Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Klage der ESB
RR-E-ft:
@berghaus
Ganz einfach ist es nie und völlig sicher ist der Ausgang auch nicht. Bei der in Rede stehenden Honorarvereinbarung handelt es sich nicht um ein unzulässiges Erfolgshonorar. Deshalb ist die Höhe des Honorars auch nicht vom Erfolg abhängig sondern unabhängig vom Ausgang Gegenleistung für die erbrachte anwaltliche Tätigkeit, wie sonst auch. Ich kenne den Umfang, den gewechselte Schriftsätze dabei annehmen können, mit Anlagen mehrere gefüllte DIN A4 - Ordner, vollkommen unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Der entsprechende Aufwand lässt sich mit den gesetzlichen Gebühren oft nicht wirtschaftlich darstellen. Die Versorger treffen deshalb ebenso Honorarvereinbarungen mit ihren Anwälten, wenn diese wegen 40 € mit Verve auf Zahlung klagen sollen.
Das werden wohl auch die anderen Kollegen wissen. Nur gehen die wohl ersichtlich anders mit dem Thema um, indem sie Verbraucher entsprechend beraten und dann für ihre entsprechende Beratungsleistung kein Honorar verlangen. Dieser Satz ist vielleicht so doppelbödig formuliert, wie er gemeint ist.
Der Bund der Energieverbraucher tut sicher, was er kann. Was jedoch nicht möglich sein wird ist, dass der Verein alle verklagten Verbraucher, die selbst gar kein Mitglied sind oder sich auch nicht am Prozesskostenfond beteiligt hatten, zu unterstützen. Wenn sich 500.000 Gaskunden bundesweit beteiligt haben und davon ein gehöriger Teil konsequent Abschläge und Jahresrechnungsbeträge seit Jahren kürzt, dann ist es ersichtlich unmöglich, alle zu unterstützen. Zudem hat es kein Verbraucherverband in der Hand, welche Anwälte sich die Verbraucher selbst wählen.
Viele Verbraucher haben sich bisher viel zu wenige Gedanken darüber gemacht, wie sie sich im Fall des Falles aufstellen werden. Es wird immer nur von anderen gefordert. Man solle noch mehr Musterbriefe zur Verfügung stellen. Man solle noch mehr Prozesse unterstützen. Man solle... Ja ist denn bald schon wieder Weihnachten?!
Unverständlich, warum so wenige Sammelklagen mit Hilfe der Verbraucherverbände und gemeinsam mit diesen organisiert wurden. Die Bundesregierung hatte umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Verbraucher zu informieren und zu unterstützen. Ersichtlich haben die Verbraucherzentralen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hamburg und Bremen solche Sammelklagen unterstützt und unterstützen die Verfahren durch die Instanzen. Daneben sind Verbraucherverbände wie der Bund der Energieverbraucher, aber auch Verbraucherzentrale Bundesverband und einzelne Verbraucherzentralen gegen Preisanpassungsklauseln nach dem Unterlassungsklagegesetz gerichtlich vorgegangen. Zudem wurden viele Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und veröffentlicht, um die Verbraucher besser über ihre Rechte zu informieren.
In Bremen braucht sich wohl kein Verbraucher, der den Empfehlungen der Verbraucherzentrale folgte und die Rechnungsbeträge gekürzt hatte, Sorgen darüber zu machen, dass er vom dortigen Versorger deshalb vor dem Amtsgericht auf Zahlung verklagt wird...
--- Zitat ---28. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung über die Förderung des vom BMELV unterstützten Projekts beim Bund der Energieverbraucher hinaus die Interessenszusammenschlüsse der Energieverbraucher und -konsumgenossenschaften in rechtlicher, finanzieller und tatsächlicher Weise?
...Darüber hinaus erhalten die Verbraucherzentralen in den Bundesländern für das laufende Haushaltsjahr aus dem Bundeshaushalt für Maßnahmen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes eine Projektförderung in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro, wobei ca. ein Drittel dieser Förderung für den Themenbereich „Energiepreise und Kundenrechte“ vorgesehen ist.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Bundestags -Drucksache 16/1764 vom 06.06.2006
Mit solchen Projektmitteln haben einzelne Verbraucherverbände auch Rechtsanwälte geschult. Es ist eine ganze Menge geschehen. Nur haben sich die Verbraucher oft selbst zu wenig organisiert und warten ab, dass andere etwas für sie tun werden.
DocTom:
Ich beobachte intensiv die verschiedenen Diskussionen über die Situation im Gerichtsverfahren seit dem BGH-Urteil vom 13.06.07, die momentan wegen augenscheinlich anwachsender Klageaktivität einiger EVUs zuzunehmen scheinen.
Aktuell muss man, auch nach weiteren Gerichtsurteilen wie der Sammellklage in München, den Schluss ziehen, dass eine richterliche Prüfung des Gesamtpreises anhand der vollständigen Kalkulationsunterlagen derzeit wohl utopisch ist, da offenbar bis dato kein Gericht höherer Instanz ,aus welchen Gründen auch immer, eine derartige Prüfung unternimmt.
Auch das Angreifen der Höhe des Gasbezugspreises scheint aus Sicht der Gerichte nicht zur Diskussion zu stehen, obwohl gerade hier ein wesentliches Faktum der Billigkeit der Preise bzw. Preissteigerungen liegen dürfte und die Kollision zum § 1,2 EnWG unübersehbar ist.
Vor diesem Hintergrund sehe ich zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn für Sammelklagen, die aus meiner Sicht bei ungünstigem Ausgang auch negative Folgen hinterlassen.
Der momantane Trend hin zum Verweis auf eine Sondervertrags- bzw. Kartellrechtssituation mag verständlich sein , der Ausgang bleibt jedoch auch hier ungewiss.
Ich halte es für sinnvoller, wenn Verbraucher sich auf die vom BdEV und den Verbraucherzentralen ursprünglich propagierte Intention zurückziehen und in passiver Haltung verbeiben, lediglich ihre Rechnungen kürzen und gebetsmühlenartig auf nachvollziehbare Nachweise pochen.
Dies auch, um ggf. einem klagenden EVU durch Abgabe einer sofortigen Anerkenntnis gem. § 93 ZPO, falls die Klägerin erst im Prozess den Nachweis der Billigkeit der zu zahlenden Entgelte für Gas erbringt, wenigstens das Vergnügen der Gerichts- und Anwaltskosten zu überlassen, anstatt neben der erzwungenen Nachzahlung diese auch noch zusätzlich übernehmen zu dürfen.
freundliche Grüsse
DocTom
RR-E-ft:
@DocTom
Der Kartellsenat des BGH soll Anfang März 2008 über die Revision nach dem Gaspreis- Urteil des OLG Dresden (Az. KZR 2/07) verhandeln. Dabei können sich neue Aspekte ergeben. Wo eine Billigkeitskontrolle stattfindet, dort ist diese Sache des Tatrichters und in der Revision nur eingeschränkt überprüfbar. Wenn also Gerichte in erstinstanzlichen Entscheidungen zu einer besseren Beurteilung im Sinne der Verbraucher kommen, ist dies der Sache dienlich.
Man muss die Unterschiede in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu dem Fall herausarbeiten, der Gegenstand der Revision im Heilbronner Verfahren war. Insbesondere gilt es herauszuarbeiten, dass am konkreten Ort kein einheitlicher Wärmemarkt vorhanden ist, jedenfalls auf einem solchen auch kein wirksamer Wettbewerb stattfindet, der die Gaspreise beeinflussen könnte.
Einfach nur darauf zu verweisen, dass der Gasversorger eine Monopolstellung hat, seine Preise deshalb einer Billigkeitskontrolle unterliegen, er die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit trägt und dafür seine Preiskalkulation offen zu legen hat, reicht ganz gewiss nicht aus.
Hätte es die Sammelklagen in Bremen, Berlin, Dresden, Essen nicht gegeben, wären wir bei der AGB- Kontrolle in Bezug auf Erdgasliefrungverträge in Entscheidungen der Landgerichte/ Oberlandesgerichte noch lange nicht so weit.
Viele machen den Fehler, die Billigkeitskontrolle vornanzustellen.
Negative Feststellungsklagen machen nur in der Form von Sammelklagen Sinn, an denen sich möglichst viele zugleich betroffene Verbraucher beteiligen, um das Prozesskostenrisiko für jeden einzelnen gegenüber einem \"normalen\" Gerichtsverfahren deutlich zu minimieren. Diesbezüglich sind sie sehr sinnvoll. Zudem kann eine negative Feststellungsklage in Form einer Widerklage Sinn machen, wenn man selbst auf Zahlung verklagt wird und auch für die Zukunft festgestellt haben will, dass die vorgenommenen einseitigen Preiserhöhungen im konkreten Vertragsverhältnis unwirksam waren.
Grundsätzlich stehen die Chancen bei einer Klage vor einem Landgericht doch wohl besser als bei einer Entscheidung durch einen (überlasteten) Amtsrichter, der möglicherwiese stromlinienförmig das BGH- Urteil auch da heranzieht, wo es überhaupt nicht passt.
eislud:
@winnitu
Kostenrisiko = Verfahrenskosten eines Zivilprozesses
peter681:
hallo, bin auch ein gaspreisrebell seit 2004 aus dem raum fürstenfeldbruck, wohne in einem kleinem dorf, und bin dort (glaube ich )der einzige, der sich gegen die esb aufmuckt. habe auch schon sämtliche briefe von der esb erhalten, wie sie auch andere in diesem forum erhalten haben. ich glaube die zeit ist gekommen, um uns zu formieren. bilden wir einen stammtisch, um meinungen, erfahrungen auszutauschen, oder wie wir in zukunft vorgehen. vielleicht sind ja auch rechtsanwälte unter den rebellen dabei. sollten wir das machen? vorschläge treffpunkt raum fürstenfeldbruck, münchen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln