Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Klage der ESB

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DocTom:
@RR-E-ft

ich gebe Ihnen Recht, dass  ein nicht unerhebliches Risiko, insbesondere bei den untere Instanzgerichten bestehen dürfte, dass auch offensichtlich  überzogene Gaspreissteigerungen nach dem BGH-Urteil  06/07  ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren für recht und billig erklärt werden  könnten.

Andererseits war über lange Zeit  aber hier im Forum wesentlich nur auf den Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB fokussiert worden, ich kann nicht abschätzen, welchen Eindruck ein ggf. diametraler Wechsel in der  Argumentation vor Gericht hinterlassen wird.
Eindeutigen Grundversorgungskunden dürften auch die Begründungsmöglichkeiten   für  Sondervertragskunden verwehrt sein.
Davon abgesehen  werden bei kartellgerichtlichen  Verfahren auch Rechtschutzversicherungen  ggf. ihre Deckungszusagen verweigern können.

Ich anerkenne durchaus, dass durch die von Ihnen genannten Sammelklagen etwas im Sinne  der Verbraucher bewirkt wurde, in München war dies jedoch kontraproduktiv, da  jetzt offensichtlich  die EVU im Süden der Republik vermehrt gegen die Verbraucher eben mit Verweis auf dieses Urteil vorgehen und diese  sich offensichtlich schwer tun, sich dagegen vor Gericht zu behaupten.

Ich sehe den § 315 noch nicht als verloren an, da der BGH nicht nur bestätigt hat, dass einseitige Tariferhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen und es auf eine Monopolsituation in diesem Zusammenhang nicht ankommt, sondern  der BGH sich selbst eindeutig ein \"Schlupfloch\" gelassen hat durch die gezielte Einschränkung, sofern \"der Anstieg der Bezugskosten  nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird\".
Genau dazu sind jedoch weitreichende Informationen  mit prüffähigen Daten unabdingbar und die  Betrachtung der Gasbezugs- und Endverbraucherpreise völlig unzureichend.

Einem Versorgungsunternehmen dürfte es  schwer fallen- trotz ggf. attestierter Weitergabe von Bezugskostensteigerungen- angesichts steigender Gewinnsummen genau diesen vom BGH angesprochenen Ausgleich wirksam in Abrede stellen zu können, da hier die Indizien sicher nur einen anderen Schluss zulassen.

mit den besten Wünschen zum neuen Jahr 2008

freundliche Grüsse

DocTom

DocTom:
Nachtrag zum obigen Beitrag:

Ich habe nochmals die Beiträge zur Sammelklage in München durchgearbeitet.
Offensichtlich war ein wesentlicher Faktor in diesem Verfahren auch, dass die SWM eine Kostenunterdeckung in der Gassparte  belegen konnten.

Bei einem \"Monoenergieanbieter\", der keine Möglichkeit besitzt, vorgegebene Kostenunterdeckungen in anderen Energiebereichen zu kompensieren  und der in seiner Bilanz eindeutig Gewinn- bzw. sogar Gewinnanstiege ausweist, kann ich mir nicht vorstellen, wie es möglich sein sollte, dass hier kein wirksamer Ausgleich in anderen Bereichen existieren sollte.

freundliche Grüsse

DocTom

RR-E-ft:
@DocTom

Selbst bei einem Monoenergieanbieter besteht die Möglichkeit, dass er bei Industriekunden (Heizkraftwerke) nicht kostendeckende Preise anbietet, diese Unterdeckung durch vollkommen überzogene Deckungsbeiträge in den Preisen ausgleicht, die von HuK- Kunden verlangt werden.

Es kommt also nie auf die globalen Zahlen, sondern immer auf die Deckungsbeiträge des konkreten, einseitig festgesetzten Vertragspreises an (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.1991 - VIII ZR 240/90; OLG München NJW-RR 1999, 421).

DocTom:
@ RR-E-ft

vielen Dank, Herr Fricke!

Man lernt nie aus,  auf die von Ihnen angegebene  Option bin ich  bis dato noch nicht gestossen.
Umso mehr bin ich zuversichtlich, dass zumindest  die reelle Möglichkeit besteht, auch erstinstanzlich- trotz  des BGH-Urteils vom 13.06 07- aus den vorgenannten Gründen doch überzeugen zu können.

Ich bin aber Ihrem Ratschlag bereits  gefolgt und lasse in Kürze meine Gesamtsituation durch einen vom BdE empfohlenen Anwalt prüfen, bevor mein EVU ggf.  gerichtlich tätig werden sollte.  

freundliche Grüsse und Dank für Ihre fachkundigen Informationen.
 
DocTom

peter681:
hallo, ab morgen montag den 20.01.08 gibt es einen neuen erdgasanbieter im esb bereich!
esso montana

http://www.montanagas.de

gruß peter.

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