Energiepreis-Protest > N-Ergie

Jahresabrechnung

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superhaase:

--- Zitat ---Original von Zeus
Wenn Sie erst am 31.08.06 Ihren ersten Widerspruch eingelegt haben, haben Sie mindestens eine Jahresendabrechnung Anstandslos hingenommen und gezahlt, möglicherweise sogar zwei und somit warscheinlich auch schon einen höheren kWh- Preis als 3,29 Ct/kwh anerkannt.
--- Ende Zitat ---
Man muss das nicht so sehen.
Die BGH-Entscheidung ist hier äußerst umstritten, was diese \"Anerkennung\" angeht. Der Kläger hat in diesem Prozess auch nur gegen eine Preiserhöhung geklagt. Siehe Kommentare zu diesem Urteil hier im Forum.

In einem anderen Verfahren an einem anderen Gericht kann diesbezüglich anders entschieden werden, insbesondere wenn man den Gesamtpreis als unbillig gerügt hat und somit ganz andere Vorraussetzen gegeben sind.

Man kann es durchaus darauf ankommen lassen. Man ist nicht \"verpflichtet\" diese eigenwillige Interpretation einer Preisanerkennung dieses BGH-Senats zu übernehmen.

@HDN1970:
Cool bleiben, wenn Du den Musterbrief verwendet hast, dann passt das erst mal.  8)
Als Tarifkunde ist Dein Preis erst mal ok.
Als Sondervertragskunde musst Du nur den Anfangspreis Deines Vertrages zahlen, weil die Preisanpassungsklauseln wahrscheinlich unwirksam sind.
Da solltest Du mal genau schauen und hier im Forum dazu weitere Infos zusammenlesen.

Solange der Versorger nicht auf Zahlung klagt, kannst Du Deinen niedrigen Preis erst mal genießen - aber Du solltest das Geld zurücklegen, falls Du irgendwann mal vor Gericht zu einer höheren Zahlung verurteilt wirst.

Wenn Du ganz sicher gehen willst und Dir das alleine nicht zutraust, solltest Du den Schutzbrief des BdEV in Anspruch nehmen und zu einem Anwalt gehen.

ciao,
sh

RR-E-ft:
@HDN1970

Erdgas Smart ist zum Beispiel ein sog. Sonderabkommen.


--- Zitat ---Im Übrigen ist die N-ERGIE berechtigt, die Preise zu ändern (Preisänderung). Über diese Preisänderung wird die N-ERGIE den Auftraggeber mindestens sechs Wochen vorher informieren.
--- Ende Zitat ---


Es ist überhaupt nicht ersichtlich, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Lieferant zu einseitigen Preisänderungen berechtigt sein soll. Die in den AGB enthaltene Preisänderungsklausel unter Punkt 3 ist deshalb mit dem Transparenzgebot des § 307 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam, so dass Preisänderungen nicht darauf gestützt werden können.

HDN1970:
@ superhase
Preiserhöhung zum 01.09.06, dieser habe ich am 31.08.06 widersprochen, am 11.12.06 bin ich dann draufgekommen, daß ich ja rückwirkend widersprechen kann, was ich dann auch gemacht habe. Mit diesem Schreiben habe ich auch die Abschlagszahlung gekürzt. Die Antworten vom Versorger beziehen sich aber immer auf die Erhöhung vom 01.09.06.
Kann ich jetzt trotzdem für den gesamten Abrechnungszeitraum den Preis von 2004 zugrunde legen?

superhaase:

--- Zitat ---Original von HDN1970
Kann ich jetzt trotzdem für den gesamten Abrechnungszeitraum den Preis von 2004 zugrunde legen?
--- Ende Zitat ---
Können kannst Du vieles. Auch das.
Ob Du damit letztendlich durchkommst, weiß niemand.

Ich hab im November meinen Unbilligkeitseinwand gegen den aktuellen Gesamtpreis gemacht (bin Tarifkunde) und zahle jetzt freiwillig etwa 3ct/kWh.
Ob ich damit letztendlich durchkomme, wird sich ebenfalls erst noch zeigen. Wahrscheinlich würde ein von einem Gericht festgestellter billiger Preis etwas höher sein - falls es zu einer solchen Feststellung jemals kommen sollte.

Wie gesagt, wenn Du möglichst sicher gehen willst, dann nimm den Schutzbrief des BdEV. Allerdings kann auch ein Anwalt nicht garantieren, dass Du nicht doch irgendwann mal den vollen Preis zahlen musst. Aber die Wahrscheinlichkeit, einen gravierenden Fehler zu machen, wird erheblich reduziert.

ciao,
sh

HDN1970:
@RR-E-ft
ich bin Tarifkunde, kein Sondervertrag.
zu welcher Zahlung würden Sie mir raten, Preis 08/06 oder 09/04 oder soll ich das ganze splitten.
Kann der Versorger oder evtl. später das Gericht mir einen Formfehler anlasten? Falls nicht könnte ich es doch mit dem niedrigen Preis drauf ankommen lassen, oder?

@ superhaase
bin gespannt ob wir durchkommen mit unseren Preisen.

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