Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Klage der ESB

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Grobschnitt:
Eigentlich wollte ich mich über das verlängerte Wochenende mit dem Widerspruch zur Gaspreiserhöhung vom 1.11. beschäftigen, aber das hat sich für mich erledigt:

Gestern wurde mir die Zahlungsklage der ESB auf Zahlung der wegen Einspruch nach §315, 307 einbehaltenen Beträge von zuständigen Amtsgericht zugestellt.
Jetzt \"schwimme\" ich natürlich ein wenig und wäre an Euren Beiträgen zur weiteren Vorgehensweise interessiert, gerne auch per PM.

Grüße
Grobschnitt

AKW NEE:
Die Dienste eines Anwaltes wären hier nicht schlecht.

Haben Sie eine Klageschrift bekommen, oder ist es ein gerichtliches Mahnverfahren?

Gruß

RR-E-ft:
@Grobschnitt

Sie sollten sich umgehend an einen Rechtsanwalt wegen der Vertretung wenden. Dieser möge angesichts §§ 102, 108 EnWG prüfen, ob das Amtsgericht überhaupt sachlich zuständig ist und die entsprechende Klageerwiderung fertigen.

Versuchen Sie auf keinen Fall, allein etwas auf die Beine zu stellen.
Das kann eigentlich nur schief gehen.

Grobschnitt:
@AKW NEE: Es handelt sich um eine Klageschrift.

Stimme mich derzeit mit dem BdEV ab.

Gruß
Grobschnitt

noedl:
Das wird ja immer besser! Ich widerspreche auch seit langem und bin jetzt doch etwas erstaunt, dass ESB \"die Kanonen\" auspackt. Darf ich fragen wie hoch die Forderung der ESB ist? Wenn man jetzt einen Anwalt braucht stellt sich die Frage was teurer kommt...? Ich dachte auch, dass das Prozesskostenrisiko auf der Seite der Versorger liegt, d.h. der Kunde - auch wenn die Preis bzw. die Erhöhung gerichtlich als \"billig\" erachtet wird- die Forderungen anerkennen kann und keine Verfahrenskosten/Zinsen zu zahlen hat. Oder ist das nicht mehr aktuell?

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