Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils

<< < (7/12) > >>

aquinatus:
Hallo!


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wer jahrelang zu Sonderabkommen- Preisen abgerechnet wurde, hat ein Sonderabkommen.
--- Ende Zitat ---
Muss dann der Kunde von sich aus darauf kommen, dass es zu diesem Sonderabkommen auch eigene *AGBs* gibt, auch wenn weder in den Rechnungen noch in irgendeinem Schreiben des Versorgers ein Hinweis auf Sonderbedingungen zu entnehmen ist und diese auch nicht zum Download auf der Website des Versorgers bereitstehen (oder dort steht, dass man sie nur in papierner Form beim Versorger einsehen koennte)?

Wenn zwischen zwei Vertragspartner nur das Gewollte vereinbart ist, koennte sich das ja auch lediglich darauf erstrecken, dass nur der Grund- und der Arbeitspreis vom Allgemeintarif abweichen und eine Besttarifberechnung erfolgt. Zwingend fuer ein Sonderabkommen ist ja nicht, dass auch in Sachen Kuendigungsfrist oder Preisaenderung Sonderbedingungen gelten.

Kann sich ein Versorger dann dennoch darauf berufen, dass sich der Kunde halt haette informieren muessen, ob es Sonderbedingungen gibt?

Gruss, Thomas

RR-E-ft:
@aquinatus

Zunächst ist nur klar, dass ein Sonderabkommen besteht.

Dafür, ob und ggf. welche Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss dadurch  einbezogen wurden, dass der  Kunde solche vor Vertragsabschluss kannte und mit deren Einbeziehung bei Vertragsabschluss einverstanden war (§ 305 Abs. 2 BGB), trägt der Versorger die Darlegungs- und Beweislast.

Schwalmtaler:
und wie sieht es bei folgedem Beispiel aus?

schriftliche Anmeldung der Abnahmestelle per Unterschrift auf Versorgerbogen. Vertragsgrundlage Sonderbedingung 1, keine Preiseinigung, per Unterschrift Anerkennung der Versorgung gem. Allg. Versorgungsbestimmungen für Gas und den ergänzenden Bestimmungen des Versorgers sowie der daraus nach allg. Tarifen und Sonderverträgen entstehenden Kosten bis zur Kündigung oder Übernahme durch Dritte

1. Jahresrechnung \"Gas nach Sondervertrag\"  Preise = Tarif Midi

2. bis 6.  JR \"Erdgas midi/maxi\"  Preise = Tarif Midi

bis zum Preisblatt für 2006 hatte der Versorger 3 Tarife (Mini, Midi und Maxi) im Rahmen der Grundversorgung, wobei beim Maxitarif Sonderbedingungen galten.

Ab Preisblatt für 2007 sind Mini und Midi die Tarife im Rahmen der Grundversorgung, Maxi ist der Tarif für die Sonderkunden Vorraussetzung schriftlicher Vertragsabschluss

Bisher keine Vertragskündigung seitens des Versorgers.

Bin auf eure Einschätzung Tarif- oder Sondervertrag gespannt!!!

Gruß
Schwalmtaler

Klaber:
RR-E-ft

Leider habe ich probleme beim herunterlagden ihres Musterbriefs.

Können Sie mir den Musterbrief an meine email Klaber01@yahoo.de senden.

Veilen Dank.

RR-E-ft:
@Klaber

Nein kann ich nicht. Möglicherweise kann es jemand anders.

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