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Unabhängigkeit eines Richters

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RR-E-ft:
@h.terbeck

Ihre Beiträge zu den Verhandlungen in Dortmund passen überhaupt nicht in diesen Thread.

Verhandelt wurde doch zu einzelnen Versorgern, wohl RWE.

Und der nette Kollege Dr. Hempel war wohl für die Versorger auch mit von der Partie.

Das Gericht hat klar gesagt, dass der bisherige Vortrag nicht ausreicht, um eine Billigkeitskontrolle vornehmen zu können. Es erfolgten deshalb entsprechende gerichtliche Hinweise an den Versorger, zu denen er Stellung nehmen kann. Bisher ist der Billigkeitsnachweis durch die Versorger  nicht erbracht.

Der Verkündungstermin für eine Entscheidung, bei der es sich noch nicht um ein Urteil handeln muss, wurde auf Februar 2008 gelegt.

Bis dahin kann sich der Vortrag der einen oder der anderen Seite in vielerlei Richtung noch dynamisch entwickeln.

Dass ein Spezialist wie Kollege Weeg sich mit einem Spezialisten auf der Gegenseite besser versteht als andere Kollegen, liegt in der Natur der Sache.

redbluewitch:

--- Zitat ---Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen.
--- Ende Zitat ---

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html

nomos:
Siehe auch hier

DieAdmin:
@redbluewitch,

ich habe Ihren Thread mit dem von nomos geposteten Link zusammengefügt.

userD0005:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html
 :rolleyes:

Sicherlich bedarf das Einkommen eines Richters in derartigem Rang einer angemessenen Aufbesserung durch Nebenjobs bei div. Lobbyverbänden.


B(ananen) R(epublik) D(eutschland)

Gruß

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