Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Klage der ESB

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Netznutzer:
und auch dieser netzunabhängige Lieferant arbeitet mit Ölpreisklausel.

http://www.montanagas.de/tarif.html

Gruß

NN

Grobschnitt:
Neuigkeiten in meinem Fall:

Das Amtsgericht Landshut hatte sich für sachlich unzuständig erklärt und das Verfahren an das Landgericht Landshut - Kammer für Handelssachen - abgegeben.
Zwischenzeitlich hatten wir unsere Strategie in Richtung Sondervertragskunde geändert. Dem wollte das Landgericht nicht folgen und hat mich als Tarifkunden angesehen und eine Billigkeitskontrolle anhand der Testate von PWC durchgeführt!!

Mit Urteil vom 20.08.2008 wurde der Klage der ESB statt gegeben.

Dank der Unterstützung des BdEV sind meine Anwältin und ich in Revision gegangen. Die Revisionsverhandlung fand vergangenen Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München statt. Der vorsitzende Richter folgte unserer Auffasung, dass ich Sondervertragskunde bin und deutete an, die Klage der ESB abzuweisen.
Die Gegenseite versuchte zu überzeugen, dass sie ausschließlich normale Tarifverträge angeboten habe und das gesamte Tarifgefüge der ESB aus heutiger Sicht als Tarife der Grundversorgung anzusehen seien! Schriftliche Zusatzvereinbarungen seien niemals erfolgt, also sei ich Tarifkunde.
Auch diese Ausführungen konnten das Gericht nicht überzeugen. Ich konnte nachweisen, dass ich bei Vertragsabschluss einen sogenannten \"Partnerbonus\" vereinbart und bestätigt bekommen habe. Ein eindeutiger Beweis für einen Sondervertrag.

Der Gegenseite wird Gelegenheit gegeben, diese (ihre!) Sondervereinbarung zu überprüfen.
Die Gegenseite rügte nun die Zuständigkeit des OLG, zuständig sei der Kartellsenat.

Es bleibt spannend, nächster Termin ist Donnerstag, 12, März, 16 Uhr.
Die Verhandlung ist öffentlich und ich würde mich über Unterstützung aus den Reihen der ESB-Verweigerer freuen!

Grobschnitt:
Die gute Kunde zu später Stunde  ;)

Mit Urteil von heute hat das OLG München unserer Revision statt gegeben und die Klage der ESB abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Nach Ansicht des OLG habe ich einen Sondervertrag mit der ESB vereinbart, §4 AVBGasV ist nicht wirkungsvoll in diesen Vertrag eingebunden.

Das Vertrauen meiner Rechtsanwältin Frau Ahrens in die bayerische Justiz ist wiederhergestellt; siehe den Beitrag von Frau Ahrens in der Energiedepesche 4/2008!

Für alle ESB-Kunden gilt es nachzuweisen, dass sie Sondervertragskunden sind, was die Gegenseite bis zuletzt wehemend bestritten hat.

Partnerbonus ist ein Nachweis für einen Sondervertrag!

Gruß
Grobschnitt

RR-E-ft:
@Grobschnitt

Herzlichen Glückwunsch!!!

Urteilsausfertigung (Berufungsurteil des OLG München, welches die Revision nicht zulässt) schnell per Mail an den Verein zur Veröffentlichung in der \"Raubtiersammlung\" übersenden.

Es sind weitere Berufungen von als Tarifkunden behandelten Sondervertragskunden am OLG München anhängig.

Grobschnitt:

--- Zitat ---Herzlichen Glückwunsch!!!
--- Ende Zitat ---

Danke, aber der Glückwunsch gehört meiner Anwältin, Frau Ahrens!


--- Zitat ---Urteilsausfertigung (Berufungsurteil des OLG München, welches die Revision nicht zulässt) schnell per Mail an den Verein zur Veröffentlichung in der \"Raubtiersammlung\" übersenden.
--- Ende Zitat ---

Diesen Part wird ebenfalls RAin Ahrens übernehmen, Vorabinformation geht heute durch sie an den BdEV.

Gruß
Grobschnitt

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