsteuer) unter dem vom statistischen Bundesamt ermittelten Grenzpreis liegt.

... und gegen eine schonungslose öffentliche Diskussion habe ich überhaupt nichts, im Gegenteil, das wünsche ich mir nicht nur in diesem Forum.

Diese \"Abgabe\" ist ein Preisbestandteil für Energie und die Diskussion gehört in dieses Forum, wohin denn sonst?

Wenn Sie der Meinung sind, dass mit dieser \"Abgabe\" alles in Ordnung ist, dann dürfen sie das gerne schonungslos mit Argumenten und Nachweisen darlegen. Was ich hier allerdings übehaupt nicht in Ordnung finde, sind Verunglimpfungen und Unterstellungen. Ja, ich habe Zweifel an der Verfassungsmässigkeit dieser \"Abgabe\", das habe ich wohl ausreichend begründet. Sie müssen das ja nicht teilen! Ich habe aber nicht geschrieben, dass die Verfassungswidrigkeit bereits festgestellt ist. [/list]

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
@Ronny, die kommunale Lobbyarbeit ist enorm und zeigt selbstverständlich Wirkung. Sie ist ja auch leicht zu finanzieren. Der Bürger und Verbraucher zahlt. Die Verbraucher bringen leider bis heute kein adäquates Gegengewicht auf.
--- Ende Zitat ---

Jeder Konzessionsvertrag muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Im Gemeinderat sitzen \"normale\" Bürger und damit selbst Verbraucher, die wiederum von anderen Bürgern gewählt wurden. Es handelt sich damit nicht um eine finstere Lobbygruppe sondern Bürger, die die Interessen der Gemeinde wahrnehmen.


--- Zitat ---Original von nomos
Gemeindestraßen sind öffentliches Eigentum, sie haben eine Zweckbestimmung, dazu zähle ich auch die Versorgung.
--- Ende Zitat ---

Das scheint eines Ihrer Hauptargumente zu sein. \"Straßen dienen auch der Versorgung, daher darf dafür kein (Extra)geld verlangt werden.\"

Sie vergessen dabei, dass Autobahnen auch dem Schwerfernverkehr dienen und trotzdem eine LKW-Maut verlangt wird (auch die zahlt nach Ihrer Logik ja letztendlich der Endverbraucher). Auch Marktplätze als öffentliche Plätze in Gemeinden \"dienen\" der Abhaltung von Märkten und Volksfesten. Trotzdem dürfen die Gemeinden von Marktbudenbetreibern und Schaustellern ein Entgeld verlangen. Zweckbestimmung einer Sache und Zahlung eines Entgeltes schließen sich also nicht aus.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Jeder Konzessionsvertrag muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Im Gemeinderat sitzen \"normale\" Bürger und damit selbst Verbraucher, die wiederum von anderen Bürgern gewählt wurden. Es handelt sich damit nicht um eine finstere Lobbygruppe sondern Bürger, die die Interessen der Gemeinde wahrnehmen.
--- Ende Zitat ---
Ja klar, alles in Ordnung ohne Lobbyeinfluss.

Die nicht existente Lobbyarbeit ist ja erfolgreich. Sie können da doch ganz zufrieden sein.

Die meisten Gemeinderäte sind nicht wesentlich besser informiert wie die Verbraucher. Da habe ich Erfahrungen! Die Lobbyisten finden Sie eher in der Verwaltung, da sitzen Politiker mit bemerkenswerten Mehrfachfunktionen und weiteren Mandaten.

Mehrere Verbände sind aktiv und beschäftigen Heerscharen von Beratern und Juristen. Dazu braucht man selbstverständlich viel Geld. Der Bürger und Verbraucher zahlt auch das.  Aber das hatten wir alles schon.
   
Schöne heile Bürger- und Verbraucherwelt! Für wie dumm Bürger und Verbraucher gehalten werden!?

@Black, müssen wir bei dieser Begründung erwarten, dass bald das allgemeine Gehwegsbenutzungsentgelt eingeführt wird. Zwischen der genannten Maut und der Konzessionsabgabe gibt es noch ein paar feine Unterschiede, die man beim groben Abkassieren gerne übersieht.    
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