Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Klage der ESB
DocTom:
@RR-E-ft
ich gebe Ihnen Recht, dass ein nicht unerhebliches Risiko, insbesondere bei den untere Instanzgerichten bestehen dürfte, dass auch offensichtlich überzogene Gaspreissteigerungen nach dem BGH-Urteil 06/07 ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren für recht und billig erklärt werden könnten.
Andererseits war über lange Zeit aber hier im Forum wesentlich nur auf den Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB fokussiert worden, ich kann nicht abschätzen, welchen Eindruck ein ggf. diametraler Wechsel in der Argumentation vor Gericht hinterlassen wird.
Eindeutigen Grundversorgungskunden dürften auch die Begründungsmöglichkeiten für Sondervertragskunden verwehrt sein.
Davon abgesehen werden bei kartellgerichtlichen Verfahren auch Rechtschutzversicherungen ggf. ihre Deckungszusagen verweigern können.
Ich anerkenne durchaus, dass durch die von Ihnen genannten Sammelklagen etwas im Sinne der Verbraucher bewirkt wurde, in München war dies jedoch kontraproduktiv, da jetzt offensichtlich die EVU im Süden der Republik vermehrt gegen die Verbraucher eben mit Verweis auf dieses Urteil vorgehen und diese sich offensichtlich schwer tun, sich dagegen vor Gericht zu behaupten.
Ich sehe den § 315 noch nicht als verloren an, da der BGH nicht nur bestätigt hat, dass einseitige Tariferhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen und es auf eine Monopolsituation in diesem Zusammenhang nicht ankommt, sondern der BGH sich selbst eindeutig ein \"Schlupfloch\" gelassen hat durch die gezielte Einschränkung, sofern \"der Anstieg der Bezugskosten nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird\".
Genau dazu sind jedoch weitreichende Informationen mit prüffähigen Daten unabdingbar und die Betrachtung der Gasbezugs- und Endverbraucherpreise völlig unzureichend.
Einem Versorgungsunternehmen dürfte es schwer fallen- trotz ggf. attestierter Weitergabe von Bezugskostensteigerungen- angesichts steigender Gewinnsummen genau diesen vom BGH angesprochenen Ausgleich wirksam in Abrede stellen zu können, da hier die Indizien sicher nur einen anderen Schluss zulassen.
mit den besten Wünschen zum neuen Jahr 2008
freundliche Grüsse
DocTom
DocTom:
Nachtrag zum obigen Beitrag:
Ich habe nochmals die Beiträge zur Sammelklage in München durchgearbeitet.
Offensichtlich war ein wesentlicher Faktor in diesem Verfahren auch, dass die SWM eine Kostenunterdeckung in der Gassparte belegen konnten.
Bei einem \"Monoenergieanbieter\", der keine Möglichkeit besitzt, vorgegebene Kostenunterdeckungen in anderen Energiebereichen zu kompensieren und der in seiner Bilanz eindeutig Gewinn- bzw. sogar Gewinnanstiege ausweist, kann ich mir nicht vorstellen, wie es möglich sein sollte, dass hier kein wirksamer Ausgleich in anderen Bereichen existieren sollte.
freundliche Grüsse
DocTom
RR-E-ft:
@DocTom
Selbst bei einem Monoenergieanbieter besteht die Möglichkeit, dass er bei Industriekunden (Heizkraftwerke) nicht kostendeckende Preise anbietet, diese Unterdeckung durch vollkommen überzogene Deckungsbeiträge in den Preisen ausgleicht, die von HuK- Kunden verlangt werden.
Es kommt also nie auf die globalen Zahlen, sondern immer auf die Deckungsbeiträge des konkreten, einseitig festgesetzten Vertragspreises an (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.1991 - VIII ZR 240/90; OLG München NJW-RR 1999, 421).
DocTom:
@ RR-E-ft
vielen Dank, Herr Fricke!
Man lernt nie aus, auf die von Ihnen angegebene Option bin ich bis dato noch nicht gestossen.
Umso mehr bin ich zuversichtlich, dass zumindest die reelle Möglichkeit besteht, auch erstinstanzlich- trotz des BGH-Urteils vom 13.06 07- aus den vorgenannten Gründen doch überzeugen zu können.
Ich bin aber Ihrem Ratschlag bereits gefolgt und lasse in Kürze meine Gesamtsituation durch einen vom BdE empfohlenen Anwalt prüfen, bevor mein EVU ggf. gerichtlich tätig werden sollte.
freundliche Grüsse und Dank für Ihre fachkundigen Informationen.
DocTom
peter681:
hallo, ab morgen montag den 20.01.08 gibt es einen neuen erdgasanbieter im esb bereich!
esso montana
http://www.montanagas.de
gruß peter.
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