Energiepreis-Protest > N-Ergie

Jahresabrechnung

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superhaase:

--- Zitat ---Original von HDN1970
Kann der Versorger oder evtl. später das Gericht mir einen Formfehler anlasten?
--- Ende Zitat ---
Das kann Dir nur ein Anwalt vor Ort sagen, der Deine ganzen UNterlagen geprüft hat.
Auch unser geschätzter RR-E-ft wird sich hüten, hierzu konkretes zu sagen, wie ich ihn kenne... ;)

HDN1970:
@ superhaase
warst du beim Anwalt? Bist du Mitglied im Verein?

superhaase:
Mitglied ja, auch am Prozesskostenfonds beteiligt.
Beim Anwalt war ich noch nicht. Werde erst bei einer Klage der SWM gegen mich einen Anwalt nehmen.
Bin so frei und mutig und selbstbewusst... ;)

HDN1970:
also ich hätte im Falle eines Falles eine Rechtschutzversicherung.
ich denke ich bin auch mal mutig, alles andere würde meiner Natur widersprechen, und einfach mal den niedrigen Preis von 3,29 ct bezahlen. Was wollen die schon machen als mich zu verklagen, dann kann ich immer noch bezahlen oder die Rechtschutzversicherung beanspruchen.

elmex:
Bin auch (Tarif-)Kunde der N-Ergie bei Gas und habe nach Widerspruch bezüglich des Gesamtpreises zunächst Zahlungen unter Vorbehalt in Höhe des \"Einstiegspreises\" vom Frühjahr 2006 geleistet.

Nach der letzten Jahresrechnung habe ich meinen Widerspruch wegen zwischenzeitlicher Preisanpassungen erneuert und die Zahlungen einschliesslich des Grundpreises- weiter merklich reduziert. Orientiert habe ich mich an dem Preis, den der BdE als den \"billigen\" Preis exemplarisch vorrechnet.

Man antwortet mir stets mit immerwährend gleichen Textbausteinen und bezieht den Widerspruch nur auf die jeweiligen Preisanpassungen...

Bislang bekam ich weder Mahnungen, lediglich die freundliche Bitte, doch zu zahlen, da ich mich sonst des Risikos aussetze, ein Inkasso- oder Mahnverfahren aufgehalst zu bekommen.

Seither habe ich Ruhe.

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