Energiepreis-Protest > N-Ergie
Jahresabrechnung
HDN1970:
@elmex
welchen Preis genau legst du zugrunde?
Ich habe in meinen letzten Schreiben an die N-Ergie 3,29 ct Energiepreis zugrundegelegt. Den Grundpreis nehme ich hin wie die das wollen, da sich da eh nicht viel verändert.
Hast du schon eine komplette Jahresabrechnung mit deinen gekürzten Preisen? Sperrandrohungen oder ähnliches?
elmex:
Ich zahle derzeit einen Arbeitspreis von 4,24 ct brutto unter Vorbehalt.
Eigentlich ist die Höhe der Vorbehaltszahlung egal, da nach Widerspruch gegen den Preis insgesamt ebendieser nicht fällig wird, so dass man bis zu einem rechtskräftigen Zahlungsurteil gar nichts zahlen müsste...
Die Jahresrechnung kam bei mir im Mai und wurde natürlich mit den neuen Preisen berechnet. Sodann habe ich meine eigene Rechnung aufgemacht und die künftigen Abschläge entsprechend des Vorjahresverbrauchs angepasst.
Meines Wissens spricht die N-Ergie bei Widersprüchlern keine Sperrandrohungen mehr aus, da man dieses rechtswidrige Verhalten schon mehrfach in der Presse publik gemacht hatte. Zumindest wurde ich bislang davor verschont. Ausser der Erwähnung von Inkasso und Mahnbescheid ist weiter nichts geschehen. Hatte aber bisweilen ausgiebigen Schriftwechsel mit den Damen und Herren am Plärrer.
HDN1970:
@elmex
und welchen Grundpreis zahlst du? bei meiner letzten Abrechnung waren das 152,60 Euro netto.
schau mal in deine PN
Zeus:
@superhase
Warum alles komplizieren? HDN1970 hat bisher nur zum Ausdruck gebracht, dass er/sie gegen die \"Preiserhöhungen\" Widerspruch eingelegt hat. Er/Sie hat bisher nicht gesagt, das er/sie einen Unbilligkeitseinwand auch gegen den Gesamtpreis gemacht hat. Wie sieht Ihre Antwort an ihn/sie aus sollte es zutreffen, dass er/sie nur gegen die Erhöhungen Widerspruch eingelegt hat, auch unter Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 13.06.2007?
superhaase:
--- Zitat ---Original von Zeus
@superhase
Warum alles komplizieren?
--- Ende Zitat ---
Ich wollte es eigentlich einfacher machen ;)
Ich habe vorrausgesetzt, dass er einen aktuellen Musterbrief verwendet hat und somit auch dem Gesamtpreis widersprochen hat. Das hab ich auch geschrieben. Ich hoffe er liest es auch genau.
Aber Du hast Recht, so sicher scheint das nicht zu sein - deshalb nochmal ganz ausdrücklich an HDN1970:
- bist Du sicher, dass Du Tarifkunde bist (manche täuschen sich da)?
- hast Du den Musterbrief des BdEV genommen, in dem auch der Gesamtpreis als unbillig gerügt wird und die Berechtigung zur einseitigen Preisänderung angezweifelt wird?
Das ist wirklich wichtig.
ciao,
sh
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