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Unabhängigkeit eines Richters

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nomos:

--- Zitat ---RR-E-ft:Obschon noch weitere Gaspreisverfahren derzeit in der Revision vor dem VIII. Zivilsenat des BGH sind, hat sich dessen Vorsitzender auf einer Veranstaltung der Energiewirtschaft zu den Auswirkungen des ersten Gaspreis- Urteils vom 13.06.2007 geäußert. Entsprechende Vorträge werden regelmäßig mit Honorar vergütet.

Leider stärkt es nicht das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz, wenn trotz anhängiger Revisionsverfahren beteiligte Richter durch die Gegend reisen und ihre Auffassungen zu den womöglich auch erst noch zu entscheidenden Fragen auf solchen Veranstaltungen der Energiewirtschaft zum besten geben. Insbesondere die an der Veranstaltung maßgeblich beteiligte Kanzlei Clifford Chance, insbesondere Herr Kollege Dr. Rosin, betreut als Prozessbevollmächtigte von Gasversorgern selbst entsprechende Verfahren.

Von einem Vorsitzenden Richter des höchsten deutschen Zivilgerichts hätte ich persönlich erwartet, dass er sich nicht als Referent für eine derart beworbene Veranstaltung zur Verfügung stellt.
--- Ende Zitat ---
Das hohe Gut der Unabhängigkeit des Richters, auf das der Bürger vertraut, wird da ordentlich beschädigt.  Oder bedeutet \"Unabhängigkeit\", dass ein Richter machen kann was er will?

Als Quasi-Beamter hat er sich doch mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.

Da kommen einem doch an der Ordnungsmässigkeit und dem Verhalten des Richter-Referenten erhebliche Zweifel wenn man den Beitrag von RR-E-ft und die Verweise liest.  Wo hat diese \"Unabhängigkeit\" denn ihre Grenzen und wer zeigt die auf?

RR-E-ft:
@nomos

Jedenfalls sind Bundesrichter vom Einkommen so gestellt, dass sie nicht auf entsprechende nebenberufliche Referententätigkeiten angewiesen sind.

Die entsprechende Besoldung soll gerade die Unabhängigkeit der Richterschaft sichern.

nomos:
Siehe hier: RR-E-ft


--- Zitat ---Für mich persönlich ist es schwer vorstellbar, dass ein Bundesrichter Vorträge zur Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes in noch zu entscheidenden, nicht abgeschlossenen Fällen verkauft, bei dessen Entscheidung er ggf. selbst mitwirken möchte bzw. soll. Einen Amtsrichter, von dem mir dies bekannt würde, würde ich gewiss wegen besorgter Befangenheit ablehnen wollen. Gleiches Recht für alle.
--- Ende Zitat ---
Das ist auch für mich nicht vorstellbar, ob Amtsrichter oder Bundesrichter!

RR-E-ft:
@nomos

Die Sache ist die, dass derjenige, der sich dem Urteil eines Gerichts stellt, erwarten können muss, sich mit seinen Argumenten in der mündlichen Verhandlung durchsetzen zu können, dass Gericht also keine vorgefasste Meinung hat, so dass es im konkreten Fall auf den Inhalt der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr ankommt, vorgetragene Argumente der Partei  diese nicht mehr beeinflussen können. Eine vorgefasste Meinung eines Gerichts, die unabhängig vom Inhalt der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, schon besteht, ist deshalb problematisch.

Das hat nichts mit der Person irgendeines Richters zu tun, sondern ist eine prinzipielle Frage auch des rechtlichen Gehörs und der Fairness in einem laufenden Prozess. Wird der Eindruck einer vorgefassten Meinung erweckt, so steht die Besorgung der  Befangenheit des Gerichts im Raum.

terminator3:
@all: Da ist doch wohl nicht das Wort  Kxxxxxx im Spiel ??

Oder nennt man das jetzt moderne Lobby ?

War es nicht so das Richter unabhängig sein müssen, sollen ?

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