Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
Black:
Infrastruktur gibt es nicht kostenlos, nur weil sie \"schon da\" ist
Vergleichbar der Miete wird bei einer Konzession die Nutzung vom Nutzer bezahlt. Erst Recht wenn der Nutzer mit der Nutzung Gewinne erwirtschaftet.
nomos:
--- Zitat ---Original von Black Infrastruktur gibt es nicht kostenlos, nur weil sie \"schon da\" ist
Vergleichbar der Miete wird bei einer Konzession die Nutzung vom Nutzer bezahlt. Erst Recht wenn der Nutzer mit der Nutzung Gewinne erwirtschaftet.
--- Ende Zitat ---
@Black, was für einen Floh haben Sie sich hier ins Ohr gesetzt. Die Konzession ist keine Mietsache! Im genannten Falle handelt es sich um die Übertragung einer öffentlich–rechtlichen Aufgabe. Die Kommune vergibt sie unter ihrer Verantwortung. Die Kommune hat im Konzessionsvertrag die Erfüllung der eigenen Verpflichtung (Daseinsvorsorge) sicherzustellen. Der Zweck des Konzessionsvertrages ist nicht das Erzielen von Einnahmen für den Stadtsäckel. Die Konzession darf heute nicht mehr der Monopolsicherung dienen. Konzessionen in diesem Sinne und die Schaffung von Wettbewerb stünden sonst nach unserer Wirtschaftsordnung und wohl geltender Gesetze im Gegensatz.
--- und richtig, Infrastruktur ist nicht kostenlos, sie ist aber schon bezahlt. Nochmal, diese \"Abgaben\"-Einnahmen sind völlig zweckfrei und haben mit der Finanzierung und den Kosten der Infrastruktur nichts zu tun. Das mal völlig unabhängig von dem ohnehin vorhandenen und rechtlich zweifelhaften Regelungschaos.
Lassen Sie den Floh wieder frei ;) .
@reblaus, Ihr Beitrag ist indiskutabel. Ein freundlicher Hinweis; das www ist kein rechtsfreier Raum.
RR-E-ft:
Siehe hier.
--- Zitat ---Konzessionsabgaben sind gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 EnWG und § 1 Abs. 2 KAV Entgelte, die Energieversorger für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen, zu entrichten haben. Demnach ist unabhängig davon, ob eine Strom- oder Gaslieferung durch ein mit dem Netzbetreiber verbundenes oder ein drittes Unternehmen erfolgt, der Netzbetreiber Schuldner der Konzessionsabgabe, die er an die jeweilige Kommune abzuführen hat.
--- Ende Zitat ---
reblaus:
@nomos
Woher Sie die Pflicht der Gemeinde zur Versorgung ihrer Bürger mit Erdgas nehmen, bleibt einstweilen Ihr Geheimnis. Sollten Sie eine solche gesetzliche Pflicht tatsächlich entdeckt haben, halten Sie den Gesetzestext unbedingt vor all den Einzelgehöften außerhalb des Ortssetters Ihrer Gemeinde geheim, Sie könnten anderenfalls demnächst mit Steuererhöhungen konfrontiert werden, die nötig sind, um die ganzen Gasleitungen zu diesen Anwesen zu bezahlen.
Nach landläufiger Definition ist eine Konzession aber nicht die Abwälzung einer Pflicht auf andere, sondern das Einräumen eines Rechts z. B. die Gemeindegrundstücke zum Verlegen von Leitungen benutzen zu dürfen.
--- Zitat ---Wikipedia
Unter Konzession (von lat.: concedere = zugestehen, erlauben; PPP concessum) versteht man:
* Die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung einer Bauleistungskonzession
* Als Entschädigung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z. B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen (durch z. B. eingeschränkte Nutzung) zukommen.
--- Ende Zitat ---
Oder sind die Schreiber von Wikipedia in ihrer Masse ebenso dumm wie ich?
Black:
--- Zitat ---Original von nomos
--- Zitat ---Original von Black Infrastruktur gibt es nicht kostenlos, nur weil sie \"schon da\" ist
Vergleichbar der Miete wird bei einer Konzession die Nutzung vom Nutzer bezahlt.
--- Ende Zitat ---
@Black, was für einen Floh haben Sie sich hier ins Ohr gesetzt. Die Konzession ist keine Mietsache! Im genannten Falle handelt es sich um die Übertragung einer öffentlich–rechtlichen Aufgabe. Die Kommune vergibt sie unter ihrer Verantwortung. (...)Der Zweck des Konzessionsvertrages ist nicht das Erzielen von Einnahmen für den Stadtsäckel.
--- Ende Zitat ---
§ 1 Abs. 2 KAV
(2) Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.
--- Zitat ---Original von nomos
--- und richtig, Infrastruktur ist nicht kostenlos, sie ist aber schon bezahlt. Nochmal, diese \"Abgaben\"-Einnahmen sind völlig zweckfrei und haben mit der Finanzierung und den Kosten der Infrastruktur nichts zu tun.
--- Ende Zitat ---
Auch der Mieter schuldet weiterhin dem Vermieter den Mietzins, auch wenn das Haus \"schon bezahlt\" ist.
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