Energiebezug > Strom (Allgemein)
Verbot von Nachtspeicherheizungen
hlg41:
Hallo,
ich bin neu im Frorum.
Wir heizen in unseren 3 Eigentumswohnungsanlagen mit Nachtstrom, weil dieser 1973 beim Bau der Häuser von der Stadt Weinheim vorgeschrieben wurde. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger ist aus baulichen Gründen nicht möglich. Wir werden deshalb vermutlich später eine Ausnahmegenehmigung gem. BMU-Positionspapier erhalten für den weiteren Betrieb unserer Nachtstromspeicheröfen.
Aber was nutzt uns das wenn die Stadtwerke Weinheim den Preis für den Nachtstrom später sukzessive extrem erhöhen?
Zum 01.02.08 steigt z.B.der Preis für den HT-Strom um 8,2%, für den NT-Strom dagegen bereits um 18,3%. Eine spezielle Begründung für diese außerordentliche Preissteigerung gibt es nicht.
Ein Alternativanbieter für Nachtstrom ist m.W. nicht vorhanden.
Welche Möglichkeit gibt es, sich gegen die Preiserhöhungen zu wehren?
Viele Grüße aus Woinem
PJB
bjo:
Hallo,
Nachtstrom = Sonderverträge!
Den / die Sonderverträge auf Gültigkeit der Preisklausen prüfen. Zumeist
Sid derartige Verträge in der Art ungültig das ein kürzen der Zahlungen auf
die ursprünglich vereinbarten Beträge möglich ist!
hlg41:
Austausch von Nachtstromspeicherheizungen
Hallo,
wie mir vom BMU auf Anfrage mitgeteilt wurde, sind die vor 1990 errichteten Anlagen bis 2020 auszutauschen. Das wurde mit Kabinettsbeschluß vom 05.12.07 entschieden. Er ist mit EnEV-Novelle bis Mai 2008 umzusetzen.
Hierzu suche ich die Ausführungsbestimmungen. Eine Umstellung der Heizung ist wirtschaftlich für uns nicht möglich.
Es fragt sich auch, wie hoch der Nachtstromtarif steigt , wenn wir und andere wenige eine Ausnahmeregelung erhalten und wie sich dies in den Immobilienpreisen niederschlägt.
Was da seit einiger Zeit vor sich geht ist mir unbegreiflich. Für den Bau unserer Eigentumswohnungsanlagen war wegen der Waldnähe die Nachtstromspeicherheizung vorgeschrieben, weil sie kein CO2 produziert.
Jetzt soll umgestellt werden auf Öl oder Gas, deren Verbrennung CO2 produziert, weil die Erzeugung des Nachtstroms das 3-fache CO2 verursachen soll. Unsere umweltfreundlichen und bisher sicheren Atomkraftwerke sollen geschlossen werden während die Nachbar-/EU-Länder sie ausbauen, weil die alternaiven Energiequellen nicht ausreichen. Wir werden dann Strom teuer von dort beziehen und auch bei evtl. Unfällen geschädigt sein.
Also nochmals die Bitte: Angabe einer Fundstelle für die Ausführungsbestimmungen und Zuständigkeiten beim Ersatz der Nachtstromspeicherheizungen.
Danke!
Gruß
PJB
Cremer:
@hlg41,
war doch im Nov. oder Dez. thematisiert worden.
Die Bundesregierung, sprich der liebe Gabriel, möchte ab ende 2009 die Installation neuer Nachtspeicherheizungen verbieten.
Ob Ihre Nachtstromspeicherheizung 2020, also nach 30 Jahren noch läuft X(
hlg41:
Hallo \"Cremer\",
danke für den Hinweis.
Wir können weiter mit Nachtstrom heizen, weil wir sämtliche Speicheröfen beim Wohnungskauf nach 1990 ausgetauscht haben.
Es fragt sich nur zu welchem Tarif.
Gruß
PJB
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