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Konzessionsabgabe

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nomos:
@Ronny, die kommunale Lobbyarbeit ist enorm und zeigt selbstverständlich Wirkung. Sie ist ja auch leicht zu finanzieren. Der Bürger und Verbraucher zahlt.

Die Verbraucher bringen leider bis heute kein adäquates Gegengewicht auf. Die Veränderung der Mindestgewinnregelung ist auf diese Lobbyarbeit zurückzuführen. Man will sie von kommunaler Seite selbstverständlich ganz beseitigen.
 
Mit dem Verweis auf die Mindestgewinnregelung zeige ich auf, dass es sich bei der Konzessionsabgabe eben nicht um eine einfache Mietzahlung (Miete für die Straßennutzung) handelt. Im Fall es Falles wird die Konzessionsabgabe vom Fiskus zur Sicherung der eigenen Steuereinnahmequelle behandelt wie eine Gewinnausschüttung.

Gemeindestraßen sind öffentliches Eigentum, sie haben eine Zweckbestimmung, dazu zähle ich auch die Versorgung. Die Begründung für das \"Gemeindeentgelt\" finden sie überwiegend.  Über die für die Verbraucher überwiegend verborgene Entstehung der heutigen chaotischen \"Konzessionsabgabe\" habe ich meine Meinung ja schon  geschrieben. Es gibt sicher mehr Juristen, die für die Entwicklung und Vertretung des \"Konzessionsabgaben-Gemeindeentgelts\" bezahlt werden als umgekehrt. Ich bilde mir aber meine eigenes Urteil und habe auch eine eigene Meinung.   Ich teile die Version Zahlung für eine Gegenleistung  (und hier auch wieder mal in Form der Gewinnsicherung) nicht. Aber auch das habe ich alles schon begründet.

PS:
Bemerkenswert ist, dass da die eine öffentliche Hand mit der anderen öffentlichen Hand streitet. Viele kommunalen \"Steuersparmodelle\" in Form der Quersubventionierung oder der Holdingkonstrukte gehen zu Lasten von Land und Bund.  Aber keine Sorge, der Bürger und Verbraucher zahlt trotzdem alles. Götz Werner sagt, der Endverbraucher zahlt letztendlich immer alles.  Ich denke hier hat er Recht.

reblaus:
@nomos
Wenn Finanzbehörden oder Finanzgerichte zu dem Ergebnis kommen, dass Konzessionsabgaben im Einzelfall eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, wollen sie noch lange nicht die Konzessionsabgabe als ganzes abschaffen. Zu früheren Zeiten wurden z. B. die Gehälter von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern penibel darauf überprüft, dass sie auch ja nicht den unter Fremdgeschäftsführern üblichen Rahmen überschreiten, was ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wurde. Kein Finanzamt hat damit aber beabsichtigt, dass Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Dienste kostenlos zur Verfügung stellen müssen.

Ich lasse mich ja gerne dafür kritisieren, dass ich nicht jeden Beitrag in diesem Forum so bierernst nehme, wie er vom Verfasser gedacht war. Wenn Sie aber auf einer ernsten Diskussion bestehen, darf man von Ihnen erwarten, dass Sie sich mit den Gegenargumenten - die erdrückend sind - zumindest ernsthaft auseinander setzen. Um Argumente, die Sie nicht widerlegen können, drücken Sie sich aber nur herum.

So wäre z. B. endlich mal eine Stellungnahme angebracht, ob Sie ernsthaft der Ansicht sind, dass die Konzessionsabgabe ohne gesetzliche Grundlage erhoben wird, oder dass diese gesetzliche Grundlage der Verfassung widerspricht, und wenn ja, warum.

Nur weil Einzelne eine gesetzliche Ermächtigung missbrauchen, heißt das noch nicht, dass die Ermächtigung selbst missbräuchlich ist.

Falls Sie Ihre Beiträge hier nur als politische These zur Änderung der derzeitigen Gesetzeslage verstehen, dann könnten Sie auch dies hier mal deutlich mitteilen.

Schon allein um Ihr weiteres Vorgehen in dieser Herzensangelegenheit festzulegen, sollten Sie sich über diese Fragen langsam im Klaren sein.

superhaase:

--- Zitat ---Original von reblaus
Wenn Sie aber auf einer ernsten Diskussion bestehen, darf man von Ihnen erwarten, dass Sie sich mit den Gegenargumenten - die erdrückend sind - zumindest ernsthaft auseinander setzen. Um Argumente, die Sie nicht widerlegen können, drücken Sie sich aber nur herum.
--- Ende Zitat ---
Das kenn ich auch von ihm!  :D
Er weicht dann immer aus und springt zum nächsten Argument, das er dann gerne in einen falschen Bezug setzt und so tut, als ob er damit das umgangene Argument widerlegt hätte. Das ist schwer zu ertragen....  :tongue:

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
Wenn Finanzbehörden oder Finanzgerichte zu dem Ergebnis kommen, dass Konzessionsabgaben im Einzelfall eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, wollen sie noch lange nicht die Konzessionsabgabe als ganzes abschaffen. Zu früheren Zeiten wurden z. B. die Gehälter von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern penibel darauf überprüft, dass sie auch ja nicht den unter Fremdgeschäftsführern üblichen Rahmen überschreiten, was ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wurde. Kein Finanzamt hat damit aber beabsichtigt, dass Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Dienste kostenlos zur Verfügung stellen müssen.
--- Ende Zitat ---
Trotz Ihrer offensichtlichen Streitsucht und Unsachlichkeit antworte ich nochmal. Wo haben Sie denn dieses Argument wieder gelesen. Wo wurde geschrieben, dass das die Absicht des BFH war und was hat das \"Finanzamt\" beabsichtigt?  Um was geht es bei der besonderen Behandlung der KA?  Was Ihr Geschäftsführerbeispiel betrifft, es gibt übrigends Verbraucher die keine Konzessionsabgabe bezahlen und das nach geltenden Regeln (KAV).  

Lesen Sie auch was nicht geschrieben steht und haben Sie das Unterstellen von Ihrem Befürworter superhaase übernommen?
--- Zitat ---Original von reblaus
Ich lasse mich ja gerne dafür kritisieren, dass ich nicht jeden Beitrag in diesem Forum so bierernst nehme, wie er vom Verfasser gedacht war. Wenn Sie aber auf einer ernsten Diskussion bestehen, darf man von Ihnen erwarten, dass Sie sich mit den Gegenargumenten - die erdrückend sind - zumindest ernsthaft auseinander setzen. Um Argumente, die Sie nicht widerlegen können, drücken Sie sich aber nur herum.
--- Ende Zitat ---
Ich denke, das hier ist kein Spassforum und die Kritik galt Ihren unsachlichen Beiträgen. Was Sie \"nicht so bierernst\" nehmen ist Ihre Sache. Welche Gegenargumente sind denn erdrückend und bei welchem Argument habe ich mich herumgedrückt. Ich setze mich mit dem Thema ernsthaft auseinander im Gegensatz zu Ihnen wie Sie ja selbst schreiben. Ich drücke mich nicht herum. Wenn Sie Argumente nicht teilen, ist das eine andere Sache. Das rechtfertigt Sie aber noch lange nicht zu dieser Verunglimpfung.

Was ich an der Konzessionsabgabe nicht in Ordnung finde können Sie hier im Forum nachlesen. Ich denke das habe ich hinreichend erläutert.

Was verstehen Sie denn unter einer \"gesetzlichen Ermächtigung\" die von Einzelnen missbraucht wird?

Die Korrektur dieser \"Konzessionsabgabenregelung\", die ich begründet als Murks bezeichne und bezeichnet habe, sehe ich zuerst als Aufgabe der Politik. Die Tatsache, dass eine Verordnung mit Gesetzesbezügen besteht ändert daran nichts.
Die willkürlichen Ergebnisse, die Intransparenz, die Abwesenheit von Kontrolle,  die praktizierten Manipulationsmöglichkeiten und der grundsätzliche Widerspruch der Konzession zur bestehenden Wirtschaftsordnung werfen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit auf. Die Konzessionsabgabe wird ja immer noch u.a. damit begründet, dass dem Konzessionsnehmer dafür exclusive Gewinnerzielung ermöglicht wird. Beispiele gibt es genügend. Das kommunale Wirtschaftsrecht (GemO etc.) und die Verfassungsgrundlagen der Länder sehe ich dabei auch nicht als bedeutungslos an.
 
@reblaus, ansonsten halte ich Ihre Beiträge nach wir vor für dieses Forum für  nicht angemessen.

reblaus:

--- Zitat ---Original von nomos @reblaus, ansonsten halte ich Ihre Beiträge nach wir vor für dieses Forum für nicht angemessen.
--- Ende Zitat ---
Das steht Ihnen natürlich frei, und wenn es Ihnen nicht frei stünde würde ich es Ihnen sofort gestatten.

Die Erhebung einer Konzessionsabgabe bei einem gemeindeeigenen Unternehmen in einer Höhe, die es dem Unternehmen nicht mehr ermöglicht, Gewinne zu erwirtschaften ist der Missbrauch der gesetzlichen Ermächtigung Konzessionsabgaben einzufordern.

Wenn Sie die Erhebung von Konzessionsabgaben in missbräuchlicher Höhe in einer Diskussion anprangern, die über den Sinn oder Unsinn dieser Abgabe geführt wird, gehe ich doch davon aus, dass Sie dieses Argument zur Stützung ihrer Argumente zur Abschaffung der Konzessionsabgabe anführen. Dann ist es doch zulässig, darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen als Kronzeugen benannten Behörden Ihre Intention nicht verfolgen.


--- Zitat ---Original von nomos Ich setze mich mit dem Thema ernsthaft auseinander im Gegensatz zu Ihnen wie Sie ja selbst schreiben.
--- Ende Zitat ---
Niemand in diesem Forum - auch ich nicht - zweifelt daran, dass das Ihr voller Ernst ist, und das meine ich jetzt voll ernst.

Das Grundgesetz gibt keine Wirtschaftsordnung vor. Wir könnten auch eine Staatswirtschaft etablieren.

Was ist denn eine Verordnung mit Gesetzesbezügen? Verordnungen dürfen nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden. Sie haben selbst gesetzlichen Charakter.

Warum gibt es keine Kontrolle. Einem Konzessionsvertrag muss der Gemeinderat zustimmen. Der wird von uns gewählt, damit er alles kontrolliert. Oder wollen Sie Ihr Leben im Rathaus zubringen, um alles selbst nachzuprüfen, was die Beamten in Ihrem Namen und dem Ihrer Mitbürger so treiben?

Die Gemeindeordnung ist allein deshalb schon nicht einschlägig weil es Landesrecht ist, die KAV aber nach Bundesrecht erlassen wurde, und Bundesrecht Landesrecht bricht. Selbst wenn in der GemO stünde, dass Konzessionsabgaben verboten sind, würde das Gesetz immer noch erlauben, Konzessionsabgaben zu verlangen. Gleiches gilt für die Landesverfassungen, Bundesrecht ist an Landesverfassungsrecht nicht gebunden.

Was Sie als nicht bedeutungslos ansehen, ist nach unserer Rechtsordnung einfach völlig bedeutungslos. Da müssen Sie eine Menge Gesetze und Artikel ändern, damit Ihre Ansicht die gewünschte Bedeutung erhält.

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