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Unabhängigkeit eines Richters

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bolli:

--- Zitat ---Original von Black
Kunden beklagen doch immer die angeblich rechtswidrige Praxis der Energieversorger bei ihrer Preisgestaltung.

Da ist es doch zu begrüßen, wenn ein Richter  einen Vortrag hält, in dem er den EVU aufzeigt, wie eine rechtmäßige und damit wirksame Preisanpassung zu erfolgen hat. Auf das es künftig keine rechtswidrigen und unwirksamen Preisanpassungen mehr gibt.
--- Ende Zitat ---
Tja, Problem ist nur, dass es zum einen eine  einseitige \"Rechtsbelehrung\" ist (nämlich nur interessant für die Versorger), und zum zweiten (und das ist aus meiner Sicht noch wichtiger) ja \"lediglich\" eine Meinung des Herrn Richter am BGH Ball ist. Damit sagt dieser: \"Wenn ihr eure Preisanpassungsklauseln so fasst, werden sie bei mir durchgehen.\" (mal ins Unreine gesprochen). Dieses ist aber nicht seine Aufgabe als Richter.
Er soll mal sehen, dass die Verfahren am BGH zügig abgearbeitet werden, da hat er genug zu tun.

Und kommen Sie mir nicht damit, dass er das in seiner Freizeit tut und es da ihm überlassen ist, was er für Vorträge hält. Den dienstlichen Bezug zu dem Thema haben wir ja wohl schon rausgearbeitet. Da hält man sich als Richter ja wohl tunlichst zurück.

Wenn ich bedenke, was in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung mittlerweile schon als Korruptionsansatz gilt, da wäre mancher Sachbearbeiter schon vor der Tür.

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