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Jahresabrechnung

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HDN1970:
Hallo,
bei mir wird bald die Jahresabrechnung kommen. Da mein Versorger Strom und Gas in einer Rechnung abrechnet, habe ich folgende Frage.
Aus meiner Stromabrechnung wird sich eine Nachzahlung ergeben, beim Gas (natürlich mit gekürzten Beträgen) wird sich ein Guthaben ergeben. Da der Versorger aber sicherlich mit seinen Preisen abrechnet wird eine hohe Nachzahlung anstehen.
Kann ich die Stromnachzahlung mit dem Gasguthaben einfach verrechnen?
Grüße aus Nürnberg
Heike

superhaase:
normal NEIN.
Suche mal hier im Forum nach Aufrechnungsverbot.

HDN1970:
dacht ich mir fast. Was wäre dann unnormal?
ich hab jetzt mal die Zahlung eingestellt, natürlich teil ich das morgen noch per Fax dem Versorger mit und dann läßt sich bei der Ablesung ja auch noch was tricksen.

Cremer:
@HDN1970,

ich denke doch.

Sofern Strom und Gas (ggf. auch noch Wasser)  in einer Rechnung gelistet ist und eine Gesamtsumme gebildet wird, kann mal sehr wohl aufrechnen.

Sofern Sie Widerspruch nach § 315 eingelegt  hatten, die Abschläge gekürzt hatten, können Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen.

HDN1970:
Danke Herr Cremer, daß kommt mir natürlich sehr gelegen.  Es sind natürlich zwei abrechnung, die dann aber in einer Gesamtrechnung zusammengefasst werden. Strom + Gas - geleistete Zahlung (als Gesamtbetrag Strom/Gas) ergibt Guthaben oder Nachzahlung. Meine Abschlagszahlungen definiere ich genau nach Strom und Gas, aber auf der Rechnung erscheint das immer als Gesamtsumme.
Ich lege als Nettoenergiepreis 3,29 ct/kWh zugrunde. Liege ich damit im Rahmen, das ist der Preis aus 09/04?
Vielen Dank schonmal für Ihre Infos und Hilfe.

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